Rat und Stadtbezirksräte
03.05.2022 - 2 Beschluss zur Aktualisierung des Zentrenkonzept...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Hornung
- Datum:
- Di., 03.05.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach einleitenden Worten von Herrn Mensink, Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation, gibt Herr Bürger vom Büro Acocella mittels einer Powerpoint-Präsentation einen Überblick zum Stadtbezirk 321.
Anschließend beantwortet er Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.
Auf Nachfrage von Herrn Kamphenkel erklärt Herr Bürger, dass großflächige Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten nur an Entwicklungsschwerpunkten deutlich erweitert oder neu angesiedelt werden sollen. Es sei kaum möglich, flächendeckend neue Nahversorgungsstützpunkte zu initialisieren ohne die bestehenden Nahversorgungsstrukturen bzw. Stützpunkte zu gefährden und deren Schließung zu forcieren. Daher sollte man sich auf die bestehenden zentralen Versorgungsbereiche und Nahversorgungsstützpunkte zur Sicherstellung der Nahversorgung konzentrieren.
Herr Bezirksbürgermeister Graffstedt berichtet über den neu entstehenden Edeka-Markt in der Neuen Mitte Lamme und bittet um Prüfung, ob der Standort Lamme dadurch eine höhere Einstufung erfahren könne.
Herr Bürger bestätigt, dass bei der Erhebung der Daten im Herbst 2020 Überlegungen für einen zweiten Lebensmittelmarkt und weitere kleinere Ladeneinheiten in der Neuen Mitte in Lamme bekannt waren, ihre konkrete Nutzung aber noch unsicher. Mit vielen kleinen Dienstleistungsbetrieben statt Einzelhandel fehle die Voraussetzung, zu einem Nahversorgungszentrum hochgestuft zu werden.
Auf die Nachfrage von Herrn Graffstedt, wie man damit nun umzugehen habe, erklärt Herr Bürger, dass es keine Auswirklungen auf den Standort habe. Hier sei es unerheblich für den Bestand und die weitere Entwicklung, ob es ein Nahversorgungsstützpunkt oder ein Nahversorgungszentrum sei. Zur nächsten Fortschreibung bestehe ggf. die Möglichkeit, den Standort höher einzustufen. Er bittet um Verständnis, dass für die Fortschreibung des Konzepts bzw. für die Darstellung der kartierten Nutzungen eine Stichtagsregelung notwendig sei.
Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG)
1. Das Zentrenkonzept Einzelhandel wird in der vorliegenden Form beschlossen.
2. Das Zentrenkonzept Einzelhandel ist die Grundlage für die Steuerung aller Einzelhandelsvorhaben. Das Konzept soll die Stärkung der Innenstadt und der Stadtteil- und Nahversorgungszentren sowie eine behutsame Entwicklung des großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandels an ausgewiesenen Standorten (Entwicklungsschwerpunkten) gemäß seiner Ziele und Konzeptbausteine sicherstellen.
3. Zur Umsetzung der mit dem Zentrenkonzept Einzelhandel verfolgten Entwicklungsziele und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sind Bebauungspläne aufzustellen oder zu ändern, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Anlagen zur Vorlage
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