Rat und Stadtbezirksräte
13.09.2022 - 10.9 Mündliche Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.9
- Datum:
- Di., 13.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:02
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
10.9.1
Ratsfrau Kluth verweist auf die für zu Fuß Gehende, insbesondere auch für Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen Hindernis und Gefährdung darstellenden Kabel- bzw. Schlauchbrücken, die bei temporären Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen und Wegen verwendet werden. Hierzu stellt sie folgende Fragen:
1. Werden bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis durch die Stadt Auflagen für die Ausbildung der Kabel- /Schlauchbrüchen in Bezug auf die Barrierefreiheit/Barrierearmut angeordnet? Aspekte wie Steilheit der Anrampungen, Farbigkeit, Farbkontrast, Griffigkeit
2. Wenn ja, werden die Auflagen überprüft?
3. Gibt es Konzepte mehr Elektranten, wie z.B. auf dem Altstadtmarkt, auf Wegen und Plätzen zu installieren, damit Kabelbrücken weniger zum Einsatz kommen?
Herr Benscheidt informiert über die in Sondernutzungserlaubnisse für Veranstaltungen u. a. enthaltene Auflage, dass benötigte Kabel und Schläuche nicht frei über das Pflaster geführt werden dürfen und abzudecken sind. Weitere Konkretisierungen zur Ausbildung der Kabel- / Schlauchbrücken in Bezug auf die Barrierefreiheit/Barrierearmut enthalten Sondernutzungserlaubnisse nicht.
Dass die derzeit eingesetzten Kabelbrücken für Mobilitätseingeschränkte und Radverkehr problematisch sind, ist der Verwaltung bewusst. Die Frage wird zum Anlass genommen zu prüfen, ob weitergehende Anforderungen sinnvoll möglich sind. Sondernutzungen werden
u. a. hinsichtlich der Auflagen stichprobenartig im Rahmen der personellen Kapazitäten überprüft.
Mit Blick auf technisch aufwändige und wartungsintensive Senk-Elektranten sind verschiedene Faktoren zu beachten. Es bedarf neben der Überlegung, welche Plätze o. ä. überhaupt den Bedarf für derartige Elektranten aufweisen auch einer konkreten Standortbestimmung, da jede Veranstaltungsfläche im Braunschweiger Stadtgebiet durch verschiedenartige Sondernutzungen bespielt werden kann und sich einzelne Sondernutzungen teilweise stark in der räumlichen Ausdehnung und Art der Nutzung unterscheiden.
Dazu und auch hinsichtlich der Kostenträgerschaft und Unterhaltungszuständigkeit sind Klärungen mit der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM), Veranstaltern, Marktbetreibern etc. erforderlich.
10.9.2
Ratsherr Köster bittet um Auskunft zum Verfahren für die Erteilung sog. „Handwerkergenehmigungen" zur Einfahrt bspw. in die Fußgängerzone und zum Halten/Parken in Bereichen mit Parkbeschränkungen.
Herr Benscheidt berichtet, dass entsprechende Ausnahmegenehmigungen auf Antrag von Handwerksbetrieben durch den Fachbereich 66 Tiefbau und Verkehr erteilt werden.
10.9.3
Ratsherr Disterheft fragt unter Bezugnahme auf den an Bedeutung gewinnenden Zivilschutz/Bevölkerungsschutz, ob Sporthallen und andere öffentliche Gebäude technisch zum Betrieb von Notstromaggregaten ausgestattet werden?
Stadtrat Herlitschke sagt eine schriftliche Antwort zu.
