Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.11.2022 - 36 Einundzwanzigste Satzung zur Änderung der Satzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Bratschke teilt mit, dass nach seiner Kenntnis, im kirchlichen Umfeld auf die Friedhofsgebühren keine Umsatzsteuer erhoben werde. Durch die Erhebung der Umsatzsteuer auf die städtischen Friedhofsgebühren, steige der Gebührenunterschied zu den kirchlichen Friedhofsgebühren weiter an. Ratsherr Bratschke bittet die Verwaltung hierzu um Einschätzung.

Die Einschätzung der Verwaltung wird nachgeliefert.

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Beschluss:

 

„Die Einundzwanzigste Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Friedhöfe in der Stadt Braunschweig (Friedhofsgebührensatzung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltung: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise