Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.03.2023 - 6.1.2 Änderungsantrag Vorlage - 22-20255 Haushaltszu...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu dem Antrag 22-20255 die Stellungnahme 22-20255-01 sowie der ersetzende Änderungsantrag 23-20648 vorliegen. Ratsherr Sommerfeld bringt den Änderungsantrag 23-20648 ein und begründet diesen. Im Rahmen der Aussprache beantragt Ratsherr Wirtz, die einzelnen Ziffern des Änderungsantrags 23-20648 jeweils getrennt abzustimmen. Erster Stadtrat Geiger nimmt ergänzend zur Thematik Haushaltsreste Stellung.

 

Im Anschluss an die Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Geschäftsordnungsantrag auf getrennte Abstimmung des Änderungsantrags 23-20648 abstimmen und stellt fest, dass dieser bei Fürstimmen und einer Enthaltung abgelehnt wird. Anschließend lässt er über den Änderungsantrag 23-20648 in Gänze abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat möge beschließen:

 

1. Die Verwaltung Gem. § 58 (4) NKomVG (Auskunfts- und Informationsrecht des Rates) teilt die Verwaltung dem Rat bis zu seiner Sitzung am 21.03.2023 mit, welche Haushaltsausgabereste in den Jahren 2021 und 2022 gebildet wurden.

 

2. Ab 2023 erfolgt die Bildung von Haushaltsausgaberesten nach entsprechendem Ratsbeschluss über die einzelnen Positionen. vorangegangener Information über die einzelnen Haushaltsreste an den Rat.

 

3. Über die im Doppelhaushalt 2023/2024 vorgesehenen neuen Haushaltsausgabereste ist bis zur Ratssitzung bzw. in der Ratssitzung am 21.03.2023 eine Beschlussfassung Information der entsprechenden Ratsgremien herbeizuführen.

 

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Jahresabschluss innerhalb der in § 129 (1) NKomVG vorgesehenen Fristen zu erstellen.

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Abstimmungsergebnis:

bei Fürstimmen und drei Enthaltungen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise