Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.12.2023 - 16 Förderung der Kindertagesstätten der Träger der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Förderung für Eltern-Kind-Gruppen im Rahmen des Pauschalierten Aufwandsmodells (PAM) wird wie folgt angepasst:

1. Punkt B 4) Verwaltungskostenumlage der Anlage 1 zu den Ausführungsbestimmungen zum Ratsbeschluss vom 21. Dezember 2004 - Erläuterung zur Ermittlung der Kosten für die einzelnen Gruppenangebote in der Fassung vom 24. Mai 2022 - erhält folgende neue Fassung:

 

Für Gruppen freier Träger

Für die Ermittlung der Verwaltungskostenumlage ist das Verhältnis der jeweiligen Personalkosten (Grundpauschale) zu den Personalkosten der Vormittagsbetreuung maßgeblich. Diesem Verhältnis entsprechend werden die Kosten der Verwaltungskostenumlage für die Vormittagsbetreuung auf die anderen Leistungsangebote umgerechnet.

 

Für Eltern-Kind-Gruppen

Zur Deckung der Kosten für die Fachberatung werden pro Jahr 3.717 € berücksichtigt (Basis 2024).

 

2. VII Absatz 2 - Trägereigenanteil - der Grundsätze zur Förderung von Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen und VII Absatz 2 - Trägereigenanteil - der Ausführungsbestimmungen zu den Grundsätzen zur Förderung von Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern- Kind-Gruppen zum Ratsbeschluss vom 21. Dezember 2004 in der Fassung vom 24. Mai 2022 erhalten folgende neue Fassung:

 

Für die Einrichtungen der übrigen Träger beträgt der Eigenanteil für

- Krippengruppen 3,75 % des Bruttoförderbetrages,

- Gruppen bei Eltern-Kind-Gruppen, die überwiegend mit Kindergartenkindern belegt sind, 4,0 % des Bruttoförderbetrages,

- alle anderen Gruppen 5,0 % des Bruttoförderbetrages.

 

3. Die Änderung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die Auszahlung erfolgt anteilig monatlich im Rahmen der Abschlagszahlungen für die laufende Förderung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Erläuterungen und Hinweise