Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

28.04.2022 - 10.8 Waggum-BLSK-Filiale; Wie geht es mit der Liegen...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage mündlich.

Das Grundstück "Feuerbrunnen 1" liegt im Gegensatz zur benachbarten Liegenschaft Feuerbrunnen 3 im Eigentum der "Norddeutsche Landesbank Girozentrale Braunschweigische Landessparkasse in Braunschweig (Grundbuch)". Aktuell liegen der Verwaltung keinerlei Bedarfsanmeldungen vor, welche die Anmietung leerstehender Investorenobjekte rechtfertigen würde. Zudem liegen keinerlei Informationen vor, welche Absichten die NordLB mit ihrer Liegenschaft weiter verfolgt und vielleicht schon in die Wege geleitet hat. Zu Frage 3 kann folgende Information gegeben werden:

Das Grundstück Feuerbrunnen 1, Gemarkung Waggum, Flur 1, Flurstück 7/11, liegt in einem Bereich, r den es keinen Bebauungsplan gibt. Die Zulässigkeit von Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB (Baugesetzbuch) Einfügen nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung.

Die nähere Umgebung ist aufgrund der dort vorhandenen Nutzungen wie landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke, Schank- und Speisewirtschaft, sonstige Gewerbebetriebe sowie Wohngebäude als Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO (Baunutzungsverordnung) einzustufen.

 

Gemäß § 5 Abs.2 BauNVO sind in einem Dorfgebiet folgende Nutzungen zulässig:

  1. Wirtschaftsstellen land-und forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude,
  2. Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen,
  3. Sonstige Wohngebäude,
  4. Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse,
  5. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
  6. Sonstige Gewerbebetriebe
  7. Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
  8. Gartenbaubetriebe,
  9. Tankstellen.

 

Frau Keller bittet die Verwaltung mit dem Eigentümer Kontakt hinsichtlich einer Nachnutzung aufzunehmen und den Stadtbezirksrat zu informieren. Das ist für eine Liegenschaft dieser Bedeutung mitten im Ortskern angemessen.

 

 

Erläuterungen und Hinweise