Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.09.2022 - 7.4 Anfrage bzgl. des Umgangs mit nicht-ukrainische...

Reduzieren

Wortprotokoll

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Antwort vorliegt.

 

Her Frank formuliert an Herrn Scholz gerichtet eine Verständnisfrage zu Punkt 1. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz sei für den Personenkreis bislang nicht erteilt worden. 57 Personen hätten eine Fiktionsbescheinigung, 30 Personen hätten bisher bei der Ausländerbehörde nicht vorgesprochen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragt.

Er hätte dies gerne etwas erläutert, da vorher im Text stehen würde, dass 87 Personen nicht-ukrainischer Staatsangehörigkeit erfasst seien. Er kenne es so, dass die Personen ein Hilfegesuch über das Sozialamt geäußert haben und dann eine Registrierung erfolgt ist oder eben direkt. Daher stelle er die Frage, wie ist die Erfassung zustande gekommen sei, ohne das die Erteilung beantragt wurde?

 

Herr Scholz antwortet auf die Frage nach den 30 Personen, die noch keinen Titel hätten, dass dort die Antragsstellung genauso über das Sozialamt erfolgt sei. Die Fälle seien momentan noch mit der Adresse „Stadthalle“ etc. erfasst und er ginge davon aus, dass sie wahrscheinlich mittlerweile weitergezogen sind und sich gar nicht lange in Braunschweig aufgehalten haben. Rein statistisch gäbe es die Fälle jedoch noch und er möchte sie weiter offenhalten.

 

Es gibt keine weiteren Nachfragen.

 

Der Ratsvorsitzende fragt, ob es mündliche Anfragen gibt.

 

Dies ist nicht der Fall, weswegen der Punkt Anfragen nun verlassen wird.

 

Erläuterungen und Hinweise