Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

11.10.2022 - 5 Ideenportal - Vorrangregelung am Ringgleis

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Kluth bringt den Änderungsantrag 21-17457-01 der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN ein.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Viergutz nimmt ab 17:54 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Herr Benscheidt erläutert die Stellungnahme 21-17457-02 der Verwaltung und erklärt, dass aus Sicht der Verwaltung dem Radverkehr grundsätzlich genau wie anderen fahrenden Verkehren an Kreuzungen Vorrang eingeräumt werden kann und verweist hierzu beispielhaft auf Fahrradstraßen. Er ordnet die Bevorrechtigung des Radverkehrs auf dem Ringgleis gegenüber dem querenden Straßenverkehr verkehrsrechtlich ein und erläutert die ablehnende Haltung der Verwaltung.

 

Zur Anregung von Ratsfrau Arning, an den Querungsstellen einen sog. Zebrastreifen anzuordnen, schränkt Herr Benscheidt ein, dass Radfahrende an diesen Stellen absteigen müssen. Darüber hinaus verweist er auf die für die Anordnung von Fußngeberwegen nach Straßenverkehrsrecht geltenden formalen Voraussetzungen, die zu prüfen sind.

 

Ratsherr Kühn verweist auf die im Bereich Kreuzstraße/Ringgleisweg ausgewiesene Fahrradstraße und fragt, ob dieses Beispiel nicht auch andere Kreuzungen ähnlicher Verkehrsbedeutung übertragen werden kann, selbst wenn die Wartepflicht für Fußngerinnen und Fußnger auf dem Ringgleis hierdurch nicht gelöst wird.

 

Herr Benscheidt sagt eine Klärung der Verkehrssituation Kreuzstraße/Ringgleisweg zu.

 

Zur Anregung von rgermitglied Dr. Wendenburg, für den Straßenverkehr an den Einmündungen des Ringgleisweges das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ anzuordnen, erläutert Herr Benscheidt die auch hierdurch für die Zufußgehenden bestehende Wartepflicht. Darüber hinaus schränkt er ein, dass die Raumwirkung dieses Verkehrsbereichs den Autofahrenden auf der durchgehenden Straße etwas Anderes suggeriert als die Beschilderung. Vorbehaltlich einer abschließenden straßenverkehrsrechtlichen Bewertung empfiehlt die Verwaltung dies jedoch nicht.

 

Ratsherr Wirtz erwartet eine erhebliche Steigerung des Unfallpotenzials an den Querungen des Ringgleisweges, wenn an nur wenigen Querungsstellen Radfahrende bevorrechtigt werden und dadurch eine unklare Situation entsteht. Im Sinne der Verkehrssicherheit bittet er von einem solchen Experiment abzusehen.

 

Stadtrat Herlitschke erinnert an den allgemeinen auch politischen Konsens hinsichtlich der Einstufung des Ringgleisweges als Freizeitweg, der kein Radweg und nicht gewidmet ist. Der Ringgleisweg wurde bewusst so entwickelt, um ihn für verschiedenen Nutzergruppen erlebbar zu machen

 

Durch die steigenden Nutzungszahlen insbesondere des Radverkehrs ist aus dem Freizeitweg erfreulicherweise ein normaler Verkehrs-/Erschließungsweg geworden. Er befürchtet allerdings, dass aufgrund der von Radfahrenden gefahrenen Geschwindigkeiten Zufußgehende von diesem Freizweitweg verdrängt werden. Bei auch nur einer teilweisen Umsetzung des Antrags erwartet er eine Veränderung des Charakters des Ringgleisweges.

 

rgermitglied Schroth bestätigt den Statut des Ringgleisweges als Freizeitweg. Sie begründet die verstärkte Nutzung des Ringgleiswegs durch Radfahrende mit fehlenden Alternativen auf zahlreichen Abschnitten. Sie ist überzeugt, dass mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Ziele- und Maßnahmenkatalogs Radverkehr in Braunschweig und dem Aufbau entsprechender Strukturen viele Radfahrende die dann komfortablere Radverkehrsinfrastruktur nutzen.

 

Aus Sicht von Bürgermitglied Schroth trägt die Verwaltung zudem zur Verunsicherung der Radfahrenden bei, indem sie an zahlreichen Stellen Radverkehrsbeschilderungen aufgestellt hat, die eigentlich nur für die Radverkehrsinfrastruktur zu Verfügung stehen sollten.

 

Sie appelliert an die Verwaltung, den Versuch einer Veränderung der Vorrangregelung am Ringgleisweg zu wagen.

 

Ratsfrau Mundlos vollzieht diesen Wunsch nach, verweist ihrerseits aber auf eine zunehmende Anzahl von Beschwerden über Konfliktsituationen auf dem Ringgleisweg. Aufgrund relativ hoher Fahrgeschwindigkeiten trägt sie Sorge, dass eine große Gruppe von Menschen, die den Ringgleisweg nicht mit dem Fahrrad nutzt, eingeschränkt wird.

 

Ratsfrau Göring verweist auf die Herkunft der Anregung aus dem Ideenportal der Stadtverwaltung und den regelmäßig vorgetragenen Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern nach einem Vorrang auf dem Ringgleis, um an Kreuzungen nicht abbremsen zu müssen. Es geht dabei um eine Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten auf dem Ringgleisweg, sondern die Ermöglichung eines flüssigen Fahrens unter Vermeidung des Abbremsens und Wideranfahrens.

 

rgermitglied Tokhi unterstützt den Vorschlag, die Vorrangregelung für den Ringgleisweg an einer exemplarischen Stelle zu testen und hier Erfahrungen zu sammeln

 

Zu seiner Anregung eines alternativen Rings zum Ringgleisweg für Radfahrende verweist Ratsfrau Kluth auf das von den Radfahrverbänden vorgelegte Konzept zu den Velorouten mit einer möglichst radialen Vernetzung zur Anbindung der Stadtteile. Seitens der Verwaltung soll zudem ein mit den Radfahrverbänden abgestimmtes (Grob-)Konzept voraussichtlich noch in diesem Jahr als vorgestellt werden.

 

Ratsherr Täubert greift das von der Ideengeberin bzw. dem Ideengeber als Begründung angeführte „teilweise nervige warten auf. Dieses gilt aus seiner Sicht dann gleichermaßen für den starken Radverkehr auf dem Madamenweg oder auf der Fahrradstraße Kreuzstraße, der jeweils am Ringgleisweg anhalten müsste. Eine entsprechende Änderung der Vorrangregelung bringt damit aus Sicht von Ratsherr Täubert nicht nur Vorteile.

 

Stadtbaurat Leuer stimmt zu, dass es in der Stadt Verbindungen r den Radverkehr bedarf, die auch höhere Fahrgeschwindigkeiten ermöglichen/erlauben. Mit dem in Planung befindlichen Veloroutennetz setzt die Verwaltung dies entsprechend um. Er verdeutlicht die Bemühungen der Verwaltung, in Abstimmung mit den Radverbänden, Verbesserungen für den Radverkehr zu erzielen. Aus seiner Sicht ist der Ringgleisweg r höhere Geschwindigkeiten aufgrund der starken Fußngerfrequenz nicht geeignet.

 

Bezogen auf die Änderung der Vorrangregelung weist er auf die an vielen Querungen bestehenden eingeschränkten Sichtverhältnisse hin, die keine zügige Querung erlaubenrden. Rein optisch ist der Ringgleiswegr Autofahrende aus unterschiedlichen Gründen nicht hinreichend wahrnehmbar. Sofern der Antrag beschlossen wird, muss der Ringgleisweg nach seiner Auffassung in jedem Fall gewidmet und die Flächen von F- und Radweg getrennt werden.

 

Im Ergebnis empfiehlt Stadtbaurat Leuer daher, den Antrag nicht zu beschließen.

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Beschlossen in der Fassung des Änderungsantrags DS 21-17457-01.

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