Rat und Stadtbezirksräte
19.05.2022 - 2 Beschluss zur Aktualisierung des Zentrenkonzept...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Hornung
- Datum:
- Do., 19.05.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach einleitenden Worten von Herrn Mensink, Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation, gibt Herr Bürger vom Büro Dr. Acocella mittels einer Powerpoint-Präsentation einen allgemeinen Überblick und anschließend einen Überblick zum Stadtbezirk 222.
Auf Anfrage nach Photovoltaikanlagen auf allen Dächern von Vorhaben nach dem Zentrenkonzept Einzelhandel weist Herr Mensink hin, dass dies nicht Thema des Zentrenkonzepts ist.
Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok weist auf die Interessenbekundung Einzelhandel in Rüningen aus der Sitzung des Stadtbezirksrates vom 10. Mai 2022 hin und fragt nach den Realisierungschancen. Herr Mensink erläutert, dass der geplante Standort dem Zentrenkonzept widerspricht, da dieser außerhalb des Rüninger Zentrums und der Bebauung liegt.
Für Einwohnerfragen wird die Sitzung von 20:10 Uhr bis 20:12 Uhr unterbrochen.
Herr Schatta verlässt um 20:05 Uhr und Frau Kark um 20:10 Uhr vor der Abstimmung die Sitzung.
Beschluss: (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG)
1. Das Zentrenkonzept Einzelhandel wird in der vorliegenden Form beschlossen.
2. Das Zentrenkonzept Einzelhandel ist die Grundlage für die Steuerung aller Einzelhandelsvorhaben. Das Konzept soll die Stärkung der Innenstadt und der Stadtteil- und Nahversorgungszentren sowie eine behutsame Entwicklung des großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandels an ausgewiesenen Standorten (Entwicklungsschwerpunkten) gemäß seiner Ziele und Konzeptbausteine sicherstellen.
3. Zur Umsetzung der mit dem Zentrenkonzept Einzelhandel verfolgten Entwicklungsziele und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sind Bebauungspläne aufzustellen oder zu ändern, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Anlagen zur Vorlage
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1
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601,9 kB
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19,7 MB
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