Rat und Stadtbezirksräte
21.03.2023 - 10.1 Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 21.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 23-20743 die Änderungsanträge 23-20743-04 und 23-20743-05 sowie die Mitteilung 23-20743-08 vorliegen. Er erläutert die vorgesehene Abstimmungsreihenfolge und stellt fest, dass sich hiergegen kein Widerspruch erhebt.
Dezernentin Prof. Dr. Hesse bringt die Vorlage 23-20743 ein. Anschließend bringen Ratsherr Köster den Änderungsantrag 23-20743-04 und Ratsherr Böttcher den Änderungsantrag 23-20743-05 ein und begründen diesen jeweils. Sodann erfolgt die Aussprache. Oberbürgermeister Dr. Kornblum fasst die Debatte abschließend zusammen, geht auf die vorgetragenen Argumente ein und plädiert für den vorliegenden Grundsatzbeschluss.
Im Anschluss an die Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zuerst über den Änderungsantrag 23-20743-04 abstimmen und stellt fest, dass dieser abgelehnt wird. Anschließend lässt er über den Änderungsantrag 23-20743-05 abstimmen und stellt fest, dass dieser angenommen wird. Sodann stellt er die Vorlage 23-20743 in der durch den beschlossenen Änderungsantrag 23-20743-05 geänderten Fassung zur Abstimmung.
Beschluss:
A. Der Neubau der Städtischen Musikschule mit dem 199-Sitzplatz-Konzert- und Probensaal erfolgt auf Grundlage des im Jahr 2019 beschlossenen Zukunftskonzeptes „Die Städtische Musikschule auf dem Weg zum ‚Zentrum für Musik'" (Drs. Nr. 19-10104-01) auf dem Gelände des Großen Hofes.
B. Zur Stärkung der Innenstadt und zur Integration des Magniviertels hierin soll das Konzerthaus mit 1.000 Sitzplätzen im Gebäude des ehemaligen Galeria Karstadt Kaufhof (Horten-Gebäude) errichtet werden. Die Verwaltung nimmt dazu umgehend Gespräche mit der Immobilieneigentümerin auf.
Gemeinsam soll ein architektonischer Wettbewerb ausgelobt werden, dessen Ziel u. a. eine transparente und offene Fassade mit Blick vom Bohlweg bis ins Magniviertel sein soll. Denkbar ist in diesem Zusammenhang sowohl ein Umbau des existierenden Gebäudes als auch ein Rück- mit späterem Neubau eines Konzerthauses. Auch eine Integration der Städtischen Musikschule (für den Fall, dass der Standort Großer Hof nicht realisierbar sein sollte) sollte vorgesehen werden. Auf jeden Fall ist zur Stärkung der Städtischen Musikschule vertraglich sicherzustellen, dass dieser ein verlässliches Terminkontingent im Konzerthaus zusteht (z.B. zur Durchführung der Musikschultage).
C. Die Verwaltung legt dem Rat schnellstmöglich und als Grundlage für weitere Arbeitsaufträge einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie einen Umsetzungsplan mit Meilensteinen - für deren Erarbeitung vorrangig auf externen Sachverstand zurückgegriffen wird - vor.
Im Rahmen der Planungen für den Neubau der Städtischen Musikschule auf dem Großen Hof wird die Integration des Atelier-Förderprogramms in Form einer baulichen Kombination von Musikschule und Atelierhaus geprüft.
