Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.09.2022 - 6.5.1 Nutzung privater Anhänger mit Dienstwagen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Beantwortung erfolgt durch Ersten Stadtrat Geiger. Im Rahmen der Aussprache wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, inwieweit auch Anhänger des Fördervereins im Rahmen der Billigkeitshaftung versichert sind. (Nachtrag zum Protokoll: Auch Feuerwehrfördervereine gehören als juristische, nicht-natürliche Personen zu den mit der Feuerwehr verbundenen Personen, sodass mithin auch deren Anhänger von der Billigkeitshaftung umfasst wären.)

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Abstimmungsergebnis:

Die Stellungnahme 22-19410-01 wird zur Kenntnis genommen.

Erläuterungen und Hinweise