Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

02.02.2023 - 22.1 Haushaltszuständigkeit des Rates beachten - Bil...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsherr Sommerfeld begründet den Antrag. Herr Erster Stadtrat Geiger und Herr Schlimme erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie das Verfahren zur Bildung von Haushaltsresten.

Reduzieren

 

Der Rat möge beschließen:

1. Die Verwaltung teilt dem Rat bis zu seiner Sitzung am 21.03.2023 mit, welche Haushaltsausgabereste in den Jahren 2021 und 2022 gebildet wurden.

2. Ab 2023 erfolgt die Bildung von Haushaltsausgaberesten nur nach entsprechendem Ratsbeschluss über die einzelnen Positionen.

3. Über die im Doppelhaushalt 2023/2024 vorgesehenen neuen Haushaltsausgabereste ist bis zur Ratssitzung bzw. in der Ratssitzung am 21.03.2023 eine Beschlussfassung der entsprechenden Ratsgremien herbeizuführen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür: 1      Dagegen: 7      Enthaltung: 3

Erläuterungen und Hinweise