Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.09.2022 - 4.7 Sachstand zur Situation der ukrainischen Geflüc...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Präsentation wird als Anlage beigefügt.

 

Frau Mundlos fragt nach, wie der Erfolg gewesen sei, ehemalige Lehrkräfte anzuschreiben und einzusetzen.

 

Frau Miehe-Scholz teilt mit, dass das Anschreiben durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgt sei. Der Erfolg sei nicht bekannt.

 

Herr Stühmeier fragt nach, was das Jobcenter als die größten drei Herausforderungen in der Situation mit den Ukraine-Geflüchteten sieht und ob die Politik hier unterstützend tätig werden könne.

 

Frau Miehe-Scholz nennt als erste Herausforderung, dass der Krieg in der Heimat stattfinde und die Personen in der Regel noch nicht genau wissen, ob sie in Deutschland/Braunschweig bleiben oder nicht. Die zweite Herausforderung seien die Sprachschwierigkeiten insbesondere im Beruf. Als dritte Herausforderung nennt Frau Miehe-Scholz, dass die Personen Deutschland als fremdes Land erst einmal kennen lernen müssten. So müsse etwa der Ablauf der Behördengänge verstanden werden. Insgesamt würden die Geflüchteten aus der Ukraine viele Fragen stellen, hätten eine gute Community und würden die Anträge stellen. Es gebe kaum Beschwerden und Probleme.

 

Frau Wolnik weist darauf hin, dass die International Women´s Association Braunschweig ehrenamtlich Sprachkurse anbiete und Geflüchtete aus der Ukraine gerne zu den Kursen kämen. Sie teilt mit, dass weitere SprachschülerInnen aufgenommen werden könnten.

 

Herr Stühmeier fragt nach, wie die Ressourcen des Jobcenters durch den gestiegenen Bedarf aussehen.

 

Frau Miehe-Scholz teilt mit, dass die Personalressourcen trotz des gestiegenen Bedarfs gleichgeblieben seien. Sie teilt mit, dass die MitarbeiterInnen Sonderschichten gearbeitet hätten und viel umorganisiert worden sei. Die MitarbeiterInnen seien stark belastet. Es seien viele Gruppenveranstaltungen durchgeführt worden. Dies diente unter anderem dazu, dem Bedarf gerecht zu werden.

 

Herr Klockgether ergänzt, dass nach wie vor zunächst Anträge bei der Stadt Braunschweig gestellt werden müssten. Im nachfolgenden Monat würden die Leistungen dann vom Jobcenter gezahlt. Dadurch müssten Anträge sowohl im Jobcenter Braunschweig als auch bei der Stadt Braunschweig bearbeitet werden. Es wäre daher wünschenswert, wenn es in Zukunft nur einen zuständigen Rechtsträger geben würde.

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

Erläuterungen und Hinweise