Rat und Stadtbezirksräte
07.09.2022 - 5.1 Beiladung der Stadt zum Normenkontrollverfahren...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion BIBS im Rat der Stadt
- Datum:
- Mi., 07.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zurückgezogen
Beschluss:
Die Stadt Braunschweig möge prüfen, ob die Möglichkeit besteht, beim Oberverwaltungsgericht die Beiladung zum Normenkontrollverfahren zu beantragen. Wenn dies möglich ist, möge sie die Beiladung beantragen, damit sie über den Stand und den Fortgang des Verfahrens informiert ist und als Beteiligte „selbstständig Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend machen und alle Verfahrenshandlungen wirksam vornehmen“ (VwGO § 66) kann, soweit die Interessen der Stadt berührt sind.
