Rat und Stadtbezirksräte
08.11.2022 - 9 Doppelhaushaltsplan 2023/2024, Investitionsprog...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verantwortlich: Pust
- Datum:
- Di., 08.11.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Nachfrage von Frau Sewella meldet sich Herr Rau zu Wort und weist darauf hin, dass die Zuschussanträge der Zuschussempfänger fehlen. Ohne diese könne kein Abgleich erfolgen, ob die beantragten Summen auch bewilligt wurden.
Die Verwaltung beantwortet die Fragen von Herrn Glaser:
1. In der Anlage „Zuschüsse“ sind Förderungen mit einer Gesamtsumme von jährlich rund 100 Millionen Euro aufgeführt. Ich bitte um Auskunft, welche dieser Förderungen Pflichtaufgaben sind (z. B. kommunale Anteile an den Betriebskosten von Kindertagesstätten Dritter), welche aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen gezahlt werden und bei welchen es sich um freiwillige Leistungen handelt.
Antwort der Verwaltung:
Die genannte Anlage „Zuschüsse“ entspricht der Ziffer 2.2.3.1 des Haushaltsplanentwurfs 2023/2024. Die Übersicht stellt dar, für welche Einrichtungen, Vereine, Verbände usw., für welche Zwecke und bis zu welcher Höhe Zuschüsse (ohne Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen) eingeplant sind.
Im Wesentlichen handelt es hierbei um freiwillige Leistungen. Im Einzelfall, bspw. bei der Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder, handelt es sich um Zuschüsse, die der Erfüllung von Pflichtaufgaben der Stadt Braunschweig dienen. Teilweise liegen den Zuschüssen auch vertragliche Verpflichtungen (bspw. beim Staatstheater) zu Grunde.
Eine detaillierte Auswertung ist nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich.
2. Unter den Investitionen sind 100.000 € für die Renaturierung der Schölke zwischen Triftweg und Kälberwiese veranschlagt. Diese Maßnahme ist dem Bezirksrat bisher nicht bekannt. Wann werden die geplanten Maßnahmen dem Bezirksrat zur Beschlussfassung vorgelegt?
Antwort der Verwaltung:
Die Renaturierung der Schölke zwischen Triftweg und Kälberwiese wird aktuell von einem Ingenieurbüro geplant. Es handelt sich hierbei um eine regionale Maßnahme. Nach der verwaltungsinternen Abstimmung über die Planung wird die Untere Wasserbehörde dem Bezirksrat die Entwurfsplanung vorstellen. Gemäß der § 6 (Beschließende Ausschüsse) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig vom 08. November 2011 (in der Fassung der Zwölften Änderungssatzung vom 27. September 2022, Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 12 vom 30. September 2022) liegt die Beschlusszuständigkeit für diese Maßnahme bei den Gremien des Rates. Zuständigkeiten der Stadtbezirke nach § 16 (1) werden mit der vorliegenden Maßnahme nicht berührt.
3. Unter den Investitionen sind 4 Millionen Euro für die Erweiterung der Grundschule Diesterwegstraße veranschlagt. Diese Maßnahme ist dem Bezirksrat bisher nicht bekannt. Wann werden die geplanten Maßnahmen dem Bezirksrat zur Beschlussfassung vorgelegt?
Antwort der Verwaltung:
Die Maßnahme beinhaltet die Erweiterung zu einer 4-Zügigkeit. Da zu diesem Projekt noch keine weiteren Überlegungen getroffen wurden, werden die Haushaltsraten dieser Maßnahme im Rahmen der Ansatzveränderungen überprüft werden.
4. Unter den Investitionen sind in der MiFri 16 Millionen Euro für den Bau der Grundschule Wedderkoppsweg veranschlagt. Bisher war immer noch nicht klar, wie diese Schule gebaut werden kann, weil der Grunderwerb noch nicht abgeschlossen ist. Ich bitte um Mitteilung des Sachstandes.
Antwort der Verwaltung:
Der für den Neubau der Grundschule im Westlichen Ringgebiet am Wedderkoppsweg erforderliche Grunderwerb ist mit Abschluss eines notariellen Vertrages im Oktober 2022 erfolgt. Der Bau der Grundschule mit 2-Fach-Sporthalle befindet sich derzeit zusammen mit dem Neubau der 6. Integrierten Gesamtschule auf dem Tunica-Gelände in einem Vergabeverfahren. Der Abschluss des Vergabeverfahrens ist Mitte 2023 vorgesehen.
5. Unter den Investitionen sind 2 Millionen Euro für die Erweiterung der Förderschule Oskar-Berkhahn-Schule veranschlagt. Ziel der neuen Landesregierung ist die Auflösung der Förderschulen und die vollständige Inklusion behinderter Kinder in die Regelschulen. Ich bitte um Auskunft, ob unter diesem Gesichtspunkt die Investition in eine Förderschule noch sinnvoll ist.
Antwort der Verwaltung:
Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen wird das Land lediglich die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen auslaufen lassen, sodass Schüler:innen mit einem ausschließlichen Unterstützungsbedarf in diesem Förderschwerpunkt künftig nur noch inklusiv beschult werden. Eine entsprechende schulgesetzliche Regelung gibt es bereits. Diese wird nach hiesiger Einschätzung nach der Landtagswahl nicht verändert.
Betroffen ist davon die Astrid-Lindgren-Schule, die in der Schulanlage am Tostmannplatz in der Schuntersiedlung untergebracht ist. Die Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, wird bestehen bleiben. Aufgrund ihres Raumbedarfs wird sie wie geplant erweitert.
6. Unter den Investitionen sind 100.000 Euro für den Ausbau des Okerwanderweges zwischen SidonienStr. und Celler Str. veranschlagt. Wann wird der Bezirksrat in die geplante Erweiterungsmaßnahme eingebunden?
Antwort der Verwaltung:
Mit dem Bebauungsplan AP 24 „Erweiterung Georg-Eckert-Institut“ sind für den nördlichen Teilabschnitt der Weges (vom ehemaligen Schwesternwohnheim/Freisestr. 1 bis zur Celler Str.) die planungsrechtlichen Voraussetzungen bereits geschaffen worden. Da der Weg in diesem Abschnitt wegen einer fehlenden Anbindung nach Süden eine „Sackgasse“ bilden würde, ist die Umsetzung zunächst zurückgestellt worden (s. DS 21-16769-01).
Für den südlichen Teilabschnitt des Weges (vom ehemaligen Schwesternwohnheim/Freisestr. 1 bis zur Sidonienstr.) sollen über den Bebauungsplan AP 25 „Holwedestraße“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen erst noch geschaffen werden. Dem Bebauungsplanverfahren ist ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb vorgeschaltet, die Weiterführung des Okerwanderweges war darin als wesentliches Ziel Gegenstand der Auslobung. Das Wettbewerbsverfahren wird zeitnah abgeschlossen. Der Siegerentwurf soll nach politischer Beschlussfassung Basis für die Weiterführung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes AP 25 werden (Einbindung des Stadtbezirksrates in der Wettbewerbsphase s. DS 21-16685 und DS 22-19955).
Im Bebauungsplan wird der Okerwanderweg auf konzeptioneller Ebene mit den dafür erforderlichen Flächen planerisch vorbereitet und gesichert. Im Bebauungsplanverfahren wird der Stadtbezirksrat wie üblich beteiligt. Aufgrund der Komplexität der Planung kann der Abschluss des Bauleitplanverfahrens frühestens ab Mitte 2024 erwartet werden.
Sobald aus dem Bauleitplanverfahren Klarheit über die dauerhafte Trassierung des Okerwanderweges gegeben ist, können die Planungen für die bauliche Umsetzung begonnen werden. Der Stadtbezirksrat wird auch in dieser Phase zu gegebener Zeit eingebunden. Die bauliche Realisierung des Okerwanderweges ist erst nach durchgängiger Baufreiheit auf der Wegetrasse sinnvoll möglich.
7. Unter den Investitionen sind für den Ausbau der Sidonienstr. und des Alerdswegs rund 1,1 Millionen bzw. rund 460.000 Euro veranschlagt. Wann wird der Bezirksrat in die geplanten Ausbaumaßnahmen eingebunden?
Es liegt keine Antwort vor.
8. Unter den Investitionen sind für die energetische Sanierung des Gebäudes Sophienstr. 1 für 2027 in die MiFri 500.000 Euro veranschlagt. M. Wissens, wird die Maßnahme über das Förderprogramm Soziale Stadt, westliches Ringgebiet abgewickelt. hat sich an dieser Planung etwas verändert?
Antwort der Verwaltung:
Es wird zurzeit noch abgestimmt, ob neben den Städtebaufördermitteln auch städtische Mittel für die energetische Sanierung des Gebäudes Sophienstraße 1 genutzt werden. Sobald diesbezüglich eine Klärung erfolgt ist, wird der Stadtbezirksrat darüber informiert.
Frau Weisser-Roelle bringt einen Haushaltsantrag zur Anhebung der Kontinuitätsförderung des Kunstvereins e. V. i. G. bskunst.de ein. Frau Sewella lässt über den Antrag abstimmen. (s. Beschluss Nr. 1).
Frau Weisser-Roelle bringt einen Haushaltsantrag zur Anhebung des Zuschusses für die buntich Jugendkunstschule Braunschweig e. V. ein. Frau Sewella lässt über den Antrag abstimmen. (s. Beschluss Nr. 2).
Herr Rau stellt einen Haushaltsantrag zur Förderung der Alzheimergesellschaft e. V. / Selbsthilfe Demenz / Triftweg 73. Frau Sewella lässt über den Antrag abstimmen. (s. Beschluss Nr. 3).
Herr Rau stellt einen Haushaltsantrag zur Förderung des KufA e. V. Frau Sewella lässt über den Antrag abstimmen. (s. Beschluss Nr. 4).
Anschließend lässt Frau Sewella über die von Herrn Rau beantragte Bereitstellung von Repräsentationsmitteln (inkl. der Mittel für das Vereins- und Initiativentreffen 2023) sowie die von Herrn Rau beantragte Übertragung der Restmittel abstimmen (s. Beschlüsse Nr. 5 und 6).
Zum Abschluss lässt Frau Sewella über das Passierenlassen der Verwaltungsvorlage abstimmen (s. Beschluss Nr. 7). Frau Beckner gibt an, dass sie bei einem Zuschussempfänger angestellt ist. Die Verwaltung erläutert, dass sich ein unmittelbarer Vorteil durch eine Teilnahme an der Abstimmung nicht ergibt.
Beschluss (Anhörung gem. § 93 Abs. 2 NKomVG):
1.
Anhebung der Kontinuitätsförderung des Kunstvereins e. V. i. G. bskunsst.de (s. Antrag):
9 dafür 0 dagegen 8 Enthaltungen
2.
Anhebung Zuschuss buntich Jugendkunstschule Braunschweig e. V. (s. Antrag):
2 dafür 0 dagegen 15 Enthaltungen
3.
Hiermit beantragen wir die von der Alzheimergesellschaft e. V. / Selbsthilfe Demenz / Triftweg 73 beantragten Mittel in Höhe von Gesamtsumme 13.600 Euro (6.600 Euro für 2023 sowie 7.000 Euro für das Jahr 2024) in den Haushalt einzustellen.
14 dafür 0 dagegen 3 Enthaltungen
4.
Hiermit beantragen wir die von der KufA e. V. beantragte zusätzliche Förderung von 30.000 Euro für das Jahr 2023 in den Haushalt einzustellen.
13 dafür 1 dagegen 3 Enthaltungen
5.
Für repräsentative Aufgaben erhält die Bezirksbürgermeisterin aus den Haushaltsmitteln des Stadtbezirksrates 310 / Westliches Ringgebiet für die Haushalte 2023-2024 den Betrag von jeweils 5.000 Euro.
17 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen
6.
Nicht verwendete Budgetmittel des Stadtbezirksrates 310 / Westliches Ringgebiet aus dem Jahr 2022 und im folgenden Jahr aus dem Jahr 2023 werden in das Jahr 2023 bzw. das Jahr 2024 übertragen.
17 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen
7.
Der Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet stimmt für seinen Bereich dem Doppelhaushalt 2023/2024 und dem Investitionsprogramm 2022 - 2027 zu.
Der Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet lässt den Haushaltsplan 2023-2024 mit den beschlossenen Änderungen passieren.
16 dafür 0 dagegen 1 Enthaltung
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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