Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.03.2022 - 5 Ringgleisschleife Süd-Ost

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Brucherseifer und Herrn Lehrmann (beide Ref. Stadtgrün-Planung und Bau).

 

Herr Lehrmann erläutert die Planung und stellt heraus, dass die favorisierte Variante 5 vergleichsweise wenig Eingriffe in Natur und Landschaft aber auch in die Kleingartenparzellen nach sich zieht.

 

Herr Dr. Plinke unterbreitet die folgenden Änderungsvorschläge:

 

2.

Die beiden 40 m und 170 m langen Rampen sind barrierefreundlich (Anmerkung: zunächst wurde barrierefrei formuliert, im Verlauf der Diskussion aber angepasst) auszuführen, d.h. mit ausreichend geringer Steigung entsprechend den Empfehlungen des Behindertenbeirates.

 

3.

Im Bereich der Nordgrenze des Katholischen Friedhofes und des KV Brodweg je ein Zugang zum Ringgleisradweg vorzusehen.

 

4.

Die Radverkehrsführung von der Einmündung zum Brodweg bis zum Polizeistadion wird so überarbeitet, dass kein gefährlicher Mischverkehr zwischen Kfz-Durchgangsverkehr einerseits und Rad- und Fußverkehr andererseits stattfindet.  

 

Herr Lehrmann weist darauf hin, dass über die Führung auf dem Brodweg (inhaltlich Punkt 4) in einer gesonderten Vorlage, noch vor der Sommerpause, im zuständigen AMTA entschieden werden solle. Die hier zur Diskussion stehende Vorlage befasst sich zuständigkeitshalber ausschließlich mit dem Ringgleis als Freizeitweg außerhalb der gewidmeten Verkehrsflächen. Dennoch ist der in der Anlage informativ dargestellte Vorschlag für den Einmündungsbereich auf den Brodweg, in Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich, bereits in dieser Art für möglich erachtet worden.

 

Herr Gottkowski kann sich den Vorschlägen von Herrn Dr. Plinke anschließen.

 

Frau Schneider fragt, wie der weitere Verlauf des Ringgleises in Richtung Norden verlaufen soll. Herr Schultz sieht den gewählten Streckenverlauf als zu lang an und spricht sich für den Erhalt des Baumbestandes aus. Herr Lehrmann weist darauf hin, dass über die Verortung der sogenannten Ringgleisschleife S-O bereits im Maßnahmenprogramm 2021-2023 /Weiterführung Ringgleis) vom Grundsatz her entschieden worden sei. Er betont, dass genau diese Variante es ermöglicht, den Gehölzbestand auf Höhe der KV im Böschungsbereich der Bahn weitgehend unangetastet zu lassen. Da es sich bei der Planung zunächst um einen Vorentwurf handelt, rde im Rahmen der Ausführungsplanung zudem jeder Baum an der Böschungsoberkante einzeln betrachtet werden. Er verwies auf andere Beispiele des Baumerhalts am Ringgleis (z.B. am Heizkraftwerk)

 

Herr Schultz fragt, ob der Brodweg als Fahrradstraße ausgewiesen werden könnte. Herr Lehrmann verwies auf eine andere Zuständigkeit für dieses Thema und auf die geplante, bereits angesprochene Vorlage zum Brodweg für den AMTA.

 

Herr Lehrmann führt aus, dass barrierefreundlich geplant werde. Der Behindertenbeirat ist einbezogen gewesen. Er stellt klar, dass es sich beim RINGGLEIS um einen Freizeitweg handele, nicht um einen Radweg. Er sagt zu, dass die Zuwege zum KV Brodweg und zum Friedhof mitgedacht werden. Allerdings hängt die Realisierung von den jeweiligen Zustimmungen ab. Mischverkehre werden sich bei den vorhandenen Rahmenbedingungen (begrenzte Flächenverfügbarkeit) auf dem Brodweg nach seiner Einschätzung nur schwer vermeiden lassen.

 

Frau Brucherseifer ernzt, dass ein Sichtschutz für die Kleingärtner explizit gewünscht und auch berücksichtigt werde.

 

Herr Stühmeier und Herr Brakel fragen nach dem Hintergrund der Verpollerung. Frau Brucherseifer antwortet, dass es sich im vorderen Bereich am Brodweg zunächst um ein neues Stellplatzangebot für die Pächter handeln soll; dieses sei jedoch noch nicht weiter ausgeplant. Die Poller im weiteren Verlauf dienen dazu, eine missbräuchliche Nutzung durch private PKWs auszuschließen.

Herr Stühmeier fragt nach der Kostendifferenz zwischen den Varianten 4 und 5. Er bittet darum, dass die Punkte 2 und 4 des Vorschlags von Herrn Dr. Plinke getrennt abgestimmt werden. Herr Lehrmann weist darauf hin, dass bei Variante 4 mit erhöhten Ausgleichszahlungen und deutlich höheren Entsorgungskosten für belastete Materialien (Abriss Gartenlauben) zu rechnen wäre. Zudem wären Anschlusskosten für Strom, Wasser usw. bei Ersatzgartenlauben (an unbekannter Stelle) zzt. überhaupt nicht kalkulierbar. Davon ab stünden die geforderten Ersatzparzellen aktuell vor Ort gar nicht zur Verfügung.

 

Herr Möller hinterfragt die Maßnahme grundsätzlich unter Gesichtspunkten des Haushalts.

 

Herr Lehrmann verweist auf die bestehende, grundsätzliche Beschlusslage und betont die Bedeutung des überwiegend grünbestimmten RINGGLEISES z.B. unter dem Aspekt des Klimaschutzes, im Rahmen eines sich verändernden Mobilitätsverhaltens der Bevölkerung und hinsichtlich des hohen Freizeitwertes.

 

 

 

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Beschluss (Anhörung § 94 Abs. 1 NKomVG):

Dem Vorschlag zur Realisierung des Abschnitts ´Ringgleisschleife Süd-Ost´ als Freizeitweg zwischen Helmstedter Straße und Brodweg in der Trassenführung gemäß Variante 5 a wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

 

2. Die beiden 40 m und 170 m langen Rampen sind barrierefreundlich auszuführen, d.h. mit ausreichend geringer Steigung entsprechend den Empfehlungen des Behindertenbeirates.

 

3. Im Bereich der Nordgrenze des Katholischen Friedhofes und des KV Brodweg ist je ein Zugang zum Ringgleisradweg vorzusehen.

 

4. Die Radverkehrsführung von der Einmündung zum Brodweg bis zum Polizeistadion wird so überarbeitet, dass kein gefährlicher Mischverkehr zwischen Kfz-Durchgangsverkehr einerseits und Rad- und Fußverkehr andererseits stattfindet.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Änderungsantrag:

 

2. Die beiden 40 m und 170 m langen Rampen sind barrierefreundlich auszuführen, d.h. mit ausreichend geringer Steigung entsprechend den Empfehlungen des Behindertenbeirates.

 

   14 dafür 0 dagegen 2 Enthaltungen

 

3. Im Bereich der Nordgrenze des Katholischen Friedhofes und des KV Brodweg ist je ein Zugang zum Ringgleisradweg vorzusehen.

 

 15 dafür 0 dagegen 1 Enthaltung  

 

4. Die Radverkehrsführung von der Einmündung zum Brodweg bis zum Polizeistadion wird so überarbeitet, dass kein gefährlicher Mischverkehr zwischen Kfz-Durchgangsverkehr einerseits und Rad- und Fußverkehr andererseits stattfindet.

 

 13 dafür 2 dagegen 1 Enthaltung

 

 

Vorlage 22-17874:

 

 13 dafür 1 dagegen 2 Enthaltungen  

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise