Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.09.2022 - 3 Flüchtlingsangelegenheiten

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Wortprotokoll

Frau Dr. Arbogast teilt mit, dass wir über einen längeren Zeitraum von der Zuweisung von ukrainischen Flüchtlingen ausgenommen gewesen seien, da die Stadt Braunschweig bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt sehr viele Menschen aufgenommen habe. Im Augenblick gäbe es bundesweit z.T. auch hitzige Diskussionen über Fragen wie "Welches Bundesland hat bereits wie viele Menschen aufgenommen?", "Wer ist möglicherweise in der Übererfüllung?" und "Wer befindet sich in der Unterquote". Im Zuge dieser Debatte bekomme Niedersachsen momentan wieder mehr Personen zur Aufnahme zugeteilt, was sich auch darin widerspiegele, dass wir von der Ausnahmeregelung ausgenommen sind. Im Augenblick bekämen wir ca. 25 Personen wöchentlich aus der Ukraine zugewiesen und gingen davon aus, dass dies bis auf weiteres auch erstmal so bleibt. Darunter seien ein Drittel Kinder und Jugendliche, was insbesondere Herausforderungen bzgl. Betreuungs- und Bildungseinrichtungen darstellen würde, welche schon bereits jetzt start gefordert seien. Daher würde überlegt werden, welche Standorte weiter in Betrieb gehalten werden müssten um auch für den Fall gerüstet zu sein, dass neben den regulären 25 Personen aufgrund von sich zuspitzenden Kriegsgeschehnissen sowie dem bevorstehenden Herbst und Winter sich noch mehr Menschen auf den Weg zu uns machen. Man sei gerade in Gesprächen mit den Turnhallenbetreibern, um zu schauen, wie die Planung fortgesetzt werden könnte, damit bis mindestens über den Jahreswechsel hinaus ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.

Neben den Menschen aus der Ukraine hätten wir auch Zuzug von Menschen aus anderen Teilen der Welt, welche uns ebenfalls zugewiesen werden würden. Von daher bleibe auch dieses Feld mit einer großen Herausforderung verbunden.

Es dürfe auch nicht in Vergessenheit geraten, dass die Unterbringung zwar das eine Thema sei, der Bereich der Betreuung und der Bildung jedoch eine zweite und die Bearbeitung der damit verbundenen Anträge eine dritte große Herausforderung sei. Die Menschen aus der Ukraine hätten eigentlich einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, gleichwohl sei der erste Schritt weiterhin mit dem Asylbewerberleistungsgesetz verbunden. Dies bedeute, die Verwaltung müsse den Vorgang jeweils doppelt auffassen: zunächst müsse ein Antrag im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes gestellt werden, was innerhalb der kommunalen Verwaltungsstrukturen die Sozialverwaltung beträfe und erst in einem zweiten Schritt könne der Antrag bei Jobcenter gestellt werden. Somit seien sowohl Verwaltung als auch Jobcenter mit ihren Kapazitäten stark gefordert.

Hinzu komme die Steigerung der Preise von Energie und Strom, was dazu führen würde, dass viele Personen, die bisher noch keine Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld oder SGB XII Leistungen in Anspruch genommen haben, nun leistungsberechtigt würden. Dies werde zu einer massiven Erhöhung der Antragsstellungen führen, welche die Kapazitäten der Verwaltung und des Jobcenters zusätzlich belasten werden. Man versuche sich bestmöglich auf diese Situation vorzubereiten, allerdings müsse beachtet werden, dass es sich vorliegend um Bereiche handele, in welchen man niemanden innerhalb von kürzester Zeit einarbeiten könne. Anders als damals bei der Kontaktnachverfolgung im Gesundheitsamt ginge es hier um eine rechtssichere Bearbeitung von Anträgen und Einkommensnachweisprüfungen. Andere Vorgehensweisen könnten ein langwiriges Prüfungsnachverfahren mit sich bringen.

 

Frau Dr. Arbogast weist darauf hin, dass die Präsentationen und Informationen, die im Schulausschuss und im Ausschuss für Soziales und Gesundheit dargelegt wurden, als Mitteilung außerhalb von Sitzungen weitergeleitet worden wären. Sie stünde für Nachfragen gerne zur Verfügung.

 

Herr Klockgether möchte einge Informationen zum Thema Leistungsgewährung ergänzen. Es sei die größte Wohngeldreform angekündigt wurden, seit es Wohngeld gibt. Diese solle zum 01.01.2023 in Kraft treten. Erste Eckpunkte würden Ende nächsten Monats verkündet werden. Die Verwaltung sei insbesondere auf die angedachten Erleichterungen im Wohngeldrecht gespannt. Man habe bereits die Mitteilung des Umweltministeriums erhalten, dass die Ländervertretung eigens gegenüber dem Bund erklärt habe, dass für umfangreiche Änderungen am Fach- bzw. IT-Verfahren ein Vorlauf von vier bis sechs Monaten benötigt werde.

Eine Heizkostenkomponente im Wohngeld würde daher wahrscheinlich nicht diesen Winter zur Auszahlung kommen, sondern vielleicht erst im nächsten Winter. Daher sei es wichtig, dass innerhalb der Bevölkerung kommuniziert werde, dass Anträge nicht so kurzfristig bearbeitet werden können. Es bestehe die Hoffung, dass man mit zahlreichen Stellenausschreibungen und Personalakquisen so gut wie möglich hinterherkommen würde. Das Ganze träfe auf eine Sozialverwaltung, welche die Coronakrise, den Ukraine-Konflikt sowie jetzt zusätzlich die Energiekrise zu schultern habe.

 

Herr Volkmann stellt eine Nachfrage zum Thema Unterbringung von Flüchtlingen aus anderen Ländern. Er möchte wissen, ob diese weiterhin in der Landesaufnahmebehörde untergebracht sein und wie es momentan um die Auslastung der LAB steht.

 

Frau Dr. Arbogast antwortet daraufhin, dass die Flüchtlinge aus anderen Teilen der Welt so wie bisher auch in den dezentralen Unterkünften der Stadt Braunschweig untergebracht werden würden. Diese seien jedoch nicht ausreichend für die vielen Menschen, welche aus der Ukraine zu uns kämen. Daher bestehe aktuell ein getrenntes System, welches nicht der eigentlichen Grundhaltung der Verwaltung bei der Unterbringung entspräche. Überlicherweise unterscheide man nicht nach Nationalitäten und Herkunftsländern. In diesem Fall sei jedoch eine separate Unterbringung der Menschen aus der Ukraine bzgl. Aspekten wie Betreuung und Umgang deutlich leichter zu handhaben.

Die LAB sei derzeit gut belegt und behalte die Menschen auch nicht länger, da fortlaufend für entsprechende freie Kapaziäten gesorgt werden müsse.

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