Rat und Stadtbezirksräte
21.03.2023 - 6.2 Einrichtung eines Jugendbüros und Gründung eine...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt / Fraktion BIBS im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 21.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu dem Antrag 23-20692-01 der Änderungsantrag 23-20692-02 vorliegt. Ratsfrau Maul bringt den Änderungsantrag 23-20692-02 ein und begründet diesen. Zum Antrag 23-20692-01 beantragt sie, getrennt über Ziffer 1 sowie den restlichen Antrag abzustimmen. Ratsherr Bach bringt den interfraktionellen Antrag 23-20692-01 ein und begründet diesen.
Im Anschluss an die Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Geschäftsordnungsantrag auf getrennte Abstimmung des Antrag 23-20692-01 abstimmen und stellt fest, dass dieser angenommen wird. Anschließend lässt er über den Änderungsantrag 23-20692-02 abstimmen und stellt fest, dass dieser abgelehnt wird. Sodann stellt er zuerst Ziffer 1 des Antrags 23-20692-01 und dann den restlichen Antrag 23-20692-01 zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.04.2023 einen Beschlussvorschlag für die Errichtung eines Jugendbüros und die Gründung eines Jugendparlaments in Braunschweig zu erarbeiten. Die bereits im Haushalt für 2023/2024 hinterlegten Mittel des Programms „Resiliente Innenstädte" für die Einrichtung eines Familiencafés und einer „Beteiligungsetage für Kinder und Jugendliche" sollen für eine „Beteiligungsetage" umgewidmet werden. Die Beschlussfassung der Umwidmung erfolgt durch den Rat.
Die Beschlussvorlage soll dabei insbesondere folgende Maßnahmen enthalten:
1. Einrichtung von 2,5 Stellen für die organisatorische Begleitung und fachliche Unterstützung des Jugendbüros und des Jugendparlaments;
2. Beratung der bereits bestehenden AG Jugendparlament bei den Gründungsformalitäten (Satzung, Geschäfts-/Wahlordnung etc.);
3. Einstellung eines jährlichen Budgets von 25.000 € für das Jugendparlament (freie Projektplanung) und von 50.000 € für das Jugendbüro (Beteiligungsaktionen/-projekte);
4. Suche und Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten in der Innenstadt für das Jugendbüro und das Jugendparlament;
5. Einstellung von weiteren notwendigen Finanz- und Sachmitteln für die Organisationsstrukturen des Jugendparlaments (Bereitstellung von Mobiliar, Bereitstellung einer digitalen Infrastruktur für Homepage, Videokonferenzen etc.);
6. Prüfung der rechtlichen Einbettung eines vom Jugendbüro unabhängigen Jugendparlaments unter Beachtung der Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes inkl. Umsetzungsvorschlag (Prüfung Rede-/Antragsrecht im Rat sowie in den Fachausschüssen);
Grundsätzlich sollen die Erstellung der Beschlussvorlage und der gesamte Prozess der Implementierung eines Jugendparlaments in enger Abstimmung mit den Jugendlichen der bereits bestehenden AG Jugendparlament (u. a. Stadtschüler*innenrat und If A Bird) erfolgen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Wünsche und Vorgaben der AG Jugendparlament angemessen berücksichtigt werden.
