Rat und Stadtbezirksräte
03.05.2022 - 2.1 Änderungsantrag zur Aktualisierung des Zentrenk...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: interfraktionell im Stadtbezirksrat 322
- Datum:
- Di., 03.05.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss: (Vorschlag gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG)
1. Der Standort "Rühme-Am Denkmal" soll im Zentrenkonzept als Nahversorgungszentrum,
zumindest als Nahversorgungsstützpunkt beibehalten werden. Begründung siehe unten.
2. Für Veltenhof soll auch künftig die Nahversorgung im Ort sichergestellt werden.
3. Im gesamten Bereich an der Hauptstraße und im Aschenkamp in Wenden soll der
Einzelhandel / die Nahversorgung erhalten bleiben.
Dazu muss auch die Formulierung auf Seite 269 "Das Stadtteilzentrum erstreckt sich in
einer Bandstruktur entlang der Hauptstraße zwischen Im Winkel im Norden und der
Einmündung Am Brühl im Süden." geändert werden. Statt "Im Winkel" muss es heißen
"An den Ohewiesen", statt "Am Brühl" muss es heißen "Salgenholzweg".
Außerdem entfällt damit auch der letzte Satz auf Seite 269: "Gegenüber der bisherigen
Abgrenzung wurde das Zentrum in seiner räumlichen Ausdehnung auf den Bereich mit
der höchsten funktionalen Dichte für eine zukünftig kompakte Struktur reduziert."
4. Sollte ein weiterer Nahversorger im Bereich Wenden-West erforderlich sein, zusätzlich
zum Bereich Hauptstraße / Aschenkamp, soll ein Standort im Bereich Wenden-West,
2. Bauabschnitt - an der Veltenhöfer Straße (mit Erschließung über die Veltenhöfer
Straße) gewählt werden.
5. In der wie in Punkt 1 - 4 erbetenen und geänderten Fassung stimmt der Bezirkrat 322
dem Zentrenkonzept zu.
