Rat und Stadtbezirksräte
07.12.2022 - 3.2 Aufbau von Bevölkerungsschutz-Leuchttürmen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Geiger
- Datum:
- Mi., 07.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Mitteilung wird eingeführt von Ersten Stadtrat Geiger: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen musste die Priorisierung im Bereich Bevölkerungsschutz angepasst werden. So war das Thema Stromausfall ursprünglich für 2024/2025 vorgesehen. Nunmehr liegt ein entsprechendes Konzept mit Bevölkerungsschutz-Leuchttürmen vor, das ein abgestuftes System vorsieht.
Leitender Branddirektor Malchau geht sodann auf die wesentlichen Inhalte der vorliegenden Mitteilung und des beigefügten Konzeptes anhand einer Präsentation ein. Hinsichtlich der Belastbarkeit des Funknetzes wird für Anfang 2023 eine Funkübung avisiert. Es wird angestrebt, die in dem Konzept benannten mittleren Bevölkerungsschutz-Leuchttürme im
1. Halbjahr 2023 zur Verfügung zu haben. Dies hängt jedoch auch maßgeblich von den Lieferzeiten der Stromerzeuger und weiterer benötigter Gegenstände ab. Nach der Präsentation besteht die Möglichkeit, das für den vorgesehenen kleinen Leuchtturm aufgebaute Zelt im Nachbarraum zu besichtigen.
Ausschussvorsitzender Köster dankt der Verwaltung für die Bemühungen und das vorliegende Konzept. Auf Nachfrage, wie die Sicherheit bei den Leuchttürmen gewährleistet werden kann, teilt Herr Malchau mit, dass man in Gesprächen mit der Polizei stehe, jedoch ein vollständiger Schutz von dort voraussichtlich nicht gewährleistet werden kann. Hinsichtlich der maximalen Betriebsdauer führt er aus, dass es von Seiten des Landes hierzu keine Vorgaben gäbe, in Hessen und NRW jedoch als Richtwerte 24-72 Stunden angegeben seien. Weiterhin wird mitgeteilt, dass der Betrieb von 26 Leuchttürmen die Grenze des maximal Leistbaren darstelle und man hier in Gesprächen mit der Freiwilligen Feuerwehr sei, wie ein solches System funktionieren könne. Zudem geht Herr Malchau darauf ein, dass das vorliegende Konzept über die Medien (z. B. Zeitungen, Flyer etc.) aktiv kommuniziert werden solle. Auf Nachfrage, wie die 11 vorhandenen Notstromgeneratoren in den Ortsfeuerwehren miteinbezogen werden, wird mitgeteilt, dass mittelfristig angestrebt werde, jede Ortsfeuerwehr mit einer Notstromeinspeisung vorzusehen; dies als funktionalen Bestandteil der Gefahrenabwehr.
Zu der Nachfrage von Ratsfrau Arning, wo die Lagerung der Zelte erfolge und wann diese spätestens einsatzbereit seien, teilt Herr Malchau mit, dass derzeit die Lagerkapazitäten in der Eisenbütteler Straße genutzt würden. Zudem werde jedoch zeitnah nach einer weiteren großen Lagerfläche gesucht. Von dort könnten die Materialien dann zentral abgeholt werden. Als realistisch sieht er eine Einsatzbereitschaft von einer Stunde nach Alarmierung.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Dr. Plinke, wer den Alarmierungsfall feststelle, wie die Bevölkerung davon erfahre und wie die konkrete Unterstützung durch Verwaltungsmitarbeiter erfolge, teilen Herr Malchau und Herr Geiger mit, dass der Alarmierungsfall vom diensthabenden A-Dienst ausgerufen werde und zudem eine Warnung über das Modulare Warnsystem erfolgen solle. Bezüglich der eingesetzten Verwaltungsmitarbeiter wird ausgeführt, dass hierzu noch Gespräche zwischen dem Fachbereich 10 und dem Fachbereich 37 geführt werden.
Ratsherr Wirtz bittet um Ausführungen zur Einsatzbereitschaft der mittleren und großen Leuchttürme. Er regt an, statt einer großen Halle eher kleinere Gebäudetrakte zu nutzen, da diese schneller beheizt werden könnten. Auch bringt er eine bestimmte Mindesttemperatur im großen Leuchtturm in die Diskussion ein. Hierzu führt Herr Malchau aus, dass bei mittleren Leuchttürmen voraussichtlich sechs Stunden Vorbereitung erforderlich sein werden. Große Hallen eigneten sich für einen besseren Gesamtüberblick.
Abschließend wird mitgeteilt, dass das vorliegende Konzept auch bedarfsgerecht angepasst werden könne, z. B. bei einem Stromausfall in nur einem Stadtteil.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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