Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

02.11.2022 - 8.1.1 Untätigkeit Ausländerbehörde

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Wortprotokoll

Herr Klockgether weist darauf hin, dass die Antwort zu der Anfrage 8.1 schriftlich versandt wurde.

Herr Bader bittet Herrn Klockgether, die Antwort laut zu verlesen.

 

Herr Wendt teilt mit, dass er gehört habe, dass es Ausländerbehörden gäbe, die ihre Mitarbeiter deutlich höher bewerten, als es die Stadt Braunschweig derzeit tue. Er fragt, ob es Betrebungen gebe, die betreffenden Stellen anzuheben, was sich ggf. positiv auf die Bewerberlage auswirken würde. Er bitte um eine kurze Stellungnahme von Herrn Scholz.

Herr Scholz antwortet, dass dies nicht in der Macht der Ausländerbehörde liegen würde. Man sei bereits in Gesprächen mit der Hauptverwaltung. Er persönlich würde den Vorschlag sehr begrüßen. In erster Linie habe allerdings zuerst die Stellenschaffung erfolgen müssen.

Wenn man sich jedoch die aktuelle Bewerberlage ansehe, seien die achteinhalb Stellen nicht allzu schnell und einfach zu besetzen.

 

Herr Dr. Plinke fragt, zum Thema Stellen, weil in der Stellungnahme geschrieben steht, dass die voraussichtlich steigenden Fallzahlen im Stellenplan des kommenden Haushaltes abgebildet werden sollen, ob es nicht nur die gestiegenen Fallzahlen berücksichtigt sondern auch die Situation, dass es jedes Jahr ca. 1000 Personen mehr gewesen sind, die versorgt werden mussten. Solch eine kontinuierliche Beobachtung müsste seiner Ansicht nach bei der Stellenplanung und der Schaffung von ausbildungsmäßigen Voraussetzungen berücksichtigt werden. Außerdem verweist auf den geschriebene Stellungnahme bzgl dem Thema, dass die Personen bei denen der Aufenthaltstitel in der nächsten Zeit ausläuft, eine Fiktionsbescheinigung zugeschickt bekommen. Er stellt die Frage, wie sich dies vorgestellt werden kann und ob diese Menschen dies ohne weitere Nachfrage automatisch zugeschickt bekommen. Außerem möchte Herr Dr. Plinke wissen, ob die Fiktionsbescheinigung den Menschen bspw. am Arbeitsplatz helfe, aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten auszuräumen.

Herr Scholz antwortet zur ersten Frage, dass davon auszugehen sei, dass nun alle in der Vergangenheit liegenden und zukünftig zu erwartenden Zahlen vollständig eingekreist wurden und das sich das Gesamtergebnis im Stellenplan abbildet.

Bzgl. der Fiktionsbescheinigungen sagt er, dass dies den Menschen durchaus helfe, das es sich um die Titel handele, die gerade ablaufen oder auch schon abgelaufen sind. Teilweise werde die Fiktionsbescheinigung direkt für zwei Jahre ausgestellt. Dabei werde versucht, innerhalb dieser zwei Jahre auch Termine anbieten zu können. Eine Fiktionsbescheinigung verlängere den aktuellen Titell, was bedeute, dass mit ebenfalls vorhandenem gültigen Pass den Menschen die Ein- und Ausreisemöglichkeit gewährleistet werde. Außerdem könne die Fiktionsbescheinigung auch dem Arbeitgeber oder dem Jobcenter vorgelegt werden, damit weiterhin Leistungen gezahlt werden. Sie werde den Menschen auch ohne im Vorhinein voreinbarten Termin nach Hause zugeschickt.

 

Frau Antonelli-Ngameni hat eine Nachfrage zu dem Einsatz von DolmetscherInnen. Sie möchte gerne wissen, ob beim Personal der Stadt Braunschweig die Vernetzung mit DolmetscherInnen gegeben ist und wenn ja in welchem Umfang.

Herr Scholz antwortet, dass man momentan versuche darauf zu achten, dass die ins Amt kommenden Menschen jemanden zur erleichterten Verständigung mitbringen. Für größere Andrang seitens ukrainischer Menschen habe sich die Ausländerbehörde DolmetscherInnen ins Haus geholt. Seitens der neuen Anwärter in der Ausländerbehörde würde eine Person aus Polen und eine aus Russland stammen, was ebenfalls eine Entlastung darstellt. Das gezielte Einladen von Dolmetschern wäre bislang noch nicht amgedacht gewesen und sei auch stets mit der Kostenfrage verbunden.

 

Herr Klockgether merkt an, dass es in der Stadtverwaltung im Fachbereich Soziales in der Leistungsgewährung ähnliche Situationen, dass viele Menschen aus unterschiedlichen Ländern zu uns kommen. Es verweist auf das Vorhandenseien des Büros für Migrationsfragen, welches eine Servicestelle für interkulturelles Dolmetschen und Übersetzen beinhaltet. Wenn klar werde, dass es eine Bedarf gibt, könne über die Servicestelle ein entsprechender Einsatz geplant werden. Ansonsten verfahre man ähnlich wie die Ausländerbehörde und rät den Personen an, eine Person ihres Vertrauens, welche zweisprachig ist, mitzubringen. Inbesondere für die ukrainischen Menschen gäbe es zudem einige ehrenamtliche ÜbersetzerInnen, welche aus einigem Antrieb gerne unterstützen.

Allerdings sei als Grundsatz weiterhin klar, dass die Amtssprache Deutsch ist.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

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