Rat und Stadtbezirksräte
08.06.2022 - 7 Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 08.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Es liegen keine Anfragen vor.
Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Tagesordnung wurde eine Einwohneranfrage gestellt.
Herr Müller fragt:
Habe den Eindruck. dass die Anzahl der Einsaetze von Krankenhausrettungswagen hier in der Stadt Braunschweig zugenommen hat.
1.) Wie stark hat sich die Anzahl der Krankenhausrettungswageneinsaetze ueber die letzten 2 Jahre in monatlicher Aufloesung hier in Braunschwieg entwickelt?
2.) Mit welcher Zuversicht glaubt die Stadt Braunschweig, dass Sie gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung die Ausgaben fuer die Unterhaltung das Steadtischen Klinkum wird stemmen koennen?
3.) Mit welchen Kosten rechnet die Stadt Braunschweig in den naechsten 10 Jahren in Hinblick auf die demographischen Entwicklung in der Stadt Braunschweig?
Herr Klockgether antwortet
Zu Frage 1:
Die Einsatzzahlen des Rettungsdienstes können unterschieden werden in Einsätze der Not-fallrettung (mit und ohne Notarzt) und Krankenhauszuweisungen nach vorherigem Arztkon-takt (qualifizierte Krankentransporte). Die Grafik stellt die Entwicklung der Einsatzzahlen der Braunschweiger Rettungsmittel, getrennt nach den unterschiedlichen Einsatzarten, für die Jahre 2020 und 2021 graphisch dar. Die Grafik wird dem Protokoll angefügt.
Zu Frage 2:
Vor dem Hintergrund der aufgrund der demografischen Entwicklung ansteigenden Lebenserwartung ist die Sicherstellung einer bestmöglichen Krankenhausversorgung der Bevölkerung unabdingbar. Die Aufrechterhaltung bzw. Steigerung der Leistungserbringungsqualität innerhalb dieses kommunalen Versorgungsauftrages erfordert dabei entsprechende Investitionen. Im Rahmen der sog. dualen Finanzierung fällt die Übernahme der Investitionskosten des Städtischen Klinikums in den Zuständigkeitsbereich des Landes Niedersachsen, das die zu übernehmenden Kosten in einem jährlich durch das verantwortliche Ministerium aufzustellenden Investitionsprogramm festhält.
Die für das Städtische Klinikum geplanten und von dem zuständigen Landesministerium genehmigten Investitionen verfolgen zwei wesentliche Ziele: Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird im kommenden Jahr der Standort Holwedestraße aufgegeben werden; bis 2037 soll es mit der Salzdahlumer Straße nur noch einen zentralen Klinikumsstandort geben. Daran wird deutlich, dass Investitionen nicht nur zur qualitativen Sicherstellung des Versorgungsauftrages, sondern auch zur wirtschaftlichen Erhaltung des Städtischen Klinikums unausweichlich sind. Diesbezüglich hat das Städtische Klinikum im Jahr 2019 das Ergebnisverbesserungsprogramm skbs.performance entwickelt, das mit 19 Projekten und Sofortmaßnahmen mithilfe eines kalkulierten Ergebnisverbesserungspotenzials von fast 42 Mio. € ausgeglichene Jahresergebnisse ab Endes des Jahres 2023 fördern möchte. Die Berichterstattung hierüber erfolgt anlassbezogen durch die Geschäftsführung des Städtischen Klinikums in den öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung der Stadt Braunschweig.
Gleichzeitig ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich die Krankenhausbranche in einem auch das Städtische Klinikum betreffenden Wandel befindet: Allgemein rückläufige Fallzahlen, eine unauskömmliche Finanzierung der laufenden Betriebskosten durch die Kostenträger und Investitionsstaus zählen zu bekannten Herausforderungen innerhalb der gesamten Branche. In der Politik sind diese Thematiken, auch durch Initiativen der zahlreichen Spitzenverbände, längst angekommen: So wird entsprechend des Koalitionsvertrages der Bundesregierung angestrebt, für eine auskömmliche Finanzierung der laufenden Betriebskosten durch eine Anpassung des Fallpauschalensystems zu sorgen. Auf Landesebene soll das Niedersächsische Krankenhausgesetz einer ab 2023 geltenden Strukturreform unterzogen werden, die mit positiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Städtische Klinikum Braunschweig als Klinikum der Maximalversorung einhergehen könnte.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass zur Sicherstellung einer bestmöglichen Versorgung durch das Städtische Klinikum das Handeln mehrerer Akteure bzw. Ebenen maßgeblich ist: Einerseits ist der wirtschaftliche Erfolg von dem Zusammenspiel zwischen der Stadt Braunschweig als Gesellschafterin und dem Städtischen Klinikum als städtische Gesellschaft geprägt. Zu diesem Zweck erfolgt seit Ausgliederung der Gesellschaft im Jahre 2003 die Überwachung und Koordination des Städtischen Klinikums durch das stadtinterne Beteiligungsmanagement. Andererseits ist das Städtische Klinikum Braunschweig, wie auch die gesamte Branche, von zukünftigen Entscheidungen auf bundes- und landespolitischer Ebene abhängig.
Zu Frage 3:
Am Beispiel aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen (COVID-19-Pandemie, Auswirkungen des Krieges in der Ukraine) ist eine verlässliche Prognose der mit dem demografischen Wandel in Verbindung stehenden Kosten nicht möglich. Gleichzeitig werden in dem vom Städtischen Klinikum jährlich aufzustellende Wirtschaftsplan auch externe Einflussfaktoren berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der zweiten Frage verwiesen.
Herr Müller fragt nach, ob die Impfungen im Hinblick auf die Empfehlung des Krankenhausverbandes ausschlaggebend für die Fälle im Städtischen Klinikum seien.
Herr Klockgether antwortet, dass vom Städtischen Klinik zurück gemeldet wurde, dass schwerpunktmäßige Ungeimpfte an schwere Verläufen leiden. Die Impfflicht in den Alten- und Pflegeheimen werde derzeit umgesetzt.
Herr Wendt teilt mit, dass es Unsicherheiten bei den Anwohnern bezüglich des Bordells in der Berliner Straße gebe. Er bittet um Erkenntnisse durch den Sozialbereich.
Herr Klockgether teilt mit, dass der Ordnungs- und Baubereich mit dieser Thematik befasst sei.
