Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella weist Herrn Gunnar Scherf auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Diese Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
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