Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

03.05.2022 - 2.1 Änderungsantrag zur Aktualisierung des Zentrenk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Mundlos bringt den Antrag ein und begründet ihn.

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Beschluss: (Vorschlag gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG)

1. Der Standort "Rühme-Am Denkmal" soll im Zentrenkonzept als Nahversorgungszentrum,

    zumindest als Nahversorgungsstützpunkt beibehalten werden. Begründung siehe unten.

 

2. Für Veltenhof soll auch künftig die Nahversorgung im Ort sichergestellt werden.

 

3. Im gesamten Bereich an der Hauptstraße und im Aschenkamp in Wenden soll der

    Einzelhandel / die Nahversorgung erhalten bleiben.

    Dazu muss auch die Formulierung auf Seite 269 "Das Stadtteilzentrum erstreckt sich in

    einer Bandstruktur entlang der Hauptstraße zwischen Im Winkel im Norden und der

    Einmündung Am Brühl im Süden." geändert werden. Statt "Im Winkel" muss es heißen

    "An den Ohewiesen", statt "Am Brühl" muss es heißen "Salgenholzweg".

 

    Außerdem entfällt damit auch der letzte Satz auf Seite 269: "Gegenüber der bisherigen

    Abgrenzung wurde das Zentrum in seiner räumlichen Ausdehnung auf den Bereich mit

    der höchsten funktionalen Dichte für eine zukünftig kompakte Struktur reduziert."

 

4. Sollte ein weiterer Nahversorger im Bereich Wenden-West erforderlich sein, zusätzlich

    zum Bereich Hauptstraße / Aschenkamp, soll ein Standort im Bereich Wenden-West,

    2. Bauabschnitt - an der Veltenhöfer Straße (mit Erschließung über die Veltenhöfer

    Straße) gewählt werden.

5. In der wie in Punkt 1 - 4 erbetenen und geänderten Fassung stimmt der Bezirkrat 322

    dem Zentrenkonzept zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13  dafür   0  dagegen   0  Enthaltungen

Erläuterungen und Hinweise