Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

08.11.2022 - 9.1 Einrichtung einer Querungshilfe in der Kreuzstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Winter bringt den Antrag ein, über den Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella abstimmen lässt.

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Beschluss (Anhörung gem. § 93 Abs. 2 NKomVG):

 

1. Es werden über die Maßnahmennummer 4S.660020 „Globale Umbauten der Stadt" ausreichend Mittel im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt, um die Einrichtung einer Querungshilfe in der Kreuzstraße in Höhe Bürgerstraße zeitnah umsetzen zu können.

 

2. Vor der Installation der Querungshilfe prüft die Verwaltung, ob auch ein kostengünstigeres Verfahren ohne Tiefbaumaßnahmen (zum Beispiel ein Klebeverfahren wie in der Rudolfstraße) in Frage kommen würde und wendet dies, sofern sinnvoll und möglich, entsprechend an.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

17 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen

Erläuterungen und Hinweise