Rat und Stadtbezirksräte
14.11.2023 - 5 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschwei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Kornblum
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 14.11.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 23-22351 der Änderungsantrag 23-22351-01 und zu diesem die Stellungnahme 23-22351-02 vorliegen. Ratsherr Tegethoff bringt den interfraktionellen Änderungsantrag ein und begründet diesen. Nach der Aussprache weist Ratsvorsitzender Graffstedt darauf hin, dass für Beschlüsse über die Hauptsatzung die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates, d.h. 28 Fürstimmen erforderlich sind. Anschließend lässt er zunächst über den Änderungsantrag 23-22351-01 abstimmen und stellt fest, dass dieser nicht die erforderliche absolute Mehrheit erhält. Danach stellt er die Vorlage 23-22351 zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Die als Anlage 1 beigefügte Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig vom 8. November 2011 wird beschlossen.
2. § 43 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig vom 16. November 2021 („Ton- und Videoaufzeichnungen") wird wie folgt gefasst:
„Von jeder öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Rates werden Ton- und Videoaufzeichnungen gefertigt. Von jeder Sitzung des Verwaltungsausschusses, der Ausschüsse des Rates und der Stadtbezirksräte werden Tonaufzeichnungen gefertigt. Näheres regelt die Hauptsatzung."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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277,8 kB
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