Rat und Stadtbezirksräte
12.01.2023 - 4 Doppelhaushalt 2023 /2024 und Investitionsprogr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Albinus
- Datum:
- Do., 12.01.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Sommerfeld hat vorab drei grundsätzliche Anmerkungen. Zum einen würde er durch die Einzelabstimmungen in der Reihenfolge gehen, wie sie in der Vorlage dargestellt ist. Seite 11 bis 52 schlägt er vor zu überspringen, da dies im Grunde die Darstellung der Originalanträge zzgl. der Stellungsnahmen der Verwaltung sein.
Weiterhin habe es interfraktionelle Abstimmungsgespräche zu Punkten gegeben, für welche Anträge von mehreren Fraktionen vorlagen. Dankenswerterweise habe die SPD sowie Frank Flake die Zusammenführung dieser Anträge übernommen. Somit könne heute zur Vereinfachung der Sitzung über diese Anträge zusammengefasst abgestimmt werden.
Weiterhin bittet Herr Sommerfeld, dass es bei Fällen der Befangenheit z.B. aufgrund der Bezuschussung von Vereinen, das Mitwirkungsverbot beachtet wird. An der Beschlussfassung als auch an der Beratung dürften sich daher beim Punkt Bezuschussung Haus der Kulturen sowohl Herr Logosu-Teko, Herr Koctürk als auch Frau Antonelli nicht beteiligen.
zu Anlage 1.0 - Finanzunwirksamer Antrag zum Haushalt 2023/ 2024 (FU 014)
Herr Sommerfeld möchte anmerken, dass er die Zahlen der Planung der Geflüchten, welche die Verwaltung zur Verfügung gestellt hat, mit in die Haushaltsberatung aufnehmen wird. Im Entwurf seien die Zahlen 820 für 2023 und 920 für 2024 enthalten. Die letzte Mitteilung der Verwaltung "Zuweisung des Landes für einen Zeitraum von rund einem halben Jahr von 1.600" und wie Herr Klockgether eben gesagt habe, wenn es keinen neuen Erlass gibt, dann gelten die Zahlen weiter und tendenziell müsse man eher mit einer Steigerung rechnen. Dies habe man versucht abzubilden. Es gäbe dazu auch eine Mitteilung der Verwaltung, in welcher enthalten ist, dass die Verwaltung auch selbst beabsichtet, Veränderungen an dieser Stelle vorzunehmen. Er möchte gerne von der Verwaltung wissen, ob die aktuell vorliegenden Zahlen die aktualisierten sein oder ob man noch Veränderungen erwarten könne.
Herr Klockgether sagt, dass man weiter hinten im Sitzungspaket auch eine Darstellung des wesentlichen Produktes zur Aufnahmebetreuung und Integration von Geflüchteten beigefügt, welcher man die aktualisierten Planzahlen 2023/2024 entnehmen könne. Zugrundegelegt sein die Zahlen der zugewiesenen Geflüchteten im Leistungsbezug im Jahresdurchschnitt.
Herr Flake schlägt vor, an der Stelle zur Anlage 2.1.2 abzustimmen, womit der Antrag der Fraktion BS aufgegriffen wäre, da dies genau die Kennzahländerungen sein, die die Verwaltung in ihrer Stellungnahme aufgegriffen hat.
Herr Sommerfeld sagt, dass dies so gemacht werden könne. Wenn man die veränderten Zahlen als Ansatzveränderung der Verwaltung so beschließe, dann hätte sich der Antrag erledigt.
zur Anlage 1.1 - finanzwirksame Anträge
zum Antrag Nr. 81
Frau Antonelli merkt an, dass ihre Fraktion den Antrag gerne in den AfSG schieben würde, da dort auch die anderen geplanten Nachbarschaftszentren verhandelt werden.
Herr Flake bittet die Verwaltung um Stellungnahme. In der Überschrift stehe Nachbarschaftsladen, jedoch habe die Verwaltung den Antrag bewusst dem AVI zugewiesen. Man habe heute den Nachbarschaftsladen Heidberg, da es sich offentsichtlich um unterschiedliche Sachverhalte handele.
Herr Klockgether könne dazu ad hoc nichts sagen, denn die Zuordnung zu den Ausschüssen erfolge durch die Kämmerei. Aus seiner Sicht sei der Antrag ebenfalls besser geeignet für den AfSG. Allerdings sei auch zu beachten, dass die Begründung auf die Integrationsarbeit im Heidberg abstellen würde.
Frau Arning meldet sich zu Wort. Sie habe es so verstanden, dass der Nachbarschaftsladen Heidberg in der Verwaltung an achter Stelle stehe und daher nicht so große Chancen bestehen, dass zusätzlich noch etwas zugewiesen werde. Es seien besondere Projekte angelaufen, welche u.a. eine Vernetzung von Seniorenarbeit und Geflüchteten beeinhalten. Dies fand die BIBS Fraktion besonders unterstützenswert und hatte den Antrag für den AVI eingebracht.
Herr Sommerfeld möchte die formale Anmerkung machen, dass die Zuständigkeiten der Ausschüsse in der Hauptsatzung festgelegt sind. Der AVI sei für andere Auschüsse nicht antragsberechtigt.
Frau Köhler merkt an, dass die Prioritätenliste und das ganze Verfahren im AfSG diskutiert wird, wurde und auch wieder wird wenn über die anderen Haushaltsanträge zu den Nachbarschaftszentren gesprochen wird. Aus ihrer Sicht sei der Antrag hier im AVI nicht richtig, sondern im AfSG, da dort über die Prioritätenliste gesprochen wird.
Herr Flake sagt, dass es Gegenstand der Antrags sei, dass die Arbeiterwohlfahrt nach seinem Wissen Migrationsberatung in der Migrationsberatungsstelle am Steinweg sowie im Nachbarschaftsladen Heidberg durchführe. Der vorliegende Antrag beziehe sich auf eine Verwaltungskraft in der Migrationsberatung. Dies sei der Grund, warum der Antrag dem AVI zugewiesen worden ist. Er möchte daher die Frage zurück an die Fraktion der Grünen richten, ob Migrationsberatung (Anträge zum Refugium usw.) erst nächste Woche im Sozialausschuss beraten werden soll.
Frau Lubetzki-Meyer meldet sich zu Wort. Sie könne bezüglich der strukturellen Zuordnung nichts beitragen, aber könne etwas zu der inhaltichen Arbeit sagen. Sie würde mit dem Nachbarschaftsladen zusammenarbeiten und dieser direkt aus der Migrationsberatung entstanden sei. Die Nutznießer aus dem Heidberg seien die Menschen mit Migrationshintergrund und dieser Nachbarschaftsladen würde sich von anderen konkret abgrenzen.
Herr Sommerfeld fragt, ob also weiterhin der Wunsch besteht, dass der Antrag passieren gelassen wird.
Die Abstimmung über das passieren lassen ergibt folgendes Ergebnis:
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
zu Antrag Nr. 83, Antrag Nr. 84, Antrag Nr. 85 und Antrag Nr. 86 wird aufgrund einer interfraktionellen Einigung gemeinsam abgestimmt:
für 2023: + 880,00 Euro
für 2024: + 47.580 Euro
Abstimmung:
8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Beschlossen
zu Antrag Nr. 87, Antrag Nr. 88, Antrag Nr. 89 und Antrag Nr. 90 wird aufgrund einer interfraktionellen Einigung gemeinsam abgestimmt:
für 2023: + 8.800 Euro
für 2024: + 8.900 Euro
Abstimmung:
8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Beschlossen
zu Antrag Nr. 91. Antrag Nr. 92, Antrag Nr. 93 und SBR 06 wird aufgrund einer interfraktionellen Einigung gemeinsam abgestimmt:
für 2023: + 5.000 Euro
für 2024: + 5.100 Euro
Abstimmung:
8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
zu Antrag Nr. 94, Antrag Nr. 95 und SBR 07
Frau Arning sagt, dass das Haus der Kulturen ein moderates zusätzliches Budget beantragt habe, welches unter den 10% des bereits eingestellten Betrages liegen würde. Begründet werden würde dies durch zusätzlich geschaffene Programmpunkte während der Coronazeit und als Reaktion auf den Zustrom von geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Es finden weiterhin regelmäßig Informationsveranstaltungen statt, wo für die betroffenen Menschen u.a. organisatorische Dinge geklärt werden. Zudem werden Projektformate für mehr gesellschaftliche Teilhabe entwickelt und es gäbe eine Migrationsberaterin ukrainischer Herkunft, die als gut vernetzte Beraterin tätig sei.
zu Ergebnishaushalt - Ansatzveränderungen der Verwaltung unter Nr. 49 und 50
Herr Flake wiederholt, dass das Land nur das ersetze, was als Leistungsbezug ausgezahlt wird. Er würde gerne das Verhältnis von den eigentlichen Investitionskosten zu dem, was man vom Land ersetzt bekomme, nochmal erläutert hören.
Herr Sommerfeld sagt, dass Herr Flake jetzt schon Bezug zu den Punkten 49 und 50 nehme.
Herr Klockgether sagt, dass man die Zahlen im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz in der Zeile Erstattung vom Land angepasst habe. Die Erstattung vom Land sei eine Pauschale, welche sich im Wesentlichen an den Kosten aus dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie einer Summe X orientiert. Unter diese Summe X würde bspw. das Abdecken von Unterbringungskosten fallen. Wie auch erkennbar sei die Ersattung vom Land etwas stärker angehoben, da die Pauschale etwas mehr umfasse. Die Aufwendungen würden nur die reine Leistungsgewährung umfassen.
zu "Wesentliches Produkt 1.31.31XX.X0 - Aufnahme, Betreuung und Integration von Geflüchteten
Herr Sommerfeld stellt fest, dass die Aktualisierung der Zahlen einstimmig so beschlossen sei. Daher habe sich damit der finanzunwirksame Antrag der Fraktion die LINKE, Volt und Die Partei damit erledigt.
zur Anlage 2.3 Ansatzveränderungen Finanzhaushalt/ Investitionsprogramm 2023 bis 2027
zu Antrag 37a und 37b
Herr Köster meldet sich zu Wort. Die Summe von 10 Millionen Euro nur für Ölper komme ihm etwas zu hoch vor. Er meine, dies sei auf alle Wohnstandorte bezogen. Er möchte als Verfahrensvorschlag aufgrund der eingangs geführten Diskussion darum bitten, dass dieser Antrag in den Finanzaussschuss passieren gelassen wird um darüber möglicherweise auch nochmal interfraktionell darüber zu sprechen.
Herr Klockgether antwortet, dass es sich die 10 Millionen Euro in der Tat auf alle Wohnstandorte beziehen würden. Er möchte sich jedoch ungern auf diese Aussage festlegen. Der Fachbereich Soziales und Gesundheit habe diese Summen nicht eingestellt, sondern die Bauverwaltung.
Herr Köster bittet darum, dass nachträglich übermittelt wird, auf welche Standorte sich die Summe genau bezieht.
Herr Klockgether sichert zu, dies aufklären zu lassen.
Herr Sommerfeld lässt wie gewünscht über das passieren lassen dieses Antrages abstimmen:
10 Stimmen dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen
zu Antrag Nr. 38a und 38b
Herr Sommerfeld sehe das Thema etwas kritisch. Auf der anderen Seite müsse man menschlich als auch rechtlich handeln, da es sich um eine Pflichtaufgabe handeln würde. Wenn es keine anderen Alternativen gäbe, müsse man die Mittel für diese Variante der Unterbringung zur Verfügung stellen, weswegen er den Anträgen zustimmen würde.
zu Beschluss Nr. 2:
Herr Sommerfeld äußert die Bitte, den Beschluss über den Gesamthaushalt möglichst passieren zu lassen. Die Gespräche zwischen den Fraktionen würden noch laufen, weswegen die Ergebnisse offen seien. Daher wäre es einfacher, diese Grundsatzentscheidung passieren zu lassen.
Abstimmungsergebnis zum Passieren lassen:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss:
1. Über die Anträge der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte (Anlagen 1.0 und 1.1) und die Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlagen 2.1 und 2.2) wird abgestimmt wie in den Anlagen vermerkt. Die Anlagen samt Einzelabstimmungsergebnissen sind Bestandteile des Beschlusses.
2. Dem Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2023 /2024 und dem Entwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2027 wird unter Berücksichtigung der Einzelabstimmungsergebnisse zu den Anträgen der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte (Anlagen 1.0 und 1.1) und zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlagen 2.1 und 2.2) zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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126,1 kB
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1,9 MB
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(wie Dokument)
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202,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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220 kB
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5
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(wie Dokument)
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117,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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101,3 kB
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