Rat und Stadtbezirksräte
21.03.2023 - 16 Festsetzung von Teilnahmeentgelten für die gepl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Zusätze:
- Verantwortlich: Albinus
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 21.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Teilnehmerentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2023, in den Weihnachtsferien 2023/2024, sowie für die Familienfreizeit 2023 werden wie folgt festgesetzt:
1. Osterferienfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney
vom 1. bis 8. April 2023
386 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
426 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweig und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
2. Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste vom 6. bis 13. Mai 2023
220 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
o Kinder unter 3 Jahren 52 €
o Kinder von 3 bis 6 Jahren 136 €
260 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
o Kinder unter 3 Jahren 92 €
o Kinder von 3 bis 6 Jahren 176 €
3. Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste vom 21. Juli bis 6. August 2023
335 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
505 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
4. Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß vom
14. bis 21. Oktober 2023
283 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
323 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
5. Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß vom
28. Dezember 2023 bis 4. Januar 2024
295 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
335 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
6. Bei der Kalkulation der Entgelte für die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails weiterhin Anwendung:
Die Gewährung eines Zuschusses von 5,00 € pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Familien-, Sommer-, Herbst- und Winterfreizeit).
Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnehmerbeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten weiterhin gewährt.
Für Teilnehmende aus Braunschweig wird für die Sommerfreizeit in Lenste weiterhin exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,00 € pro Teilnehmenden pro Tag gewährt, um für die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien ein bezahlbares Niveau zu etablieren.
Die Ermäßigung für Inhaber des Braunschweig-Passes wird wie folgt weiterhin geregelt:
o Für das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag
von 10,00 € vom vollen Teilnehmerentgelt gewährt.
o Für das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass
von 50 % des Teilnehmerentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.
o Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des
Teilnehmerentgeltes
Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft sind oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen weiterhin keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.
Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird weiterhin wie folgt gehandhabt:
o Für das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnehmerent-
geltes gezahlt werden.
o Für das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preis-
nachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes gewährt.
o Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des
Teilnehmerentgeltes.
Es werden kostenlos Kinder von Betreuerinnen und Betreuern mitgenommen.
Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte bleiben jeweils pro Tag bei 13,00 € für die Sommerferienfreizeit bzw. 8,50 € für die Oster-, Familien-, Herbst- und Winterfreizeit.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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105,6 kB
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