Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

12.01.2023 - 3 Flüchtlingsangelegenheiten

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Wortprotokoll

Herr Klockgether möchte etwas zum aktuellen Sachstand bzgl. von Flüchtlingsangelegenheiten berichten und teilt mit, dass sich die Ausgangslage wenig verändert habe.

Innerhalb der letzten sechs Monate (von September 2022 bis Februar 2023) habe die Stadt Braunschweig insgesamt 1535 Personen zugewiesen bekommen. Dies stelle eine Vervierfachung der bisherigen Zuweisungszahlen dar.

Aktuell erfolge die Unterbringung in 11 Standorten, welche insgesamt 1.100 Plätze zur Unterbringung bieten würden. Dabei gäbe es 8 Wohnstandorte und 3 angemietete Liegenschaften.

All diese Unterkünfte beziehen sich dabei nicht auf den Rechtskreis Ukraine.

Von den 1.100 Plätzen seien aktuell 750 belegt, es gäbe weitere 220 belegbare Plätze und weitere 130 Plätze, die aktuell nicht belegt werden können.

Herr Klockgether weist auf das Delta zwischen den 220 belegbaren Plätzen und 1.500 Menschen, die kommen könnten, hin.

Zum Thema Ukraine führt Herr Klockgether aus, dass bis zum Stichtag Jahreswechsel 3034 Personen in Braunschweig registriert wurden. Die tatsächliche Belegung der Unterkünfte mit geflüchteten Menschen aus der Ukraine sei demgegenüber relativ gering, da sich viele Ukrainer selbst in der Stadt untergebracht haben oder auch weitergereist seien.

 

Das Land Niedersachsen habe im Bundesvergleich im Bundesverteilungsverfahren schon seit längerer Zeit eine erhebliche Überquote bei den Geflüchteten aus der Ukraine. Die habe zur Folge, dass die Stadt Braunschweig am Anfang regelmäßig Zuweisungen von wöchtentlich 25 urkainischen Menschen bekommen haben. Seit November 2022 seien diese Zuweisungen nun jedoch stark rückläufig. Geflüchtete aus anderen Ländern werden nach wie vor im üblichen Maße zugewiesen - in 2022 wären dies im Durchschnitt rund 30 Personen pro Monat gewesen.

Nach wie vor sei es so, dass die Stadt die angestrebe Fluktuation von Geflüchteten insgesamt aus der Unterbringung in den allgemeinen Wohnungsmarkt befördert, dies sich allerdings weiterhin als schwierig darstelle. Da man nicht wisse, wann die Überquote des Landes Niedersachsen bzgl. der Ukraine-Gefüchteten erfüllt ist und es wieder Zuweisungen gibt, bestehe stets ein Delta zwischen dem, was angekündigt werde und dem, was an verfügbaren Plätzen besteht.

Im weiteren Verfahren stehe man vor der Aufgabe, weitere Unterbringungskapazitäten schaffen zu müssen. Man habe für ukrainische Geflüchtete momentan drei Sporthallen und ein ehemaliges Hotel zu Verfügung. Die Sporthallen würden jedoch nur eine Übergangslösung darstellen und sollen möglichst zügig aber v.a. bedarfsgerecht dem Schul- und Vereinssport wieder zur Verfügung gestellt werden.

Man habe beim Land bereits über die kommunalen Spitzenverbände auf verlässliche Kommunikation gedrängt. Das Problem sei aktuell, dass eine hohe Zuweisungsquote angekündigt wird, sich die tatsächlichen Zuweisung, insbesondere die aus der Ukraine, mit diesen Zahlen kaum decken würden. Die Stadt Braunschweig sei genauso wie viele andere Kommunen in Niedersachsen stark daran interessiert, möglichst verlässliche Prognosen zu bekommen. Weiterhin würden die kommunalen Spitzenverbände derzeit stark beim Land anmahnen, dass eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen sei. Derzeit bekomme die Stadt eine Pauschale für jeden aufgenommenen und untergebrachten Geflüchteten, welche sich im wesentlichen aus Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz und einigen zusätzlichen Kosten zusammensetze. Allerdings würde das Land keine Vorhalte- und Planungskosten tragen. Da man sich auf hohe Zuweisungsprognosen vorbeiten müsse, sind die Vorhalte- und Planungskosten dementsprechend hoch. Leerstände lägen daher im eigenen Risiko und in der eigenen Finanzverantwortung der Kommunen.

Fazit sei, man suche nach kurz-, mittel- und langfristigen Unterbringungsmöglichkeiten. Die Verwaltung plane, bereits bestehende Standorte auszubauen und zu erweiteren. Man habe vom Konzept 2015/ 2016 insgesamt 8 Wohnstandorte über das Stadtgebiet verteilt und als eigene Liegenschaften der Stadt verwirklicht. Nach intensiver Prüfung der im Stadtgebiet verfügbaren Flächen kommen im wesentlichen auch die Flächen des damals schon geprüften Standortkonzepts in Frage. Es seien keine neuen Flächen hinzugekommen sondern im Gegenteil sogar damals betrachtete Flächen noch weggefallen. Die Hinderungsgründe, die schon damals dazu geführt haben, dass sieben Flächen aus dem Standortkonzept nicht bebaut wurden, hätten sich tendenziell vergrößert.

Als veranschaulichendes Beispiel wird die Fläche in Watenbüttel angeführt. Ortsausgang richtung Celle würde die Fläche knapp hinter dem Ortschild liegen und bräuchte eine Zuwegung zur Bundesstraße. Die zuständige Landesstraßenverwaltung habe allerdings bereits mehrfach abgelehnt, dort eine Zuwegung zu ermöglichen. Die Fläche sei von Privatgrundstücken eingegrenzt und man könne daher keine Erschließung sicherstellen. Somit sei das Grundstück momentan nicht bebaubar.

Daher seien nun v.a. bereits bebaute Standortflächen in der Planung, welche in unterschiedlicher Weise erweitert werden sollen. Dazu werde es Bauprogrammbeschlüsse geben, welche noch durch die Gremien gehen. Man habe zudem vor, die betroffenen Stadtbezirksräte in den Stadtbezirksratsitzungen mit einer Beteiligung zu erreichen um dort für Diskussionen und Erörterungen vor Ort zu sein. Mit einer entsprechenden Mitteilung werde man auch in den Ausschuss für Vielfalt und Integration kommen. Bislang gebe es zwar Konzeptskizzen, jedoch noch keine abgeschlossene Planung. Die Bauverwatung rechne derzeit mit rund 2 1/2 Jahren bis zur Fertigstellung und möglichem Bezug dieser Bauten. Zudem plane man, wie auch in den Haushaltsvorlagen ersichtlich, einen Leichtbauhallenstandort für kurzfristige Unterbringung. Auch für diesen sei die Planung noch nicht vollständig abgeschlossen und man müsse in der Zwischenzeit die aktuellen Entwicklungen in der Ukraine im Blick behalten. Die Bauverwaltung sowie das Vertragsgrundmanagement seien dabei, nach Wegliegenschaften im Stadtgebiet zu suchen. Gutes Beispiel hierfür sei die Otto-von-Guericke-Straße, welche vor kurzem in Betrieb genommen wurde.

 

Herr Köster meldet sich zu Wort. Er bittet um eine Aufschlüsselung, wie viele der 750 Menschen in Wohnstandorten und wie viele in den angemieteten Einheiten wohnen würden. Zudem bittet er um eine Erläuterung der Gründe für die 130 nicht belegbaren Plätze. Man habe zuletzt in 2022 eine Anfrage der CDU-Fraktion bzgl. Wasserschaden gehabt. Er bittet um eine Perspektive, in welchem Zeitrahmen diese Plätze wieder belegbar sein werden. Herr Klockgether habe gerade in Bezug auf die Erweiterungen die Inhalte der Mitteilung vom 01. November 2022 wiederholt. Herr Köster fragt, ob ihm bewusst seie, dass er damit gegen einen Ratsbeschluss verstoße. Es gäbe einen Ratsbeschluss aus dem Dezember 2015 zum dezentralen Standortkonzept. Man müsse aufpassen, dass man die Nachbarschaften nicht überbelaste, d.h. im Sinne der Dezentralisierung nicht zu viele Geflüchtete an einem Standort unterzubringen. Dafür seien Höchstbelegungszahlen festgeschrieben. Er richtet die Frage an Herrn Klockgether, wie die Verwaltung dies lösen wolle.

 

Herr Klockgether antwortet, dass er die 750 Personen aktuell nicht zwischen Wohnstandorten und angemieteten Liegenschaften differenzieren kann. Insbesondere die Otto-von-Guericke-Straße sei bislang noch nicht so stark belegt. Andere Wohnstandorte hätten nur noch 10 bis 20 belegbare Plätze. Insgesamt seien die acht Wohnstandorte am Besten belegt, die angemieten Liegenschaften mit einigen Abstrichen, sodass sich die 220 noch belegbaren Plätze erklären. Die rund 130 nicht belegbaren Plätze verteilen sich über alle Standorte, insbesondere aber auch über die Wohnstandorte und enstehen daher, da sich die 2er-, 4er- und 6er-Appartments bei ungeraden Zahlen von Familien nicht vollständig belegen lassen. Gleiche Problematik gäbe es bei der Bildung von Wohngemeinschaften. Zudem gebe es immer wieder auch Schäden (z.B. Wasser-, Brand- oder sonstiger Leitungsschaden) in den Appartments, welche laufend behoben werden aber mit Handwerkerbeauftragung usw. auch ihre Zeit dauern. Solche Schäden würden zum laufenden Geschäftt dazugehören.

Zum Thema Standortkonzept sei es der Verwaltung bewusst, das ursprünglich geplant war, an einem Standort maximal 100 Plätze zu errichten und man würde gerne freie Flächen im Stadtgebiet nutzen um dort entsprechend dieses Konzeptes reguläre "100er-Standorte" zu errichten. Leider würden diese Flächen fehlen. Wenn solche Flächen zur Verfügung stehen würden, würde man dies umsetzen. Man verzichte allerdings darauf, die Standorte im Baukörper zu erweitern, d.h. auf die bisher zweigeschossigen Bauten noch etwas obendrauf zu bauen.

Herr Klockgether führt dazu das Beispiel des Wohnstandortes Lamme auf. Dort gebe es ein großzügiges Grundstück mit einem Parkplätzen etc.. In dieser Großzügigkeit würde man einen Standort identisch hinsetzen inklusive dem kompletten Personalbestand, welcher solch einem Standort zugeordnet ist. Von daher hält Herr Klockgether es für eine Formulierungssache, ob man damit gegen das Standortkonzept verstoße oder ob man zwei Standorte bilde, die nachbarschaftlich nebeneinander liegen. Dies sei zwar nicht die optimale Lösung, allerdings würden an dieser Stelle die Alternativen fehlen. Diesbezüglich habe man vor, in die Stadtbezirksräte zu gehen um das Vorhaben zu erläutern. Gestern seien Mitarbeiter der Verwaltung in Lamme gewesen und hätten dort an einem runden Tisch teilgenommen um u.a. gemeinsam mit der Bauverwaltung Rede und Antwort zu stehen. Die Begeisterung bei den direkten Nachbarn sei nicht sehr groß gewesen, was auch verständlich sei, andererseits müsse man auch sagen, dass seit dem "an den Start gehen" der Standorte im Jahr 2015/ 2016 an keinem der Standorte durchgreifende Probleme entstanden seien. Dies sei mit der Personalausstattung, der Belegung und der sozialpädagogischen Betreuung in den ganzen Jahren sehr gut gelaufen und wurde auch allumfassend gelobt. Man gehe davon aus, weil sich dieses Verfahren mit der Personalausstattung und der baulichen Gestaltung sehr bewährt hat, dass man auch in Zukunft selbst bei zwei stark zu vergrößernden Standorten sowie zwei, die mäßig vergrößert werden, auch keine Probleme haben wird.

 

Herr Wendt meldet sich zu Wort. Er habe eine NAchfrage zu den 3034 erfassten ukrainischen Menschen. Er möchte wissen, ob dies die Zahlen der Geflüchteten seien, die sich aktuell im Stadtgebiet aufhalten oder ob auch die enthalten seien, die bereits zurück in ihr Heimatland gereist sind. Weiterhin fragt er nach, wie es identifizierbar sei, ob die Menschen zurückgereist sind. Denn falsche Zahlen würden oft Probleme bereiten.

Zudem habe er bereits in der letzen Sitzung zum Standort Hungerkamp angefragt und erfragt nun, ob dazu Angaben gemacht werden können. Dort existiere ein Wohnstandort mit einer Fläche, die eventuell auch für einen weiteren Wohnstandort der Modulbauweise geeignet wäre.

 

Herr Klockgether antwortet, die Zahl der 3034 vertriebenen Menschen aus der Urkaine seien diejenigen, die bei uns in der Registrierung waren, also diejenigen, die sich bei der Verwaltung gemeldet, Leistungen beantragt, vom Fachbereich 32 eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel erhalten haben und damit offiziell registriert wurden. Natürlich seien die Menschen aus der Ukraine frei zu gehen, wo immer sie wollen und müssen nicht an einem Ort bleiben. Beim Leistungsbezug des SGB II hätten sie gewisse Melde- sowie Erreichbarkeitspflichten, welche das Jobcenter auch nachzuhalten versucht. Trotzdem gäbe es eine gewisse Dunkelziffer von Menschen, welche mal da sind und mal nicht da sind. Einige würden auch für den Besuch von Verwandten oder der Begutachtung von Liegenschaften kurz in die Ukraine zurückgehen und anschließend wieder zurückkommen. Eine genaue Definition des konkreten Aufenthalts dieser Menschen sei daher schwierig. Zudem würden die 3034 auch Menschen umfassen, welche auch schon dauerhaft nicht mehr in Braunschweig sind oder sich ggf. sogar ordnungsgemäß abgemeldet haben.

Die Fläche Hungerkamp sei nicht in der Planung. Alle Flächen seien geprüft worden und die vier, die sich am Besten von allen Rahmenbedingungen dargestellt haben, seien in der Planung. Konkret seien dies Melverode, Gartenstadt, Lamme sowie Ölper.

 

Herr Volk meldet sich zu Wort. Er habe eine Nachfrage zu den Sporthallen. Er möchte wissen, um welche Sporthallen es sich konkret handele und ob angedacht sei, weitere in Anspruch zu nehmen.

 

Herr Klockgether antwortet, im Augenblick sei die Arminiusstraße im Siegfriedviertel, den Rheinring in der Weststadt und die Sporthalle Naumburgstraße in Betrieb. Man habe momentan dort eine tendenziell geringe Belegung und man sei verwaltungsintern in der Überlegung, eine der Sporthallen aus dem Betrieb herauszunehmen, sie aber vorsorglich in der Ausstattung als Flüchtlingsunterkunft zu belassen, um kurzfristig wieder darauf zurückgreifen zu können. Aktuell stelle sich die Situation aber so da, dass man eher Sporthallen abbauen würde als neue für die Geflüchteten herzurichten. Ziel der Stadtverwaltung sei es, die Sporthallen möglichst schnell und vollständig dem Schul- und Vereinssport zurückzugeben.

 

Herr Köster meldet sich zu Wort. Er führt erneut die Argumentationa an, dass man in Lamme auf einem benachbarten Grundstück baue und es deswegen eine eigene Einheit sei. Die Integrationsleistung in Lamme aber auch in den anderen erwähnten Standorten habe Grenzen. Herr Klockgether habe ja eben angeführt, dass er bei dem runden Tisch dabeigewesen sei. Herr Köster habe es in Melverode hautnah erlebt, dass sich dort alle seit inzwischen mehr als sieben Jahren sehr viel Mühe geben würden. Diese Menschen wissen aber auch, dass die Verwaltung damals erklärt habe, dass es nur 100 Geflüchtete werden würden. Bei inzwischen 200 würde man dann von einer Verdoppelung reden. Herr Klockgether hätte gesagt, dass sich die Begeisterung in Grenzen halten würde, was seinem Eindruck nach nicht ganz entsprechen würde. Die politischen Vertreter hätten sich bereits für den Bezirksrat etwas überlegt, was sie dazu sagen möchten. Er bittet die Gesamtthematik nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Insbesondere bzgl. der Wohnstandorte Melverode und Gartenstadt habe er die Befürchtung, die Integrationsleistung, u.a. auch jahrelang bestehenden Vereine, zu überfordern. Sein Appell an dieser Stelle sei es, dass die Anstrengungen intensiviert werden müssen, aus den Wohnstandorten in Zusammenarbeit bspw. mit unserer hundertprozentigen Tochter die Geflüchteten in den Wohnungsmarkt zu bekommen.

 

Herr Klockgether merkt dazu an, dass der Verwaltung die Schwierigkeiten bewusst sein. Man würde intensiv mit Sozialpädagogen aber auch der zentralen Stelle für Wohnraumhilfen in der Abteilung 50.01 zusammen, um bei dem Abschluss von Mietverträgen zu unterstützen. Die Geflüchtenen würden auch intensiv durch Ehrenamtliche unterstützt werden. Auch von den Geflüchteten selbst aus bestehe der Wunsch, in den allgemeinen Wohnungs- und Arbeitsmarkt zu kommen sowie die deutsche Sprache zu erlernen. Daneben bekomme die Stadt auch von Wohnungsgesellschaften, u.a. unserer eigenen Tochter NiWo, Wohnungen zur Verfügung gestellt, um an dieser Stelle den Übergang zu ermöglichen. Es sei jedoch wichtig, nicht nur solche Kapazitäten aufzubauen sondern auch den Weg und den Zugang für diesen Übergang zu ebnen. Alle Kollegen die vor Ort und mit den Standorten zusammenarbeiten würden sich größte Mühe geben um den betroffenen Menschen zu helfen.

 

Herr Mehmeti meldet sich zu Wort. Er könne alles nachvollziehen was Herr Köster sagt, allerdings habe er es selbst angesprochen. Man solle nicht naiv sein und denken, wenn wir uns ganz stark anstrengen, würden alle Geflüchten Menschen zügig eine Wohnung bekommen. Nach wie vor gäbe es einen sehr angespannten Wohnungsmarkt und im Rat sei schon ganz viel dafür getan worden, dass sich der Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren hoffentlich ein wenig entspannt. Aus eigener Erfahrung könne er berichten, dass man als Neuankömmling in Deutschland erschwerte Bedingung bei der Wohnungssuche habe. Wenn man als Geflüchteter zusätzlich noch keine Arbeit gefunden hat, sei es nochmal schwieriger. Daher müsse die Problematik Schritt für Schritt angegangen werden. Er stimmt zu, dass man einen bestimmten Bereich in der Stadt bzw. eine bestimmte Gemeinschaft nicht überstrapazieren sollte. Denn die Gefahr würde bestehen, dass die Integrationsleistung irgendwann "kippen" würde. Es bestehe noch viel Gesprächs- und Verhandlungsbedarf, um gute Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten zu finden.

 

Herr Dr. Plinke meldet sich zu Wort. Er würde sich noch sehr lebhaft an das Jahr 2015 erinnern, als es plötzlich die Notwenigkeit gab, sehr viele Geflüchtete unterzubringen. er war damals selbst Ratsmitglied und sehr davon beeindruckt, wie schnell es die Verwaltung geschafft habe, das dezentrale Standortkonzept zu erstellen, planerisch aufzugreifen und innerhalb von zwei bis drei Jahren zu realisieren. Er sei der Meinung, dass die Verwaltung richtig agiere, indem alles etwas aufgebohrt wird und durch eine Art Nachverdichtung entsprechend versucht wird, Kapazitäten zu schaffen. Dies möchte er ausdrücklich unterstützen und gerne sagen, dass im Jahre 2015, als das Standortkonzept entstanden ist, für die meisten von uns Herr Putin noch ein netter Mann gewesen ist. Heute sein die Verhältnisse nun mal leider anders, sodass umgedacht werden muss. Er stellt noch eine Frage an die Verwaltung und wiederholt, dass darauf hingewiesen worden sei, dass für die Schaffung von Kapazitäten entsprechend den angekündigten Zuweisungen eigentlich kein Geld vom Land Niedersachsen kommen würde, sondern erst dann, wenn die Menschen tatsächlich vor Ort eingetroffen sind. Er fragt Herrn Klockgether, ob er ungfähr im Kopf beziffern könne, in welcher Kostenhöhe man sich dabei bewegt und ob dies mit den relativ hohen Pauschalbeträgen abgedeckt sei, die in dem soeben verhandelten Haushalt eingestellt werden. Dies seien jeweils ungefähr drei Millionen Euro für dieses und nächstes Jahr. Weiterhin erfragt er, was die Stadt Braunschweig tue, um dafür zu sorgen, dem Land oder dem Bund etwas aus dem Problem herauszuhelfen um Kapazitäten zu schaffen, welche nicht direkt vorfinaziert werden müssen.

 

Herr Klockgether antwortet, dass das konkrete Angaben von Zahlen schwierig sei. Man habe im Jahr 2022 durch die Ukraine eine Sondersituation erlebt. Dazu sei die Stadthalle kurzfristig in Betrieb genommen, zahlreiche Hotels angemietet, Catering organisiert wurden und es sei insgesamt sehr kurzfristig und spontan gehandelt worden. Dabei seien ernorme Kosten entstanden, welche die Verwaltung hofft, in dieser Form mit einem geordneten Verfahren nicht mehr ganz so extrem entstehen zu lassen. Das Problem bei der Zusammenarbeit mit externen Betreibern des Sporthallen- oder Hotelbetriebs seien erfahrungsgemäß sehr hohe Kosten. Der Betrieb von eigene Wohnstandorte sei deutlich günstiger, da die Menschen dort dann Asylbewerberleistungsgesetzleistungen oder SGB II Leistungen erhalten und sich damit selbst versorgen können. Trotzdem sei die Verwaltung dankbar, dass externe Betreiber gefunden wurden, die zusätzlich unterstützt haben, da man es mit eigenem Personal nicht geschafft hätte. Für das Jahr 2022 und 2023 rechne man mit zweistelligen Millionenbeträgen, welche das Delta zwischen dem, was das Land zahlt und was wir an Kosten aufwenden, ausmachen. Diese Summe hänge auch immer davon ab, wie gut sich die Kommune vorbereiten wolle und wie stark man ins Risiko gehen möchte. Man unternehme gerade mit dem niedersächsischen Städtetag (NST) den Versuch, Vorhaltekosten anhand eines Controllings von drei Städten genauer zu beziffern und transparenter zu machen. Ziel des NST sei es, dass sich das Land zumindest mit einer Quote an diesen Vorhaltekosten beteiligt. Wünschenswert aber leider unrealistisch sei ein Verfahren wie in Bayern. In Bayern sei es so, dass eine Kommune, die etwas anbieten möchte, mit dem Land in Verhandlung tritt und ihre Vorhaben vorstellt. Das Land Bayern würde dann darüber entscheiden, ob es diese Kosten übernimmt.

Man wolle das Land Niedersachsen ab sofort verstärkt mit in die Pflicht nehmen, Risiken und finanzielle Vorsorge mitzutragen.

 

Herr Sommerfeld meldet sich zu Wort. Er habe eine Nachfrage zum Thema Leichtbauhallen und eine weitere zum Thema Zuweisungsraten. Er würde gerne wissen, ob geplant sei, die Leichtbauhallen am Harz und Heide Gelände zu stellen, was dann wieder das westliche Ringgebiet betreffen würde. Leichtbauhallen seien auch nicht das, was man sich 2015 vorgestellt habe. Er erinnere sich daran, dass es damals selbst unter den besonderen Bedingungen aus 2015 mit vereinfachtem Bauverfaheren geheißen habe, dass das Harz und Heide Gelände nicht zur Verfügung stehen würde. Er würde gerne erfahren, was man aktuell zum Thema Leichtbauhallen sagen könne. Weiterhin möchte er erfragen, mit welchen Zuweisungszahlen man ungefähr für das Jahr 2023 und 2024 vom jetzigen Zeitpunkt ausgehen kann.

 

Herr Klockgether antwortet, dass zukunftsgerichtete Prognosen schwierig seien. Das Land gehe in der Regel so vor, dass ein Zuweisungskontigent per Erlass für einen bestimmten Zeitraum zugewiesen wird. Wenn sich dann herausstellt, dass weniger Personen als ursprünglich geplant zugewiesen werden, wird in der Regel der Zeitraum verlängert jedoch bleibt die Zahl des Erlasses unverändert. Herr Klockgether rechnet daher damit, dass der Erlass, welcher bis Ende Februar gilt, entweder um drei oder um sechs Monate verlängert wird. Es sei auch schon vorgekommen, dass erst nach Ende des Zeitraumes eine Entscheidung des Landes kam. Zukünftige Zuweisungen würden stark von den kommenden Entwicklungen in der Ukraine abhängen. In den nächsten Jahren müsse man außerden verstärkt mit Klimageflüchteten rechnen. Auch die Anzahl der globalen Konflikte werde Herr Klockgethers Einschätzung nach nicht unbedingt abnehmen. In der Tendenz gehe er daher eher von steigenden Zahlen aus.

Zum Thema Anmietung westliches Ringgebiet merkt er an, dass die Otto-von-Guericke-Straße offiziell auf dem Gebiet des westlichen Ringgebiets liegen würde, habe jedoch mit dem eigentlichen Siedlungskomplex eher weniger zu tun. Die Trennwirkung der großen Straßen Theodor-Heuss-Straße oder auch Otto-von-Guericke-Straße sei relativ stark.

Weiterhin meint er, dass das Harz und Heide Gelände nicht mehr zum westlichen Ringgebiet gehören würde. Dort sei die ehemalige Bahntrasse die Grenze. Die Bauverwaltung habe das Stadtgebiet intensiv nach geeigneten Standorten für einen Leichtbaustandort durchforstet. Man müsse sich den Leichtbaustandort so vorstellen, dass es sich nicht um eine große Halle handelt, sondern aus sieben kleineren Hallen, darunter sechs zur Unterbringung sowie eine für Catering, Logistik und Selbstversorgung. Eine ähnliche Unterbringung gäbe es in Wolfsburg, wo sich die Verwaltung auch bereits Anregungen geholt habe. Bei der Betrachtung der infrastrukturellen Gegebenheiten sei das Harz und Heide Gelände das einzige, welches für so eine Unterkunft in Frage komme.

 

Herr Wendt meldet sich zu Wort. Herr Bader und er würden immer wieder nachfragen, ob es Neuigkeiten zu den Ortskräften in Afghanistan gäbe. Weiterhin möchte er fragen, ob es aufgrund der aktuellen Situation im Iran verstärkte Zuweisungen gäbe.

 

Herr Klockgether antwortet, er könne beides verneinen. Es gäbe lediglich eine sehr geringe Anzahl an Geflüchteten aus Afghanistan und dem Iran.

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