Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.05.2023 - 24.1 Erhalt der konfessionsgebundenen Grundschule St...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 23-20829 die Änderungsanträge 23-20829-01, 23-21310 und 23-20829-04 sowie die Stellungnahme 23-20829-02 und die Mitteilung 23-20829-03 vorliegen und der Verwaltungsausschuss die Angelegenheit dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt. Er erläutert die vorgesehene Abstimmungsreihenfolge und stellt fest, dass sich hiergegen kein Widerspruch erhebt.

 

Anschließend bringen Ratsfrau Maul den Änderungsantrag 23-20829-01, Ratsfrau Braunschweig den Änderungsantrag 23-21310 und Ratsherr Wirtz den Änderungsantrag 23-20829-04 ein und begründen diesen jeweils. Ratsfrau Braunschweig beantragt, über Ziffer 4 des Beschlussvorschlags des Änderungsantrags 23-20829-01 einzeln abzustimmen. Ratsfrau Hillner beantragt geheime Abstimmung.

 

Im Anschluss an die Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Antrag auf geheime Abstimmung abstimmen und stellt fest, dass dieser bei vier Fürstimmen abgelehnt wird. Hierauf lässt er zuerst einzeln über Ziffer 4, dann en bloc über Ziffer 1 bis 3 des Beschlussvorschlags des Änderungsantrags 23-20829-01, anschließend über den Änderungsantrag 23-21310 und danach über den Änderungsantrag 23-20829-04 abstimmen und stellt fest, dass diese jeweils abgelehnt werden. Sodann stellt er die Vorlage 23-20829 zur Abstimmung.

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Beschluss:

1. Die Grundschule St. Josef bleibt erhalten und wird nicht geschlossen.

 

2. Der bestehende Bus für Schulkinder aus der Weststadt wird ab dem Schuljahr 2023/24 dahingehend erweitert, dass nach der Grundschule St. Josef die Grundschule Hinter der Masch angefahren wird.

 

3. Für die Einrichtung des Ganztagsbetriebes an der Grundschule St. Josef wird die Nutzung des auf dem Grundstück liegenden Gemeindehauses vorgesehen. Auch Synergien mit dem Ganztagsbetrieb der Grundschule Hohestieg sind erneut zu prüfen.

 

4. Für die Einrichtung des Ganztagsbetriebs an den Grundschulen St. Josef und Hinter der Masch wird die Quote von 70% katholischen und 30% nicht-katholischen Schülern entsprechend der im Niedersächsischen Schulgesetz vorgesehenen Ausnahmen befristet geändert, um weiteren nicht-katholischen Kindern den Besuch zu ermöglichen.

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Abstimmungsergebnis:

getrennte Abstimmung

 

Ziffer 4: bei einigen Fürstimmen und einer Enthaltung abgelehnt

Ziffer 1 bis 3: bei Fürstimmen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise