Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

13.09.2022 - 9 "Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet" - Fassa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung teilt mit, dass die Maßnahme der Fassadensanierung von der geänderten Regelung, wonach die Bundesförderung für effiziente Gebäude seit dem 15. August 2022 nur noch 15 Prozent statt 20 Prozent beträgt, nicht betroffen ist, da der Förderantrag bereits vor dem 15. August 2022 gestellt und auch bewilligt wurde. Somit gelten für die Fassadensanierung die alten Förderbedingungen und die Maßnahme kann, wie in der Vorlage beschrieben, mit 20 Prozent durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert werden.

 

Herr Glaser spricht sich dafür aus, dass die Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass zeitgleich eine Dachsanierung inkl. Photovoltaik erfolgt, gestellt wird.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella lässt über die Vorlage mit dieser Ergänzung abstimmen.

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Beschluss geändert (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG):

"Der Fassadensanierung am Gebäude Sophienstraße 1 wird unter dem Vorbehalt, dass zeitgleich eine Dachsanierung inkl. Photovoltaik erfolgt, zugestimmt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 198.400 Euro. Davon werden rd. 40.000 Euro aus einer Bundesförderung für effiziente Gebäude finanziert. Die verbleibenden Kosten in Höhe von rund 159.000 Euro werden aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert, wobei 1/3 der Kosten (rd. 53.000 Euro) als Eigenanteil bei der Stadt verbleiben."

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

16 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise