Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

23.02.2023 - 6.4.1 Verstoß gegen den Ratsbeschluss zum dezentralen...

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Wortprotokoll

Die Beantwortung wird schriftlich zur Kenntnis gegeben.

 

Auf Wunsch der Ausschussmitglieder verliest der Fachbereichsleiter Herr Klockgether die Stellungnahme.

 

Herr Köster stellt die Frage, ob man schon seit Vorliegen der ursprünglichen Mitteilung im November etwas unternehmen hätte müssen. Weiterhin möchte er wissen, ob es sich um ein Konzept aus 2015 handele, welches weiterentwickelt wurde. Zudem fragt er, wie lange eine bauliche Realisierung der angesprochenen Standorte dauern würde.

 

Herr Klockgether bestätigt, dass das Konzept aus 2015 durch weitere politische Beschlüsse weiterentwickelt wurde. Neuere Beschlüsse würden hierbei die älteren modifizieren. Nach dem jetzigen Stand würden die bisher nicht realisierten Standorte auch weiterhin nicht realisiert werden. Dies läge an den nach wie vor bestehenden Hinderungsgründen. Als Beispiel habe man in Watenbüttel ein städtisches Grundstück direkt an der Ortsgrenze. Anschließbar wäre dieses Grundstück nur über die Bundesstraße. Wenn die Landesstraßenverwaltung ihre Meinung ändern würde und sich eine Zuwegung zu dem Grundstück knapp außerhalb des Ortsschildes vorstellen könnte, wäre auch diese Fläche grundsätzlich bebaubar. Von allen anderen Rahmenbedingungen her wäre sie sogar sehr gut geeignet.

Die Bauverwaltung habe einen Schätzwert von 2 1/2 bis 3 Jahren zur Realisierung eines möglichen Standortes genannt.

 

Herr Sommerfeld habe gehört, dass am gestrigen Tag ein Treffen mit den ehrenamtlich aktiven Menschen in Lamme, Ölper und Melverode sowie dem Koordinator Ehrenamt stattgefunden habe. Er fragt nach, wie das Treffen ausgegangen sei und ob dies schon gewertet werden könne.

 

Herr Grieshaber antwortet, dass er gestern bei dem Treffen als Koordinator Ehrenamt dabei gewesen sei. Von dem Ehrenamtlichen aus Lamme seien die Bedenken vorgestellt wurden, die gegen einen erweiteren Wohnstandort in Lamme sprechen. Die restlichen Ehrenamtlichen hätten mitgeteilt, dass sie dem Vorhaben durchaus positiv gegenüberstehen würden. Ansonsten sei das Thema nicht weiter vertieft wurden.

 

Eine weitere mündliche Anfrage stellt Frau Jaschinski-Gaus. Sie fragt, ob sowie wann und wo im Jahr 2023 Braunschweig International stattfindet. Weiterhin habe sie gehört, dass die türkischen Familienangehörigen aus den Erdbebengebieten eine erleichterte Einreise ermöglicht bekommen sollen. Sie fragt, ob die Menschen, die aus Syrien in die angrenzenden türkischen Erdbebengebiete geflüchtet sind, ebenfalls eine erleichtere Möglichkeit der Einreise erhalten werden.

 

Frau Weßel antwortet, dass derzeit keine Erleichterungen für die Einreise von syrischen Staatsangehörigen vorgesehen. Es gebe lediglich Erleichterungen, wenn sowieso ein Daueraufenthalt im Rahmen von Familiennachzug o.ä. geplant ist. Dabei würde das auswärtige Amt bspw. auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichten. Die bisherigen Kenntnisse bekäme auch die Verwaltung in erster Linie über die Internetseite des auswärtigen Amtes, welche ständig aktualisiert werde.

 

Frau Ciyow sagt zu, dass Braunschweig International in 2023 auf jeden Fall wieder im Juni stattfinden werde. Die Zuständigkeit läge bei Fachbereich 41 in Kooperation mit dem Büro für Migrationsfragen. Herr Tiedemann führe aktuell die ersten Gespräche mit entsprechenden Vereinen und Trägern. Es gebe momentan drei mögliche Veranstaltungstermine sowie mehrere denkbare Orte, genaueres solle beim Treffen nächste Woche beschlossen werden.

 

Frau Glokowski-Merten erinnert an die Anfrage 22-19591 Internationalen Gedenktag nutzen: Erinnerung an Genozid an Sinti und Roma am 2. August, welche bereits am 12.11.2023 im Ausschuss für Vielfalt und Integration gestellt wurde. Bisher gäbe es keine Antwort auf die Anfrage, weswegen sie diese nochmal in Erinnerung rufen wolle.

 

Herr Klockgether antwortet, dass der Fachbereich 50 ebenfalls auf die Stellungnahme warten würde. Man habe den zuständigen Fachbereich 41 mehrfach gemahnt, wobei mehrfach die Ankündigung gegeben wurde, dass man eine entsprechende Stellungnahme vor der nächsten Sitzung als Mitteilung außerhalb von Sitzungen zur Verfügung stellen würde. Dies sei nicht geschehen. Er bittet um Nachsicht und sagt zu, dass man weiter auf eine Stellungnahme beharren werde.

 

Herr Mehmeti fragt, ob es für die Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben, zukünftig wieder Einbürgerungsfeiern gebe werde, wie es früher einmal der Fall war.

 

Frau Weßel antwortet, dass die Feiern wieder aufgenommen werden. Man sei gerade bei einer ersten Terminfindung ab Ende April. Dabei sei u.a. vorgesehen, dass die Rede der Oberbürgermeister Herr Dr. Kornblum halten wird. Sobald man nähere Informationen habe, werde die Einladung rechtzeitig verschickt.

 

Herr Koctürk merkt an, dass es seitens der Bundesregierung die Option gebe, dass man für einen bestimmten Zeitraum nach Deutschland kommen darf. Er fragt nach, ob es niedrigschwelliges und mehrsprachiges Informationsmaterial gibt, wie die Gesetzeslage aktuell umgesetzt wird. Weiterhin habe er gelesen, dass lediglich Familienmitglieder ersten Grades nach Deutschland kommen dürfen. Er fragt, was mit den Menschen geschehe, die keine Verwandten erstens Grades in Deutschland haben. Insbesondere Fachkräfte, die wir in Deutschland benötigen würden, könnten seiner Ansicht nach potenziell aufgenommen werden. Als abschließende Frage möchte er gerne wissen, wie viele Menschen in Zuge des Erdbebens nach Braunschweig gekommen sind.

 

Frau Weßel antwortet, dass türkische Erdbebenopfer keine Aufenthaltserlaubnis, sondern nur ein auf drei Monate befristetes Besuchsvisum bekämen. Dem sei eine Verpflichtungserklärung, im Volksmund Einladung genannt, vorgeschaltet, die momentan von der Ausländerbehörde priorisiert bearbeitet würden. Bisher seien seit Bekanntwerden dieser Regelung 19 Einladungen ausgestellt worden, wie viele Personen auf Grundlage einer Einladung schon ein Visum bekommen hätten, könne nicht gesagt werden. Die Vorgaben des Bundesinnenministeriums seien in der Tat so, dass sich nur Verwandte ersten, aber auch des zweiten Grades für türkische Staatsangehörige verpflichten können. Die Verwaltung müsse sich an diese Vorgaben halten. Ob diese Vorgaben so bleiben werden, könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

 

Bürgermitglied Koctürk verweist noch einmal auf seine Frage bezüglich des Infomaterials für die erleichterten Aufnahmebestimmungen und ob diese niederschwellig oder auf türkisch zur Verfügung ständen.

 

Frau Weßel teilt mit, dass es Infomaterial zum Aufnahmeverfahren auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes gäbe. Ob diese auch niederschwellig oder auf türkisch zur Verfügung ständen, könne sie nicht beantworten. Die Internetseite der Stadt Braunschweig biete derzeit keine Informationen zum erleichterten Aufnahmeverfahren. Grund hierfür seien personelle Engpässe. Man prüfe aber, ob man dahingehend in der nächsten Woche die Internetseite aktualisieren könne.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

 

 

 

 

 

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