Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke verweist auf die §§ 40 bis 42 NKomVG und nimmt die Pflichtenbelehrung vor. Herr Michael Pahl wird verpflichtet, ein Auszug aus dem NKomVG wurde ihm vorher ausgehändigt. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
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