Rat und Stadtbezirksräte
07.12.2022 - 8 Braunschweiger Baulandmodell Gewerbe - Richtlin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 07.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer erläutert die Vorlage anhand einer Präsentation.
Ratsfrau Mundlos begrüßt die Vorlage der Verwaltung und kündigt für die CDU-Fraktion die Zustimmung an. Sie dankt der Stadtbaurat Leuer für die angekündigte Gremieninformation zum aktuellen Sachstand vor der Sommerpause 2023. Darüber hinaus bittet Ratsfrau Mundlos die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen dieses Ausschusses eine Information zu Möglichkeiten des Erbbaurechts (auch am Beispiel anderer Kommunen) vorzulegen. Stadtbaurat Leuer sagt dies zu.
Ratsfrau Jalyschko begrüßt die Vorlage und hier insbesondere den Fokus auf die Bestandsgebiete und eine mögliche Potenzialhebung. Sie regt eine DGNB-Zertifizierung als Leitlinie für die Entwicklung im Bestand und bei neuen Gewerbegebebieten an.
Für Ratsherr Mehmeti ist das Konzept ein starkes Zeichen an die Wirtschaft, die damit ein großes Maß an Verlässlichkeit seitens der Stadt vermittelt wird. Es wird aus seiner Sicht ein hohes Maß an Flexibilität erforderlich sein, um den unterschiedlichen Belangen der Gewerbetreibenden zu entsprechen. Das Erbbaurecht stellt für ihn dabei ein wesentliches Instrument dar.
Ratsherr Jonas hebt die Berücksichtigung der aus seiner Sicht bedeutenden Aspekte wie Wertschöpfung sowie Anteil der Arbeits- und Ausbildungsplätze hervor.
Ratsfrau Jalyschko spricht sich für das Erbbaurecht als Form der Grundstücksvergabe aus. Sie ermutigt die Verwaltung, an eine langfristige Handlungsfähigkeit zu denken.
Zur Nachfrage von Ratsfrau Kluth, ob seitens der Verwaltung eine Zertifizierung beispielsweise nach DGNB angestrebt werde, verweist Stadtbaurat Leuer auf die seitens der Verwaltung bei den Bauvorhaben im Bahnhofsquartier intensiv betrachtete Thematik der Zertifizierung. Er schlägt vor, im Rahmen der Bauleitplanung bei den den Gremien vorgelegten Aufstellungsbeschlüssen die Überlegungen zur Zertifizierung im Einzelfall zu betrachten. Dies erachtet er als sinnvoll, da sich die Zertifizierungssysteme in den nächsten Jahren sicherlich noch verändern werden.
Protokollnotiz: Ratsfrau Kluth verlässt um 17:13 Uhr die Sitzung.
Beschluss:
1. Auf der Grundlage des Baulandpolitischen Grundsatzbeschlusses (DS 21-15042) ist zur Bereitstellung von gewerblichen Bauflächen das „Braunschweiger Baulandmodell Gewerbe" als Richtlinie zur bedarfsgerechten Entwicklung von Flächen für Gewerbe, Industrie und Forschungseinrichtungen anzuwenden. Die GGB (Außenbereich) und die SFB (Innenbereich) werden so aufgestellt und ausgestattet, dass sie die im Baulandmodell Gewerbe formulierten Zielstellungen erreichen können.
2. Für die konsequente Umsetzung des Baulandmodells Gewerbe ist die mit dem Baulandmodell Wohnen beschlossene zentrale Prozesssteuerungseinheit (DS 22-19055) personell zu verstärken. Der erforderliche personelle Mehrbedarf der Fachdienststellen der Verwaltung ist in dem in der Begründung erläuterten Umfang stufenweise bereitzustellen und im Haushalts- und Stellenplan 2023-24 vollständig zu berücksichtigen.
3. Weiterhin wurde die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH als Projektentwicklungsgesellschaft gestärkt und operativ entsprechend neu ausgerichtet. Zur Erfüllung ihres erweiterten Aufgabenspektrums wird sie zeitnah mit dem erforderlichen Fachpersonal ausgestattet (Umfang siehe Begründung).
Der Gesamtmittelbedarf für den Flächenerwerb, Ausgleichsflächen, Entwicklung, Realisierung und Hochbau in Bezug auf die Innen- und Außenentwicklung wird ohne Betriebskosten der Gesellschaften für die ersten drei Jahre mit bis zu 39,5 Mio. Euro angenommen.
Notwendige Finanzmittel werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltslage und den Zuständigkeiten ab dem Haushaltsjahr 2023 fortlaufend in den Haushalt der Kernverwaltung bzw. die Wirtschaftspläne der GGB bzw. der SFB eingestellt. Die GGB bzw. die SFB benötigen für den projektbezogenen Grunderwerb und die Realisierung von Baugebieten bzw. Hochbauprojekten einen entsprechenden Kreditrahmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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578,8 kB
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