Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

03.05.2022 - 5.3 Entwicklung einer Erhaltungssatzung für den Ber...

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Wortprotokoll

Herr Hillger bringt den Antrag ein, über den Frau Sewella abstimmen lässt.

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Beschluss (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Bezirksrat 310 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob für den aus dem Sanierungsgebiet entlassenen Bereich „Kreuzstraße-Ost“ oder einzelne Teilbereiche die Voraussetzung nach § 172 des Baugesetzbuches zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten („Erhaltungssatzung“) gegeben sind. Die Prüfung möge folgende Kriterien nach § 172 BauGB betreffen: die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt sowie die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

15 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen

Erläuterungen und Hinweise