Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

31.01.2023 - 3 Mobilitätsentwicklungsplan - Prüfauftrag Zukunf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ausschussvorsitzende schlägt zur Beratung dieses TOPs vor, zunächst die der Verwaltung von den Fraktionen und Gruppen übermittelten Fragen zum Prüfauftrag Zukunftsszenarien zu behandeln und im Anschluss über die Änderungsanträge in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen zu lassen. Sie stellt fest, dass Einvernehmen hierüber besteht.

 

Stadtbaurat Leuer und Frau Fricke beantworten die Fragen der Fraktionen und Gruppen zum Prüfauftrag Zukunftsszenarien.

 

 

Fraktion B90/GRÜNE

 

Frage 1: Welche Institutionen, Vereine, Gruppierungen etc. wurden zur Abgabe einer Stellungnahme zum Arbeitspapier zur Maßnahmentabelle eingeladen? Ist gedacht, auch noch weitere "Stakeholder" wie SBR etc. ergänzend. Gab es ein Feedback zu den eingesendeten Stellungnahmen an die Autor*innen? Sowie Einordnung, ob und warum Anregungen nicht in den Maßnahmenkatalog aufgenommen wurden?

 

Antwort der Verwaltung: Befragt wurden neben den Bürgern in Onlinebeteiligungen und Bürgerbeteiligungen in der Stadt Braunschweig auch:

 Expertenkreis (20 Mitglieder) als Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen verkehrsrelevanten Institutionen, Organisationen und Verbänden,

 Lenkungskreis mit acht Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen,

 Verwaltungsinternes Projektteam

 Gutachter

 

Frage 2: Aus welchem Grund wurde die Reihenfolge der Handlungsfelder gegenüber dem Arbeitspapier zur Maßnahmentabelle geändert? Eine Nachvollziehbarkeit von eigenen Stellungnahmen wird damit erschwert.

 

Antwort: Im Arbeitspapier waren die Handlungsfelder alphabetisch sortiert. Die Reihenfolge der Handlungsfelder hat keinen Einfluss auf die Priorisierung hat.

 

Frage 3: Aus welchem Grund wurde der Status Quo nicht als weiteres Szenario dargestellt (Stand 2022/ "Ohne-Fall" ähnlich wie beim Stadtbahnausbau)? Darauf aufbauend müsste das Basis-Szenario mit seinen Maßnahmen und Meilensteinen definiert sein. Es gibt viele Maßnahmen, die bereits beschlossen sind (=Basis-Szenario) in den weiteren Szenarien, deren Realisierungszeitpunkt nicht feststeht. Damit werden Maßnahmeneffekte in andere Szenarien verschoben und in der Umsetzung zeitlich in die Zukunft verlegt. Beispiel: Welches Velorouten-Netz ist in das Basis-Szenario eingerechnet worden? - Vor dem Hintergrund, dass es noch kein abgestimmtes Netz gibt. Die Umsetzung der Velorouten werden den entscheidenden Einfluss auf die Fahrradnutzung in BS haben.

 

Antwort: Den Status Quo bildet die Analysephase mit Stand 2018 und ist sehr detailliert im Zwischenbericht dargestellt. Der Analysefall entspricht dem Verkehrsmodell, in dem noch keine Maßnahmen berücksichtigt wurden. Darauf aufbauen werden die Szenarien entwickelt.

 

Das Basisszenario setzt sich aus den folgenden Inhalten zusammen:

 Bauprogramm bis 2025

 Planung Stadtbahnausbau

 Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“

 Straßenplanungen

 Klimaschutzkonzept

 Prognose von Wohn- u d Gewerbegebieten

 Regionalentwicklungen

 Städtebauplanungen

 Strukturdaten

 Vorliegende Verkehrsdaten

 

Frage 4: Was sollen die qualitativen und quantitativen Bewertungskriterien für die Zielerreichung sein? Aus unserer Sicht sollen Klimaschutz, Lebensqualität und Sicherheit die Ziele sein, denen alles andere unterzuordnen ist, auch die Auswirkungen auf den Verkehr.

 

Antwort: Die genannten Ziele Klimaschutz, Lebensqualität und Sicherheit sind bedeutend. Die Verwaltung orientiert sich in der Bewertung allerdings an dem gesamten vom Rat beschlossenen Zielsystem.

 

Frage 5: Wie wird die Beteiligung der Öffentlichkeit, Diskussion + Kommunikation sichergestellt? Auch hinsichtlich der eingereichten Beiträge/Stellungnahmen.

 

Antwort: Die MEP-Arbeitsgruppen werden den Prozess weiterhin begleiten. Darüber hinaus wird die Verwaltung im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche 2023 das Thema MEP ausführlich darstellen und vorliegende Ergebnisse präsentieren

 

Frage 6: Was geschieht, wenn sich herausstellt, dass die erhofften Klimaschutzziele lt. IKSK nicht erreicht werden?

 

Antwort: Die Maßnahmen müssen zunächst in der Dimension umgesetzt werden, dass die Klimaschutzziele im Bereich der Mobilität erreicht werden. Sofern wir dies nicht der Fall ist, müssen weitere Maßnahmen geprüft werden.

 

Frage 7: Wie werden die Maßnahmen, die nicht in einem Verkehrsmodell hinsichtlich ihrer Effekte bewertet werden können, in die Gesamtwirkung integriert, z.B. Entsiegelung, mehr Bäume, bessere Aufenthaltsqualitäten, besseres Stadtklima, mehr Barrierefreiheit etc.?

 

Antwort: Diese Maßnahmen können nur schwer modelliert werden. Sie spielen aber selbstverständlich eine Rolle in der Entwicklung des Verkehrsgeschehens in Braunschweig.

 

Frage 8: Wie ist der Terminplan / die weiteren Schritte geplant? Wann kommen welche Beschlussvorlagen in die Gremien? Gerne visualisieren!

 

Antwort: Zum aktuellen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über mögliche Sitzungstermine getroffen werden.

 

Frage 9: "In allen Szenarien ... spielt die Erreichbarkeit der Braunschweiger Innenstadt eine bedeutende Rolle ..." (Seite 1, Anlass). Aus welchem Grund sind die Pendlerbeziehungen ins Umland für alle Verkehrsmittel nicht berücksichtigt, wie Stadtrand-Bezirke /Dörfer? Was ist mit „Erreichbarkeit" gemeint - sicherlich nicht, dass alle zu jeder Zeit mit einem frei gewählten Verkehrsmittel in die Innenstadt kommen können? Welche Einschränkungen der „Erreichbarkeit" kann man hinnehmen, welche nicht?

 

Antwort: Eine Einschränkung der Erreichbarkeit der Braunschweiger Innenstadt ist nicht hinnehmbar. Die Innenstadt Braunschweigs wird zu jedem Zeitpunkt mit einem angemessenen Umfang/Aufwand erreichbar sein. Die verschiedenen Verkehrsmittel werden gemeinsam tragend die Erreichbarkeit der Innenstadt sicherstellen.

 

Frage 10: "Die Szenarien werden mit Hilfe des Verkehrsmodells … bewertet" (Seite 2, Prozess). Aus welchem Grund wird die Wirkung hinsichtlich Klima, Aufenthaltsqualität und Sicherheit nicht etc. explizit benannt?

 

Antwort: Es ist grundsätzlich immer das gesamte Zielsystem gemeint, dass die Verwaltung als Grundlage nimmt.

 

Frage 11: "Das Handlungs- und Umsetzungskonzept beinhaltet ebenfalls die Personal- und Finanzplanung zur Umsetzung…" (S. 2, Prozess). Zeitplanung nicht?

 

Antwort: Jedes Handlungs- und Umsetzungskonzept hat perse eine Zeitplanung.

 

Frage 12: "Maßnahmen mit großer Wirkungskraft" (S. 3): Hier scheinen Push- (z.B. Parkraumbewirtschaftung, Erweiterung der FuZo, Reduzierung des MIV) und Pull-Faktoren (z.B. Förderung von Stadt-, Rad- und Fußverkehr) vermischt zu sein, bitte klären.

 

Antwort: Aus Sicht der Verwaltung erzielt ein Verbund der Elemente Push und Pull die beste Wirkung.

 

Frage 13: Was ist mit "effizienter Leitung und Regelung von Verkehrsströmen" gemeint? z.B. Max. Anzahl mobiler Personen (s. auch S. 3)

 

Antwort: Darunter ist die gesamte Verkehrslenkung (z. B. Verkehrsleitsystem) eines großstädtischen Verkehrswesens zu verstehen.

 

Frage 14: Gibt es konkrete Ziele, z.B. für einen zukünftigen Modal Split? Was bedeutet „Flächengerechtigkeit" - gleicher Flächenverbrauch je Verkehrsteilnehmer*in unabhängig vom Verkehrsmittel?

 

Antwort: Es wird grundsätzlich eine Entscheidung im Einzelfall erforderlich sein.

 

Frage 15: Sollte nicht als Effekt der Flächenneuverteilung auch die Wirkung auf das Stadtklima (Wärmequellen und -senken, Kaltluftschneisen) betrachtet werden?

 

Antwort: Eine Flächenneuverteilung zugunsten der Verkehrsarten des Umweltverbundes führt auch zu einer Wirkung auf das Klima. Es besteht eine enge Verbindung zum Klimaschutzkonzept. Die sich hieraus ergebende Wirkung wird die Verwaltung in der Reflexion der zahlreichen Maßnahmen aus der Mobilität im Klimaschutzkonzept mitbetrachten

 

Frage 16: Die bereits beschlossenen bzw. begonnenen Maßnahmen (Basisszenario) sollten in der Darstellung unterschieden werden von den übrigen, z.B. farbig markiert.

 

Antwort: Dies ist grundsätzlich denkbar.

 

Frage 17: Bedeuten die jeweils 3 vorangestellten Maßnahmenbeispiele eine Priorisierung?

 

Antwort: Die Maßnahmen sind zzt. nicht priorisiert.

 

 

BIBS-Fraktion

 

Frage 1: Welchen Effekt auf den fließenden Autoverkehr hat die komplette Sperrung des wilhelminischen Ringes?

Frage 2: Welchen Effekt auf die Zahl der Busfahrenden hat es, wenn bei Einspurigkeit Busse die freie Spur benutzen und grüne Welle haben?

Frage 3: Welchen Effekt auf die Zahl der gemeldeten Autos hat es, wenn das Bewohnerparken auf 50, 100, 200, 300, 400, 500 € / J. erhöht wird?

Frage 4: Welchen Effekt auf die Zahl der Busfahrenden hat es, wenn der Fahrpreis um 1 bzw. 2 € reduziert wird?

 

Antwort: Die Fragen können derzeit nicht beantwortet werden. Dies kann erst nach der Prüfung erfolgen. Die zu Nr. 3 erbetene Antwort kann aus dem Verkehrsmodell nicht ermittelt werden.

 

 

rgermitglied Tokhi fragt, in welcher Maßeinheit die Wirkungen der verschiedenen Maßnahmen dargestellt werden. Stadtbaurat Leuer sagt eine qualitative Bewertung der Wirkungen zu. Wie detailliert dies möglich sein wird, bleibt abzuwarten.

 

Aus Sicht von Ratsherr Köster muss der MEP großflächig betrachtet werden, da dieser seine Wirkung für die gesamte Stadt Braunschweig entfaltet und so zum Beispiel die Belange der Sozialverwaltung ebenso wie die des Wirtschaftsdezernats gleichermaßen zu berücksichtigen sind. Er erinnert Stadtbaurat Leuer an seiner Aussage zum MEP in der Sitzung vom 26. Januar 2023, alle Maßnahmen vorurteilsfrei und ohne Vorfestlegung zu prüfen.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Dr. Plinke verlässt um 16:24 Uhr die Sitzung.

 

Stadtbaurat Leuer verweist auf das vom Rat beschlossene Zielsystem, in dem sich Teilhabe und Wirtschaftsverkehr wiederfinden lassen. Alle Menschen die Möglichkeit zu geben, in der Stadt mobil zu sein, ist für ihn ebenso eine ganz bedeutende Aussage, wie die Gewährleistung des Wirtschaftsverkehrs in der Innenstadt. Hier stellt sich jedoch die Frage, wie dieser künftig klimagerecht abgewickelt werden kann.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Dr. Plinke nimmt ab 16:26 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

An seiner Zusage, ohne Vorbehalte zu prüfen, hält Stadtbaurat Leuer fest. Er erinnert an dieser Stelle jedoch auch an den Ratsbeschluss zur Klimaneutralität, der ebenso zu berücksichtigen ist. Im Ergebnis wird die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten, der dem Zielsystem am nächsten kommt.

 

Protokollnotiz: Ausschussvorsitzende Ratsfrau Kluth unterbricht die Sitzung von 16:33 Uhr bis 16.41 Uhr für eine Pause.

 

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Kluth bittet um Einbringung der zur Beschlussvorlage gestellten Änderungsanträge.

 

Ratsherr Tegethoff bringt den Änderungsantrag 23-20530 der Gruppe Die FRAKTION. BS ein und erläutert diesen.

 

Ratsherr Pohler bringt den gemeinsamen Änderungsantrag 20226-01-01 von CDU- und FDP-Fraktion ein und erläutert diesen.

 

Ratsherr Dr. Plinke bringt den gemeinsamen Änderungsantrag 20226-01-02 der Fraktionen von SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN ein und erläutert diesen.

 

r Ratsfrau Mundlos ist es unverständlich, dass aufgrund der Auswirkungen des MEP die Stadtbezirksräte nicht berücksichtigt werden sollen. Mit Blick auf den Änderungsantrag 20226-01-02 kann sie das Verhalten der Fraktionen von SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN nicht nachvollziehen.

 

Ratsherr Tegethoff begrüßt mit Blick auf den Änderungsantrag 20226-01-01, dass dieser konkret das Vorlegen der Bewertungskriterien zur Beschlussfassung fordert, was von den Fraktionen bereits in der Sitzung am 26. Januar 2023 deutlich als Erwartung vorgetragen wurde. Er hält diesen Änderungsantrag für einen sehr guten Schritt, um den Prozess zu verbessern.

 

Der Änderungsantrag 20226-01-02 ändert aus seiner Sicht nichts gegenüber der Beschlussvorlage 22-20226-01. Er erinnert in diesem Kontext an die Zusage von Stadtbaurat Leuer in der Sitzung dieses Ausschusses am 26. Januar 2023, die Bewertungskriterien und die Ziele im weiteren Verlauf des Verfahren vorlegen zu wollen. Mit der Beschlussvorlage 22-20226-01 bzw. dem Änderungsantrag 20226-01-02 wird das Verfahren und der Beschluss über Kriterien und Ziele diesem Ausschuss komplett aus der Hand genommen. Er sieht darin die große Gefahr von Konflikten hinsichtlich der Ziele im weiteren Verlauf. Es bedarf frühzeitig einer gemeinsamen Basis und einer objektiven Festlegung, was der MEP leisten soll. Der Änderungsantrag 20226-01-02 birgt für Ratsherr Tegethoff vielmehr die Gefahr viel größerer Verzögerungen, wenn über die Bewertungskriterien und Ziele im weiteren Verkauf noch Unstimmigkeiten auftreten sollten und diese berücksichtigt werden müssen. Vor diesem Hintergrund kündigt er an, der Beschlussvorlage 22-20226-01 wie auch dem Änderungsantrag 20226-01-02 nicht zustimmen zu können.

 

Ratsfrau Hahn erklärt, dass der Änderungsantrag 20226-01-02 Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung ausdrückt. Der Ausschuss gibt hiermit nichts aus der Hand. Ein Gegensteuern sei auch im weiteren Verfahren noch möglich.

 

Ratsherr Möller bezeichnet den Änderungsantrag 20226-01-02 als unpräzise. Ein Beschluss über die Bewertungskriterien, die aus seiner Sicht bedeutsam sind, ist erforderlich. Unklar ist ihm, weshalb im Antrag die „wirksamsten Maßnahmen“ in Anführungszeichen stehen. Alle Maßnahmen sollten qualitativ und quantitativ dargestellt werden, um sie vergleichen zu können.

 

Ratsherr Wirtz begrüßt die Forderung, dem Ausschuss alle Maßnahmen darstellen. Die entsprechende Formulierung im Änderungsantrag 20226-01-02 erscheint ihm deshalb nicht eindeutig.

 

r Ratsherr Dr. Plinke ist es selbstverständlich, dass im Rahmen der Beschlussfassung über den MEP auch die Stadtbezirksräte anzuhören sind. Die im Änderungsantrag 20226-01-02 verwendete Formulierung „wirksamste Maßnahmen“ wurde aus der Verwaltungsvorlage übernommen. Es wird eine Präzisierung durch die Einforderung einer Quantifizierung erwartet.

 

Ratsherr Kühn verweist darauf, dass die Bewertungskriterien von Experten erarbeitet wurden. Aus seiner Sicht reicht es deshalb aus, wenn die Bewertungsmatrix zu gegebener Zeit vorgelegt wird. Es bedarf keines Beschlusses über die Bewertungskriterien. Es reicht für ihn aus, wenn der Ausschuss im Prozess eingebunden wird. Der Änderungsantrag 20226-01-02 trägt dazu bei, schnell zu einem guten Ergebnis zu gelangen, das den Prozess beschleunigt, den Ausschuss informiert und Beteiligungsmöglichkeiten einräumt.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Dr. Plinke verlässt um 17:17 Uhr die Sitzung.

 

Ratsherr Köster bezeichnet die für den Änderungsantrag 20226-01-02 vorgetragene Begründung als unzureichend und bittet um Erläuterung zum vorgesehenen zeitlichen Ablauf.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Dr. Plinke nimmt ab 17:19 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Ratsherr Tegethoff erklärt unter Bezugnahme auf den Redebeitrag von Ratsherr Kühn, dass aus seiner Sicht bereits jetzt mit der Vorbereitung der Modellierung der einzelnen Zielszenarien begonnen werden kann. Eine vorherige Ausarbeitung der Kriterien ist dafür nicht erforderlich. Es besteht die Erwartung an die Ausschussmitglieder als gewählte Vertreterinnen und Vertreter, die Ziele für den MEP zu setzen.

 

r Ratsherr Pohler besteht nach dem Redebeitrag von Ratsherr Kühn der Eindruck, die Kompetenz dieses Ausschusses in gewisser Weise abzuschaffen. Die Mitglieder dieses Ausschusses sind als gewählte Vertreter des Rates für die im Ausschuss gefassten Beschlüsse und das daraus folgende Handeln der Verwaltung verantwortlich. Er stimmt Ratsherr Tegethoff zu, größtmögliche Transparenz über die Bewertungskriterien zu erhalten.

 

Stadtbaurat Leuer erklärt, er hätte Verständnis für die Positionen der Fraktionen und Gruppen, wenn noch kein Zielsystem vorliegen und die Gutachter die Ziele vorgeben würden. Dies ist aber nicht der Fall. Es wurde ein Zielsystem beschlossen, alle Unterziele liegen vor. Jetzt ist es aus seiner Sicht Aufgabe des wissenschaftlichen Beirats und der Gutachter, mit der weitere Bearbeitung zu beginnen.

 

Er versichert, den Ausschussmitgliedern nicht nur ein Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen, sondern eine transparente Lösung unter Teilnahme des Gutachters und Vertretern des wissenschaftlichen Beirats vorzustellen.

 

Die Stadtbezirksräte sind für Stadtbaurat Leuer ein wichtiges Organ. Der Zwischenbericht zum Abschluss der Analysephase wurde den Stadtbezirksräten übermittelt und auch diese Beschlussvorlage 22-20226-01 wird im Nachgang der Sitzung allen Stadtbezirksräten als Mitteilung zugehen. Es ist davon auszugehen, dass eine Anhörung der Stadtbezirksräte vor einer Beschlussfassung über den MEP erfolgen.

 

Stadtbaurat Leuer appelliert vor dem Hintergrund der gesetzten Ziele und hier insbesondere dem Ratsbeschluss zum Klimaschutz an diesen Ausschuss, den Beschluss zu fassen.

 

Ratsherr Pohler erklärt für die CDU-Fraktion, sowohl dem Änderungsantrag 23-20530 der Gruppe Die FRAKTION. BS, dem gemeinsamen Änderungsantrag 20226-01-01 von CDU- und FDP-Fraktion als auch dem gemeinsamen Änderungsantrag 20226-01-02 von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zuzustimmen, da diese grundsätzlich einen Schritt in die richtige Richtung bedeuten. Dennoch weist er auf die Bedeutung hin, die Stadtbezirksräte eng zu beteiligen, wie dies die Verwaltung bereits selbst angekündigt hat.

 

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Kluth verweist auf ein von Herrn Demirbas der Verwaltung zugeleitetes Dokument, in dem er Anmerkungen zu den der Beschlussvorlage 22-20226-01 angefügten Maßnahmenlisten vorgetragen hat. Sie bittet, die Anmerkungen in das Protokoll aufzunehmen.

 

Protokollnotiz:

  • Anlage 1, Punkt 17

Wirtschaftsverkehr

Errichtung von Paketautomaten in Wohngebieten

In Abstimmung mit den Kurier-, Express- und Paketdienstleistern (KEP-Dienstleistern) werden dienstleisterübergreifende Paketautomaten eingerichtet. In Wohngebieten und Standorten entlang der Alltagswege werden Paketautomaten oder -stationen eingerichtet. Die Paketautomaten können mit unterschiedlichsten Funktionen ausgestattet (Liefer-, Einkaufs- und Tauschservices) sein. Durch z. B. Kühl-, Tiefkühl- und Raumtemperaturfächern können auch Waren des täglichen Bedarfs angeliefert und kurzzeitig gelagert werden.

Ergänzung: Die Stationen müssen technisch so vorbereitet sein, dass sie auch von Mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden können; z. B. Anfahrbarkeit mit einem Rollstuhl, Kopfhöreranschluss mit Sprachausgabe.

 

  • Anlage 1, Punkt 18

Alternative Antriebe

Elektrifizierung von dienstlichen Fahrzeugflotten

Die Stadt Braunschweig und ihre Beteiligungen stellen ihre eigenen Fuhrparke sukzessive auf elektrische Antriebe um, wie es auch das 2019 beschlossene Elektromobilitätskonzept vorsieht. Des Weiteren werden z. B. Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP-Dienstleister), Sharing-Anbieter und weitere Unternehmen bei der Elektrifizierung des Fuhrparks unterstützt.

Ergänzung: Deaktivierung der Abschaltfunktion des AVAS.

 

  • Anlage 1, Punkt 22

Alternative Antriebe

Konsequenter Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum

Im Sinne des Konzessionsvertrages mit der KOM|DIA (BS|ENERGY) erfolgt der Ausbau und Betrieb an öffentlichen Ladepunkten (LP) in drei Zyklen: 1. Ausbauzyklus (200 neue LP bis Ende 2024), 2. Ausbauzyklus (200 neue LP bis Ende 2026), 3. Ausbauzyklus (bis zu 100 neue LP bis Ende 2028). Die bedarfsgerechte Ausweitung öffentlicher Ladeinfrastruktur wird über den Konzessionsvertrag hinaus fokussiert. Die Möglichkeiten im halböffentlichen Raum werden geprüft.

Ergänzung: Die Stellflächen müssen eine ausreichende Größe haben, damit Rollstuhlfahrende die Möglichkeit haben Ihr Fahrzeug zu verlassen und selbständig an die Säule heranfahren können. Die Säule darf nicht von Pollern oder anderen Hindernisse umgeben sein. Der Automat muss unterfahrbar sein

 

  • Anlage 3, Punkt 22

Fußverkehr

Qualitätsstandards für den Fußverkehr festlegen, umsetzen und nachrüsten

r die Konzeption eines stadtweiten Fußwegenetzes werden auf den gängigen technischen Regelwerken (EFA, RASt, H BVA) beruhende Qualitätsstandards (in Bereichen wie Längsverkehr, Querungen, Barrierefreiheit, Führung mit dem Radverkehr etc.) für die Fußverkehrsinfrastruktur erarbeitet.

Ergänzung: Aufnahme der DIN 18040-3 Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.

 

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Kluth informiert über die Zusage der Verwaltung, die Anmerkungen für das weitere Verfahren aufzunehmen.

 

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Kluth lässt zunächst über den Änderungsantrag 23-20530 abstimmen. Hiernach stellt sie die Änderungsanträge 20226-01-01 20226-01-02 zur Abstimmung. Abschließend lässt sie über die geänderte Beschlussvorlage 22-20226 ergänzt um den beschlossenen Änderungsantrag 20226-01-02 abstimmen.

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Beschluss (geändert, ergänzt um den beschlossenen Änderungsantrag 20226-01-02):

Die Verwaltung wird beauftragt, die der Vorlage 22-20226-01 als Anlage beigefügten Zukunftsszenarien mit den jeweilig zugeordneten Maßnahmen als Handlungsrahmen des Mobilitätsentwicklungsplans zu prüfen.

Mit diesem Prüfauftrag wird keine Umsetzung der Maßnahmen beschlossen. Ziel des Prüfauftrages ist die Ermittlung der wirksamsten Maßnahmen, welche in einem finalen Zielszenario zusammengefasst werden. Die Bewertungskriterien für die „wirksamsten Maßnahmen" sind qualitativ und quantitativ darzustellen und dem AMTA möglichst vor der Sommerpause 2023 vorzulegen. Das Zielszenario wird erneut zum Beschluss vorgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 10      dagegen: 1      Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise