Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

02.03.2023 - 22 Mitteilungen (Finanzen)

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Wortprotokoll

Mündliche Mitteilung:

 

22.2. Sachstand zur Reform der Grundsteuer

 

Herr Erster Stadtrat Geiger informiert umfassend über den aktuellen Sachstand zur Reform der Grundsteuer.

 

Das Nds. Finanzministerium stellt voraussichtlich bis Ende des Jahres 2023 eine Datenbasis zur Kalkulation der Hebesätze zur Verfügung. Im Anschluss können zu Beginn des Jahres 2024 Probeberechnungen zur Ermittlung eines neuen städtischen Hebesatzes für das Haushaltsjahr 2025 erfolgen. Hierbei ist ein aufkommensneutraler Hebesatz zu ermitteln, der so zu wählen ist, dass das Grundsteueraufkommen der Stadt Braunschweig zu keinen wesentlichen Mehrerträgen führt und die Gesamtheit der grundsteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger somit nicht durch höhere Abgaben belastet wird. Eine Umverteilung ist hierbei jedoch aufgrund der veränderten gesetzlichen Berechnungsgrundlage vielfach zu erwarten. Die Abgabenbescheide mit der neuen Grundsteuerfestsetzung können jedoch erst nach dem Beschluss des neuen Hebesatzes im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 durch den Rat, anschließender Genehmigung des Haushalts durch die Aufsichtsbehörde und öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung versandt werden.

Erläuterungen und Hinweise