Rat und Stadtbezirksräte
08.09.2022 - 3 Genehmigung des Protokolls vom 23.06.2022
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Umwelt- und Grünflächenausschuss
- Datum:
- Do., 08.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ausschussvorsitzender Ratsherr Jonas fragt nach Ergänzungen zum Protokoll der Sitzung des Umwelt- und Grünflächenausschusses vom 23.06.2022. Es werden keine Ergänzungen eingebracht.
Das Protokoll wird zur Abstimmung gestellt und bei einer Enthaltung genehmigt.
Aufgrund der Zustimmung, die Einwohneranfrage vorzuziehen, bittet Ausschussvorsitzender Ratsherr Jonas die anwesende Fragestellerin Frau Schäfer, ihre Anfrage zu stellen.
Frau Schäfer stellt sich kurz vor und erläutert den Hintergrund ihrer Anfrage. Sie bittet um Mitteilung, ob die Möglichkeit bestehe, den Bolzplatz in der Gartenstadt in einen Kunstrasenbolzplatz ähnlich der Plätze in Lehndorf und im Heidberg umzuwandeln. Dieses begründet sie damit, dass der Platz in der Gartenstadt aus ihrer Sicht durch z. B. Löcher im Boden unbespielbar sei und dort ein hohes Verletzungsrisiko bestehe. Sie bietet an, die Umwandlung durch die Bürgergemeinschaft und durch Initiative von Eltern zu unterstützen.
Dezernent Herlitschke nimmt dazu Stellung und erläutert, dass die Verwaltung
in den vergangenen Jahren, über das Stadtgebiet verteilt eine Reihe von Naturrasenbolzplätzen in Kunstrasen umgebaut hat. Ziel war es hierbei, in den Stadtquartieren, in denen es eine große Zahl von Kindern und jungen Heranwachsenden als Hauptnutzer im näheren Umfeld von Bestandsbolzplätzen gibt, eine hochwertige, ganzjährig gut nutzbare Infrastruktur für freizeitsportliche Aktivitäten zu schaffen. Dies treffe auf den von Frau Schäfer vorgeschlagenen Standort in der Gartenstadt nicht zu. Er weist darauf hin, dass aufgrund der hohen Investitionskosten pro Platz nicht jeder städtische Naturrasenbolzplatz in Braunschweig in einen Kunstrasenbolzplatz umgebaut werden könne.
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Jonas, ob eine Herrichtung des Platzes zur Nutzbarkeit möglich ist, sagt Dezernent Herlitschke eine Überprüfung durch den FB 67 zu.
