Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

03.05.2022 - 2 Beschluss zur Aktualisierung des Zentrenkonzept...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach einleitenden Worten von Herrn Mensink, Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation, gibt Herr Bürger vom Büro Acocella mittels einer Power-Point-Präsentation einen Überblick zum Zentrenkonzept und hier vertieft zum Stadtbezirk 322.

Anschließend beantwortet er Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.

 

Frau Buchholz fragt, welche Konsequenzen sich durch die Reduzierung der Zentren für die zukünftig außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche liegenden Betriebe ergibt, da im Konzept vom Bestandsschutz gesprochen wird. Dürfe man dann nur noch an die Kinder den Betrieb weitergeben?

 

Laut Herrn Bürger greift der Bestandsschutz weiter: auch Nachnutzungen Dritter seien zulässig,  nur relevante Betriebserweiterungen meist problematisch. Bei Nahversorgungsbetrieben mit weniger als 800 qm Verkaufsfläche und zentrenrelevanten Betrieben bis 200 qm Verkaufsfläche gäbe es an sonstigen integrierten Standorten in der Regel keine Probleme.

 

Herr Kutschenreiter fragt nach dem Begriff "Lebensmittelbetriebe", die mehr als nur Lebensmittel verkaufen würden.

 

Laut Herrn Bürger fallen hierunter Lebensmitteldiscounter, Supermärkte, und SB-Warenhäuser, aber auch kleine Kioske oder neuerdings Läden ohne Personal an abgelegenen Standorten.

 

Zur Nachfrage von Herrn Kutschenreiter, ob in Wenden Höhe Aschenkamp ohne Erweiterungsmöglichkeiten mit Schließungen zu rechnen wäre, äußert Herr Bürger, dass die Kaufkraft vor Ort in der Regel nur langsam steigen würde und kleinere Läden eher von Schließung betroffen sein könnten, wenn im Umfeld große Betriebe entstehen. Der Nahversorger im Zentrum darf aber gemäß Zentrenkonzept nicht gefährdet werden.

 

Herr Mensink ergänzt dazu, dass bei einer ausreichenden wohnortnahen Bevölkerung, die per Gutachten nachzuweisen wäre, sich ein Betrieb auch über den Bestandsschutz hinaus erweitern dürfte. Die zusätzliche Bevölkerung in Wenden-West könnte eine Erweiterung des Discounters im Norden erleichtern.

 

Zur Nachfrage von Herrn Kutschenreiter hinsichtlich des Umsatzes erklärt Herr Bürger, dass dieser über die Größe der Verkaufsflächen, den Betriebstyp und betreiberspezifisch Berücksichtigung fände.

 

Herr Gorklo bittet um Auskunft, ob auch der Grund für Betriebsreduzierungen ermittelt worden sei und ob die Betriebe nur den Standort gewechselt hätten.

 

Herr Bürger erläutert, meist hätten kleinflächige inhabergeführte Betriebe aufgegeben. Durch die Aufgabe würden die Flächen vorerst leer stehen, später eventuell zu Betrieben wie Nagelstudios umgebaut oder für Wohnzwecke umgenutzt werden.

Ein Standortwechsel würde in diesen Fällen nicht stattfinden.

 

Frau Mischer bittet um Erläuterung, welche Ziele mit dem Konzept in Rühme verfolgt werden.

 

Herr Bürger erklärt, auch für z.B. Rühme gilt das Ziel einer wohnortnahen Versorgung. Der Standort Am Denkmal erfülle aber nicht die Voraussetzungen für eine Zentrumsausweisung: es fehle die Integration in ein Wohnquartier und es gäbe hier nur wenige Einwohner in fußläufiger Entfernung.

 

Frau Mischer verweist auf die zahlreichen Betriebe mit vielen Mitarbeiterinnen/MItarbeitern, die dort einkaufen würden.

 

Herr Mensink verweist auf die zahlreiche Rechtsprechung zu diesen Einstufungen als Nahversorgungszentrum. Dadurch gäbe es für die Verwaltung keinen rechtlichen Handlungsspielraum.

 

Herr Dr. Huk fragt, wie man es erreichen könne, zukünftig in ländlichen Gebieten eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten.

 

Herr Bürger erklärt, dazu keine Lösung parat zu haben, eine vollständige flächendeckende wohnortnahe Versorgung sei nicht realistisch.  Eventuell könnten Lieferdienste oder Märkte ohne Personal diese Versorgung übernehmen. Es seien immer nur individuelle Lösungen möglich.

 

Frau Mundlos verweist auf die zeitnahe neue Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe zum Standort "Am Denkmal". Außerdem gäbe es keine zahlenmäßige Größe für die Einstufung als Nahversorgungsstützpunkt oder Versorgungszentrum.

Vor 10 Jahren sei es rechtlich möglich gewesen, den Standort in Rühme auszuweisen. Da es seitdem keine Gesetzesänderung gegeben habe, müsse es auch heute noch zulässig sein.

 

Herr Kutschenreiter betont, bei einer alleinigen Einstufung aufgrund der fußläufigen Erreichbarkeit hätte der BRAWO-Park auch nicht genehmigt werden dürfen.

 

Anschließend bringt Frau Mundlos den interfraktionellen Änderungsantrag unter TOP 2.1 ein.

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Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG)

1. Das Zentrenkonzept Einzelhandel wird unter Berücksichtigung des beschlossenen interfraktionellen Änderungsantrags beschlossen.

 

2. Das Zentrenkonzept Einzelhandel ist die Grundlage für die Steuerung aller Einzel­handelsvorhaben. Das Konzept soll die Stärkung der Innenstadt und der Stadtteil- und Nahversorgungszentren sowie eine behutsame Entwicklung des großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandels an ausgewiesenen Standorten (Entwicklungs­schwerpunkten) gemäß seiner Ziele und Konzeptbausteine sicherstellen.

3. Zur Umsetzung der mit dem Zentrenkonzept Einzelhandel verfolgten Entwicklungs­ziele und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sind Bebau­ungspläne aufzustellen oder zu ändern, sobald und soweit dies erforderlich ist.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13  dafür   0  dagegen   0  Enthaltungen

Erläuterungen und Hinweise