Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.01.2022 - 2 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung des Stadtb...

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Wortprotokoll

Frau Bezirksbürgermeisterin Krause weist Frau Hanna Märgner-Beu auf die ihr nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Diese Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.

 

 

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Erläuterungen und Hinweise