Rat und Stadtbezirksräte
14.11.2023 - 5.1 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschwei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt / CDU-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion BIBS im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 14.11.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 23-22351 der Änderungsantrag 23-22351-01 und zu diesem die Stellungnahme 23-22351-02 vorliegen. Ratsherr Tegethoff bringt den interfraktionellen Änderungsantrag ein und begründet diesen. Nach der Aussprache weist Ratsvorsitzender Graffstedt darauf hin, dass für Beschlüsse über die Hauptsatzung die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates, d.h. 28 Fürstimmen erforderlich sind. Anschließend lässt er zunächst über den Änderungsantrag 23-22351-01 abstimmen und stellt fest, dass dieser nicht die erforderliche absolute Mehrheit erhält. Danach stellt er die Vorlage 23-22351 zur Abstimmung.
Beschluss:
Die in der Anlage 1 der Ursprungsvorlage 23-22351 befindliche Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig vom 8. November 2011 wird wie folgt geändert:
Der Abschnitt
„§ 17 Abs. 7 Satz 3 erhält folgende Fassung:
„Für die Sitzungen der Stadtbezirksräte findet § 17 nur insoweit Anwendung, als allein für die Erstellung der Niederschrift Tonaufzeichnungen gefertigt werden." "
wird durch folgende Fassung ersetzt:
„§ 17 Abs. 7 Satz 1 erhält die folgende Fassung:
„Für die Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Ausschüsse des Rates und der Stadtbezirksräte sind die Regelungen dieser Vorschrift hinsichtlich der Tonaufzeichnungen entsprechend anzuwenden."
§ 17 Abs. 7 Satz 3 entfällt."
