Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.05.2023 - 24.5 Entwicklung der katholischen Bekenntnisgrundsch...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 23-20829 die Änderungsanträge 23-20829-01, 23-21310 und 23-20829-04 sowie die Stellungnahme 23-20829-02 und die Mitteilung 23-20829-03 vorliegen und der Verwaltungsausschuss die Angelegenheit dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt. Er erläutert die vorgesehene Abstimmungsreihenfolge und stellt fest, dass sich hiergegen kein Widerspruch erhebt.

 

Anschließend bringen Ratsfrau Maul den Änderungsantrag 23-20829-01, Ratsfrau Braunschweig den Änderungsantrag 23-21310 und Ratsherr Wirtz den Änderungsantrag 23-20829-04 ein und begründen diesen jeweils. Ratsfrau Braunschweig beantragt, über Ziffer 4 des Beschlussvorschlags des Änderungsantrags 23-20829-01 einzeln abzustimmen. Ratsfrau Hillner beantragt geheime Abstimmung.

 

Im Anschluss an die Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Antrag auf geheime Abstimmung abstimmen und stellt fest, dass dieser bei vier Fürstimmen abgelehnt wird. Hierauf lässt er zuerst einzeln über Ziffer 4, dann en bloc über Ziffer 1 bis 3 des Beschlussvorschlags des Änderungsantrags 23-20829-01, anschließend über den Änderungsantrag 23-21310 und danach über den Änderungsantrag 23-20829-04 abstimmen und stellt fest, dass diese jeweils abgelehnt werden. Sodann stellt er die Vorlage 23-20829 zur Abstimmung.

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Beschluss:

1. Die Grundschule St. Josef wird frühestens zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 mit der Grundschule Hinter der Masch aufgrund eines bis dahin noch zu treffenden zusätzlichen Beschlusses zusammengelegt.

 

2. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Grundschule St. Josef eine eigenständige Schule.

 

3. Die Verwaltung stellt mittelfristig in der erwähnten zusätzlichen Beschlussvorlage dar,

 

- aufgrund welcher Annahmen aus dem Schulentwicklungsplan und dem in Braunschweig angestrebtem Bevölkerungszuwachs von 15.000 neuen Bürgern innerhalb der kommenden Jahre ein weiteres, dauerhaftes Absinken der katholischen Bekenntnis-Schülerzahlen abgeleitet und anhand welcher Prognosewerte für die nächsten Jahre vermutet wird

 

- in welcher Form die einem Kooperationsverbund zur Begabtenförderung angehörende Schule St. Josef noch einen Anspruch auf Zusatzbedarf gemäß Punkt 5.9 des RdErl MK 34-84001/3 vom 21.3.2019 geltend machen könnte, wenn diese Schule als Außenstelle der Grundschule Hinter der Masch geführt wird, welche nicht einem entsprechenden Verbund angehört; hierzu ist eine Stellungnahme der zuständigen Abteilung der RLSB beizubringen

 

- welche Bemühungen der Fachbereich unternommen hat, um in Absprache mit benachbarten Schulträgern auch auswärtige Bekenntnisschüler aus braunschweignahen Ortsteilen, z.B. Salzgitter-Thiede oder Vechelde, in der GS St. Josef zu beschulen

 

- ob bzw. wann sie in Kooperation mit kommissarischer Schulleitung und Elternschaft den Anteil von Bekenntnis- und bekenntnisfremden Schülern sowie noch Einschulungswilligen mit Migrationshintergrund ermittelt, was für die Zubilligung einer ausnahmsweisen Unterschreitung der Quotierung an Bekenntnisschulen gemäß § 157 NSchG ein wichtiges Kriterium darstellt.

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Abstimmungsergebnis:

bei drei Fürstimmen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise