Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.09.2022 - 7.3.1 "Wenn dein kaltes Bett dich nicht schlafen läss...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Hillner fragt nach, wie die Belastung der Mitarbeiter sei und wie damit umgegangen werde, wenn die Belastung bereits bekannt ist.

 

Herr Klockgether teilt mit, dass die Personalsituation schwierig sei. Es gebe die Möglichkeit unterjährig mit Sperrvermerkstellen zu agieren. Diese könnten flexibel für Stellenbesetzungsverfahren genutzt werden. Die Stellen würden jedoch meist erst besetzt, wenn die Belastung bereits bestehe. Der Fachbereich 50 bilde intensiv aus und könne so Nachwuchs gewinnen. Es sei absehbar, dass es zu weiteren Personalengpässen insbesondere bei Umsetzung des Härtefallfonds kommen werde.

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Tagesordnung wurde eine Einwohneranfrage gestellt.

 

Herr Müller fragt:

 

1. In einer der letzten Sitzungen stellten Sie den Sozialbericht 2022 vor. Woran lag es dass die Politik nicht immer wieder stärker auf das Thema Pflegenotstand aufmerksam gemacht haben, der uns jetzt nach der Corona-Welle plagen wird.

 

2. Warum liegt bei diesem Verhalten der Verwaltung (ein Wissen schon im Vorfeld zu haben (z.B. 10-20 Jahre)) keine Fahrlässigkeit vor?

 

3. Welche weiteren 5 wichtige Beispiele aus Ihrer Sicht gibt es, die eine städtische Verwaltung im Voraus (etwa 5-10 Jahre) wissen sollte, um entsprechende Gestaltungsanfragen an die Gesellschaft und Politik zu stellen. Die Bewertung, ob sich die Stadt Braunschweig in der Vergangenheit daran gehalten hat oder in der Zukunft daranhalten wird, spielt bei dieser Frage keine Rolle.

 

Die Verwaltung beantwortet die Einwohneranfrage wie folgt:

 

zu Frage 1:

Das Thema Pflege, Altenhilfeplanung und demografische Entwicklung ist in den letzten 20 Jahren durchgängig im Ausschuss für Soziales und Gesundheit behandelt worden. 2002, 2009 und 2021 wurden die Altenhilfepläne aktualisiert, zuletzt auch erweitert um die Pflegeplanung.

Im Sozialbericht wird die demografische Entwicklung mit Zahlen und Fakten dargelegt. Das Referat für Statistik und Stadtforschung veröffentlicht die Statistiken zur demografischen Entwicklung seit Jahrzehnten.

 

Als Kommune haben wir auf bundes- und europaweite demografische Entwicklungen einen nur sehr begrenzten Einfluss. Die unmittelbaren Versorgungsangebote in der stationären und ambulanten Pflege unterliegen dem marktwirtschaftlichen Geschehen. Der Gestaltungsspielraum der Kommune in der Moderation in Netzwerken und Steuerungsgruppen und Pflegekonferenzen wird konstruktiv mit allen beteiligten Akteuren genutzt. In der Pflegeausbildung steht das Sozialreferat in engem Kontakt mit den Pflegeverbünden, um bestmögliche Voraussetzungen für eine kompetente Pflegeausbildung und damit für die Versorgung zu gewährleisten.

 

Zu Frage 2:

Aus Sicht der Verwaltung liegt keine Fahrlässigkeit vor. In allen vorliegenden Altenhilfe- und Pflegeplanungen wurden entsprechende Handlungsoptionen aufgezeigt.

 

Zu Frage 3:

Selbstverständlich bewerten wir permanent vorhersehbare Entwicklungen und richten unser kommunales Handeln danach aus. Dies geschieht z.B. bei der Frage des Wohnraumbedarfs, der Vorausberechnung von benötigten Kitaplätzen, bei Schülerzahlen, bei der Frage nach den Bedarfen für Menschen mit Behinderung oder auch mit Blick auf die demografische Entwicklung allgemein.

 

Herr Müller fragt zusätzlich, ob bei der Aufstellung von Videotafeln im Stadtgebiet eine Fahrlässigkeit der Verwaltung vorliegt. Er gibt zu bedenken, dass durch die Tafeln das Leben der Jugendlichen in virtuellen Räumen und die Gewichtszunahme verstärkt werde.

 

Herr Schubert teilt mit, dass man stets dabei sei dies zu thematisieren. Es handele sich um ein internationales Thema auf welches man nur bedingt Einfluss habe.

 

Frau Ihbe weist den Vorwurf der Fahrlässigkeit der Verwaltung zurück.

 

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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

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