Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.12.2022 - 5 153. Änderung des Flächennutzungsplanes der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage 22-20052 wird gemeinsam mit der Beschlussvorlage 22-19990 beraten.

 

Stadtbaurat Leuerhrt in die Vorlagen der Verwaltung ein.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Johannes verlässt um 16:21 Uhr die Sitzung.

 

Herr Schmidbauer stellt den Bebauungsplan „Hinter dem Berge (HL 48) vor.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Johannes nimmt ab 16:24 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Ratsfrau Mundlosndigt für die CDU-Fraktion die Zustimmung zu den Vorlagen 22-20052 22-19990 an. Sie begrüßt ausdrücklich die Berücksichtigung von Vorkehrungen für den Umgang mit Starkregenereignissen und Einfamilienhäuser und lobt ausdrücklich die Festsetzungen der Verwaltung zur Grünordnung.

 

Auf ihre Nachfragen informiert Herr Schmidbauer, dass die Grundschule nach einer Untersuchung über ausreichende Aufnahmekapazitäten für das vergleichsweise kleine Baugebiet mit 60 Gebäuden verfügt und für den Fortbestand der angrenzenden Betriebe und des Sportplatzes keine Einschränkungen bestehen. Der Stadtbezirksrat 111 Hondelage-Volkmarode wurde nicht beteiligt, da eine Anhörung der Stadtbezirksräte grundsätzlich zu den Auslegungsbeschlüssen erfolgt. Bei - wie im vorliegenden Fall - Satzungsbeschlüssen ist eine erneute Beteiligung der Stadtbezirksräte nicht vorgesehen.

 

Ratsherr Volkmann trägt den Wunsch der Anlieger vor, die unterirdisch vorgesehene Entwässerung als offenen Graben zu gestalten.

 

Protokollnotiz: Die Entwässerung des Gebietes wurde als unterirdische Entwässerung geplant. Aufgrund der eng bemessenen Straßenräume wäre eine oberirdische Entwässerung über offene Gräben nur realisierbar, wenn im Gegenzug der Straßenraum erweitert werden würde. Dies hätte jedoch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine erhebliche Minderung der Wohnqualität zufolge, da eine Erweiterung der Straßenräume zulasten der Grundstücksgrößen fallen würde. Diese wurden bereits auf ein qualitatives Mindestmaß reduziert. Daher wurde analog zu den bestehenden Straßen mit einer unterirdischen Entwässerung geplant.

 

Den Termin für die von Ratsherr Volkmann nachgefragte Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnern und Anwohner stellt Herr Schmidbauer für voraussichtlich März/April 2023 in Aussicht.

 

Ratsfrau Kluth thematisiert die Parkflächen im Quartier und bittet, die für Besucherinnen und Besucher vorgesehenenngsparkplätze zu überdenken, da diese Verkehre induzieren. Herr Schmidbauer sagt eine Prüfung zu.

 

Ratsherr Mehmeti unterstützt das Anliegen von Ratsfrau Kluth und hält die Stellplätze für verzichtbar.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Kühn zur Stellplatzzahl erklärt Herr Schmidbauer, dass bauordnungsrechtlich ein Stellplatz je Wohneinheit nachzuweisen ist und ein zweiter (gefangener) Stellplatz gebaut werden kann.

 

Ratsherr Jonas regt die Modellierung eines Hügels im Bereich des Spielplatzes an. Auf seine Nachfrage zum Regenwassermanagement stellt Herr Schmidbauer die mit Gutachtern geplanten unterschiedlichen Maßnahmen dar.

 

Ratsherr Jonas regt an, künftig die in den Straßen entstehenden Wassermengen in den jeweiligen Quartieren zu halten und nicht in die Vorfluter abzugeben.

 

Ratsfrau Jalyschko spricht sich für Sammelparkplätze aus und bittet, keine straßenbegleitenden Parkplätze vorzusehen.

 

Herr Schmidbauer erläutert die der Verkehrssicherheit dienenden straßenbegleitenden Parkflächen, die in Längsrichtung versetzt angeordnet die Fahrgeschwindigkeit mpfen sollen.

 

Ratsfrau Kluth regt an, für die versetzt angeordneten Flächen Grün- und Bauminseln vorzusehen.

 

Stadtbaurat Leuer macht deutlich, dass es sich hier um ein Musterbeispiel, nicht jedoch um einen Straßenausbauplan handelt. Er sagt zu, in der weiteren Bearbeitung ein Augenmerk auf die ansprechende Gestaltung des Straßenraums zu legen.

 

Verschiedene Verständnisfragen werden seitens der Verwaltung beantwortet.

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Beschluss:

1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 3 und 4 zu behandeln.

2. r das oben bezeichnete Stadtgebiet wird die 153. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Braunschweig mit der dazu gehörigen Begründung mit Umweltbericht in der anliegenden Fassung beschlossen."

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Abstimmungsergebnis (Empfehlung an VA und Rat):

dafür: 11      dagegen: 0      Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise