Rat und Stadtbezirksräte
15.09.2022 - 31.2 Lokalen Härtefallfonds einrichten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 31.2
- Zusätze:
- Antrag der Gruppe Die FRAKTION. BS
- Datum:
- Do., 15.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Erster Stadtrat Geiger verliest eine Stellungnahme von BS|Energy. Er beantwortet Rückfragen aus dem Gremium.
Zur Einrichtung eines lokalen Härtefallfonds erfolgt eine Aussprache im Gremium. Für die Einrichtung eines lokalen Härtefallfonds fehlen nach aktuellem Stand noch genaue Rahmenbedingungen sowie feste Kriterien zur Umsetzung von Seiten der Landesregierung. Der Niedersächsische Städtetag empfiehlt daher bei der Einrichtung lokaler Härtefallfonds von Alleingängen abzusehen und erwartet von der Landesregierung klare und einheitliche Regelungen zur Ausgestaltung und Administration eines örtlichen Härtefallfonds.
Ratsherr Sommerfeld fragt nach den Handlungsmöglichkeiten der Stadt Braunschweig in Bezug auf diesen Fonds - insbesondere was BS-Energy (Veolia) dazu beitragen könnte.
Ratsherr Flake bittet um eine Mitteilung zur nächsten Ratssitzung zum aktuellen Sachstand bezüglich der Einrichtung lokaler Härtefallfonds in Niedersachsen. Er bittet um Ausführungen, was seit dem Spitzengespräch der Niedersächsischen Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden am 9. August 2022 in dieser Angelegenheit geschehen ist (s. öffentliche Mitteilung zur Ratssitzung am 27. September 2022 - Drucks.-Nr.: 22-19648).
BS Energy wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Stadt Braunschweig, dem Mieterverein Braunschweig und weiteren lokalen Akteuren zeitnah einen Härtefallfonds zur Abwendung von Strom- und Gassperren einzurichten. Zur Finanzierung dieses Fonds sollen insbesondere auch die von der niedersächsischen Landesregierung angekündigten Mittel genutzt werden.
