Es liegt ein Zuschussantrag von "Schapener Honig" vor. Aufgrund eines Verwaltungsversehens wurde der Antrag erst kurzfristig den Sitzungsunterlagen hinzugefügt. Die Verwaltung bittet das Versehen zu entschuldigen, der Antrag war fristgerecht eingegangen.
Beschluss (Entscheidung gem. § 93 NkomVG):
"Schapener Honig wird für die Anschaffung und Aufstellung eines Bienenfutterautomaten ein Zuschuss in Höhe von 211,90 € aus dem Budget des Stadtbezirksrates gewährt."
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12Dagegen: 0Enthaltungen: 0
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