Rat und Stadtbezirksräte
06.09.2022 - 6.2.1 Einrichtung von Parkzonen für E-Scooter innerha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 06.09.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Lau und Engelhardt (beide Fachbereich Tiefbau und Verkehr).
Herr Engelhardt erläutert die Planung.
Auf Nachfrage von Herrn Brakel erläutert Herr Engelhardt, dass die GPS-Ortung den aktuellen Stand der Technik abbildet. Die E-Scooter geben bei unberechtigter Entfernung einen Signalton ab.
Auf Nachfrage von Herrn Möller antwortet Herr Engelhardt, dass keine zusätzlichen Flächen für die Einrichtung der Parkzonen versiegelt und auch keine Bäume entfernt werden müssen. Ca. 1-2 Parkplätze würden durchschnittlich pro Parkzone entfallen, zudem werden nur die Hälfte der Parkzonen für E-Scooter auf bisherigen Kfz-Stellplätzen eingerichtet.
Frau Schneider begrüßt die Planung und spricht sich dafür aus, die Parkzonen am Hauptbahnhof zu kontrollieren und ggf. die Parkverbotszonen in dem Bereich zu erweitern.
Herr Dr. Plinke begrüßt die direkte Umsetzung der Parkzonen durch die Verwaltung.
Herr Engelhardt antwortet auf Nachfrage von Herrn Stühmeier, dass eine regelmäßige Überprüfung des Gesamtbestandes an E-Scootern mit Blick auf den Bedarf stattfindet. Eine Beschränkung auf eine Geschwindigkeit von 6 km/h sei derzeit nicht zulässig. Herr Stühmeier thematisiert zudem die freiwillige Selbstverpflichtung der Betreiber zur Einrichtung von Parkzonen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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691,8 kB
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