Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

20.06.2022 - 3 Brückenrelikt Spargelstraße

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bezirksbürgermeisterin Borggrefe schlägt vor, zunächst den Änderungsantrag der BIBS-Fraktion zur Variante V zu beraten, weil dieser Einfluss auf alle anderen Varianten hat.

 

Herr Prof. Dr. Dr. Büchs stellt fest, dass alle Varianten eine Entsorgung nicht benötigter Teile beinhalten und bittet die Verwaltung um Auskunft, ob es die Möglichkeit einer Einlagerung der Relikte gibt. Er beabsichtigt einen Änderungsantrag in dieser Hinsicht für alle bestehenden Varianten einzubringen.

 

Die Verwaltung erklärt, dass eine Lagerung technisch möglich ist. Über einen Lagerort oder die Kosten kann keine konkrete Aussage gemacht werden. Von einer mehrfachen Verbringung wird aus fachlicher Sicht im Hinblick auf die mögliche Nutzbarkeit der Relikte dringend abgeraten.

 

Auf Nachfrage von Frau Palm zum möglichen Zeitplan bei Annahme des Änderungsantrages kann die Verwaltung den Ablauf nur grob abschätzen. Eine Machbarkeitsstudie mit Grobkostenschätzung kann bis zur kommenden Sitzung nicht verbindlich zugesichert werden. Mit vorhergehenden Formalitäten sind Arbeiten vor dem Frühjahr 2023 nicht zu erwarten. Unabhängig davon verweist Herr Herlitschke auf die sicherheitsrelevante Notwendigkeit des Rückbaus, der keinen Aufschub duldet. Die Verwaltung verdeutlicht, dass die Varianten I bis IV eine Konservierung mit einem Zeithorizont von ca. 20 Jahren darstellen. Die Variante V des Änderungsantrages stellt etwas Neues dar.

 

Innerhalb des Gremiums findet die neue Variante durchaus Anklang. Dem entgegen stehen die im Raum stehenden Kosten in Höhe von ca. 220.000 € bei derzeit zu erwartenden Preissteigerungen und die unsichere Zeitachse.

 

Die Fraktion B90/Grüne sowie die Fraktion SPD sprechen sich für Variante III aus, die CDU-Fraktion favorisiert Variante II, wobei im Gremium Einvernehmen herrscht, dass Variante II nur ohne Lichtinstallation beschlossen werden soll.

 

Der Stadtbezirksrat stimmt zunächst über die weiterreichende „Variante V“ ab. Falls dieser Änderungsantrag zu TOP 3.1 keine Mehrheit finden sollte, wird danach über die von der Verwaltung genannte Variante II exklusive Lichtinstallation abgestimmt, und falls diese keine Mehrheit finden sollte, wird über die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante III abgestimmt.

 

Der Änderungsantrag Ds 22-19089 wird mehrheitlich abgelehnt (Ergebnis siehe TOP 3.1).

 

Die Abstimmung zu Variante III ist obsolet.

 

Änderungsantrag Prof. Dr. Dr. Büchs:

Ergänzung zum Beschluss:

"Die Verwaltung möge prüfen, die nicht verwendeten, verbleibenden Brückenteile des Rückbaus nicht zu entsorgen, sondern fachgerecht einzulagern."

Abstimmungsergebnis:

Dafür 9 Dagegen: 3 Enthaltungen: 3

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Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG):

„Der Empfehlung der Verwaltung wird insofern gefolgt, dass sich der Bezirksrat für den Rückbau der Brücke bei Erhalt und Inszenierung der Treppentürme (Variante II) exklusive der Lichtinstallation ausspricht und dieser über die Inszenierung eines Fragmentes des Brückenoberbaus in den Nordpark (Variante III) wird, vorbehaltlich des Brückenabrisses (Entscheidung Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben, DS-Nr. 18861), zustimmt."

 

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 7 Dagegen: 5 Enthaltungen: 3

 

Erläuterungen und Hinweise