Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

08.03.2022 - 6 Baugebiete ohne politische Einflussnahme

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Sewella eröffnet die Diskussion zur Antwort der Verwaltung auf die interfraktionelle Anfrage zu „Baugebieten ohne politische Einflussnahme.

 

Herr Hillger fragt, was unter „kleinere Bauvorhaben“ zu verstehen ist und ob das Handlungskonzept „Bezahlbarer Wohnraum“ Anwendung findet. Herr Schmidbauer antwortet, dass „kleinere Bauvorhaben“ beispielsweise in Baulücken entstehen könnten. Er unterstreicht, dass das Instrument der Baugenehmigung nach § 34 BauGB bedeutsam für die Handlungsfähigkeit der Verwaltung ist. Das Handlungskonzept „Bezahlbarer Wohnraum“ finde Anwendung, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird und ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abgeschlossen wird.

 

Nach Ansicht von Frau Sewella mit Bezug auf den letzten Absatz der Stellungnahme gab es auch bereits für die in Rede stehende nach § 34 BauGB genehmigte Wohnbebauung ein Planerfordernis. Ebenso thematisiert sie weitere städtebauliche Planung für diesen Bereich und bringt den Aspekt der „Klimaneutralität“ mit Blick auf das Baugebiet „An der Schölke“ ein.

 

Herr Schmidbauer erläutert grundsätzlich, wann ein Planerfordernis vorliegt, z. B. häufig bei fehlender Erschließung und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist. Bei der Gemengelage im in Rede stehenden Bereich habe die Einzelfallbeurteilung kein Planerfordernis ergeben. Auf Nachfrage von Frau Grumbach-Raasch bekräftigt er, dass ein Planerfordernis nicht konstruierbar ist und in diesem Fall nicht bestand. Auf Bitten von Herrn Richter erläutert er das Prüfverfahren für Genehmigungen nach § 34 BauGB und unterstreicht, dass es sich stets um Einzelfallprüfungen handelt. 

 

Aus Sicht von Herrn Glaser ist der § 34 BauGB zwar ein durchaus sinnvolles Instrument, gleichwohl sei der entstehende Planungsbedarf hier erkennbar gewesen, zumal der Flächennutzungsplan für den Bereich „Gewerbegebiet“ darstellt. Er fragt, warum hiervon der Verwaltung erst mit einem weiteren Bauantrag Planungsbedarf gesehen wird. Er fragt an, ob zur Vermeidung weiterer unerwünschter baulicher Fehlentwicklungen im Eichtal ein B-Planaufstellungsbschluss und eine Veränderungssperre sinnvoll sein könnten. Des Weiteren fragt er nach dem Umsetzungsstand des baulandpolitischen Grundsatzbeschlusses (Arbeitsgruppe, Identifizierung von Planungsbedarf im Innenbereich) und ob es praktikabel ist, wenn die Stadt auch bei schon bebauten Innenbereichslagen ein Bauleitplanverfahren gemäß diesem Beschluss nur dann einleitet, wenn der Planungsbegünstigte mindestens 50 % der potenziellen Baulandfläche an die Stadt  veräert oder dem dinglich gesicherten Zugriff auf diese Fläche zustimmt. Im Innenbereich gäbe es doch andere Grundsätze für eine planerische Neuordnung. Außerdem bittet er nochmals um Vorlage der schon eingeforderten rechtlichen Bewertung zur erneuten Eingabe i. S. „An der Schölke“ und über den Inhalt der Normenkontrollanträge zu den B-Plänen „An der Schölke“ und „Feldstraße".

 

Frau Sewella bittet darum, dass die Stellungnahmen dem gesamten Stadtbezirksrat zur Kenntnis gegeben werden.

 

Herr Schmidbauer erläutert, dass der Flächennutzungsplan bei der Bewertung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB nicht maßgeblich ist. Die Umsetzung des baulandpolitischen Grundsatzbeschlusses werde von der Verwaltung intensiv vorangetrieben. Von der von Herrn Glaser angesprochen Möglichkeit, für den Bereich Eichtalstraße einen Aufstellungsbeschluss und eine Veränderungssperre zu erlassen, rät er ab. Dies sollte frühestens in Erwägung gezogen werden, wenn sich weitere Vorhaben konkretisieren. Er teilt die Ansicht, dass eine schnellere Entwicklung der Vorhaben „Feldstraße“ und „An der Schölke“nschenswert wären, allerdings gebe es in diesen Fällen Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht.  

 

Herr Touhidi betont, dass Klimaschutz und Gesellschaftliches nicht vom Politischen getrennt werden sollten und führt hierzu die am Baugebiet verlaufene Oker und das Ringgleis an.

 

Herr Schmidbauer weist darauf hin, dass Klimaschutz und sozialer Wohnungsbau hohe Priorität in der Verwaltung haben und in Bebauungsplänen und Städtebaulichen Verträgen stets berücksichtigt werden. In nach § 34 BauGB genehmigten Vorhaben gestalte sich dies schwieriger. Beim Baugebiet Feldstraße handele es sich um städtische Grundstücke, sodass die Berücksichtigung von Klimaschutz und sozialem Wohnungsbau vergleichsweise unproblematisch ist. Für das Baugebiet „An der Schölke“ sei mit dem Investor vereinbart worden, dass Begrünung und ggf. auch Photovoltaik vorgesehen werden sollen.

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