Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.01.2023 - 5 Teilumbenennung des Ruhfäutchenplatzes

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Eingangs erläutert Herr Teschke (AbtL. 61.2) die Vorlage ausführlich.

 

Herr Stühmeier fragt nach Alternativen und hinterfragt, warum dieser Zuschnitt für den Fritz-Bauer-Platz gewählt wurde. Herr Teschke erklärt, dass sich der Zuschnitt möglichst an Flurstücksgrenzen orientiert und die Trennung in der Örtlichkeit auch sichtbar sein soll (hier Bordsteinlinie zwischen gepflasterter Platzfläche und asphaltierter Verkehrsfläche).

 

Herr Brakel fragt, was mit dem „alten“ Fritz-Bauer-Platz geschehe und warum der neue Platz nicht passender in „Fritz-Bauer-Straße“ benannt wird. Er thematisiert eine mögliche „Übernutzung“ des Platzes aufgrund des dort befindlichen Heinrich-Jasper-Denkmals. Herr Teschke erläutert, dass der alte Platz nach der Einziehung keinen neuen Namen erhält, da die formalen Umbenennungsvoraussetzungen - z.B. für eine mögliche Ehrung einer weiteren Persönlichkeit - nicht erfüllt sind. Der Zugang zur ehemaligen Generalstaatsanwaltschaft wird zukünftig wieder dem Domplatz zugeordnet.

 

Herr Hanker erklärt, dass es sich bei dem neuen Platz eher um eine Straße als um einen Platz handeln würde. Er wisse nicht, wie er ortsfremden Personen die Abgrenzung des Platzes erklären solle. Die Vorlage sei ein „krasser Kompromiss“.

 

Herr Teschke hält die Kritik für nachvollziehbar, da wir als Bürger ausschließlich eine vollständige Benennung gewohnt sind und diese relativ junge Benennungsvariante noch nicht so verbreitet ist. Allerdings sei die sicher nicht einfache örtlich sichtbare Abgrenzung auch schon beim bisherigen Fritz-Bauer-Platz der Fall gewesen. Bei anderen Plätzen stelle sich die Situation ähnlich dar, zum Beispiel am Hauptbahnhof mit dem Berliner Platz und dem Willy-Brandt-Platz. Ein entsprechend von der Verwaltung noch auszuarbeitendes Beschilderungskonzept werde die Abgrenzung, wie auch bei vergleichbaren Benennungssituationen, verdeutlichen.

 

Herr Böttcher schließt sich den Ausführungen von Herrn Brakel an, betont aber auch die Bedeutung von Fritz Bauer und merkt an, dass der neue Platz flächenmäßig sogar größer als der alte Platz werde. Die „bauliche Würdigung“ hält er für nicht angemessen. Man solle über eine Schließung der Casparistraße oder über den Wegfall von Parkplätzen auf dem neuen Platz nachdenken.

 

Herr Flake macht deutlich, dass es in dem Fall weniger um Orientierung, sondern um die Würdigung von Fritz Bauer geht. Er stellt ausführlich das Wirken von Fritz Bauer dar. Durch die direkte Verknüpfung der Generalstaatsanwaltschaft als Teil des gesellschaftlichen Lebens mit der Adresse Fritz-Bauer-Platz werde die Person Fritz Bauer in der Öffentlichkeit sichtbar.

 

Herr Teschke ergänzt darauf hin, dass die Teilumbenennung an neuer Stelle und die damit verbundene Aufrechterhaltung der in Braunschweig besonderen Beziehung zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und ihrem ehemaligen Behördenleiter auch von den ursprünglichen Initiatoren zur Benennung eines Platzes nach Fritz Bauer, Herrn Prof. Biegel und dem Fritz Bauer Freundeskreis Braunschweig ausdrücklich unterstützt werde. Beide wurden hier im Vorfeld beteiligt.

 

Frau Derwein thematisiert eine Umbenennung des gesamten Ruhfäutchenplatzes. Herr Teschke erläutert, dass die bereits genannten Voraussetzungen dafür nicht vorliegen (Orientierungsprobleme oder wenn der Name nach heutigen Gesichtspunkten in Ungnade gefallen ist). Die Einhaltung der Voraussetzungen dienen auch dem Schutz vorhandener Platz- oder Straßennamen vor willkürlicher Veränderung und dem damit verbundenen Entzug einer Wertschätzung z.B. bei Persönlichkeiten. 

 

Herr Slama spricht sich für eine Beschilderung an prominenter Stelle aus.

 

Herr Möller plädiert für die Prüfung von Alternativen und hält eine Benennung in Fritz-Bauer-Straße für korrekter.

 

Frau Schneider kann dem Verwaltungsvorschlag folgen.

 

Herr Hanker wirft Herrn Flake vor, sein Plädoyer für Fritz Bauer liege in dessen seinerzeitiger SPD-Mitgliedschaft begründet. Zudem weist er darauf hin, man könne auch Bäume pflanzen und eine Benennung in Fritz-Bauer-Allee vornehmen.  

 

Herrn Stühmeier ist der räumliche Zuschnitt nach wie vor unklar und er plädiert für die Prüfung von Alternativen, z. B. die Benennung in Fritz-Bauer-Straße oder eine Erweiterung des Platzes auf den Hagenscharrn.

 

Herr Teschke warnt davor, dass die Wertschätzung für Fritz Bauer leiden könnte, wenn von der bisherigen Namensgebung abgewichen wird und unterstreicht die Beziehung zur Generalstaatsanwaltschaft.

 

Herr Stühmeier kann das Ansinnen verstehen, für ihn handele es sich jedoch um eine Straße.

 

Herr Böttcher hält den Vorwurf von Herrn Hanker nach parteipolitischem Kalkül für abwegig. Bei einer Umbenennung nach Straße oder Allee sei eine Adressänderung erforderlich. Er plädiert für die Anbringung eines Hinweisschildes am neuen Standort mit Verweis auf den alten Standort.

 

Herr Stühmeier beantragt die Zurückstellung der Vorlage und Prüfung der genannten Alternativen.

 

Herr Teschke weist darauf hin, dass bereits verschiedene Varianten geprüft wurden und das grundsätzlich auch im Rahmen der Abwägung immer auch eine für vorhandene Anlieger möglichst wenig belastende Lösung gefunden werden sollte. Nach ausführlich erfolgter Prüfung der Kriterien wie z.B. Orientierung, Belastung, Angemessenheit und Erkennbarkeit ist die vorliegende Variante aus Sicht der Verwaltung die beste Lösung, um die besondere Ehrung aufrecht zu erhalten. Eine Namensänderung des gesamten Ruhfäutchenplatzes würde aufgrund der fehlenden Umbenennungsvoraussetzungen und der darüber hinaus hier vorliegenden weniger belastenden Alternative den Anwohnenden einen durchaus erfolgsversprechenden Klageweg eröffnen und das Verfahren auf unbestimmte Zeit verlängern.

 

Herr Möller hält eine Adressänderung für die Generalstaatsanwaltschaft für zumutbar.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke lässt über den Antrag auf Zurückstellung und Prüfung von Alternativen abstimmen:

 

5 dafür  9 dagegen 0 Enthaltungen

 

 

Sie lässt über die Verwaltungsvorlage abstimmen:

 

9 dafür  1 dagegen 4 Enthaltungen 

 

Frau Plinke bedankt sich bei Herrn Teschke für die Ausführungen.

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Beschluss (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG):

 

Der Teil des Ruhfäutchenplatzes zwischen Casparistraße und Dankwardstraße wird in Fritz-Bauer-Platz umbenannt.

 

r die bisherige Platzfläche vor dem ehemaligen Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft wird der Straßenname Fritz-Bauer-Platz eingezogen.

 

Die Straßenbenennung wird erst mit der Aufstellung der Straßennamenschilder wirksam."

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9 dafür  1 dagegen 4 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise