Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.02.2023 - 6.3.1 Droht das Aus für den Schwimmunterricht der Sch...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Frau Braunschweig fragt nach, ob es zu Zumutbarkeit von Wegen Richtlinen gibt. Des weiteren bittet sie darum, die Berechnung der Wege nachvollziehbar zu erläutern.

 

Protokollnotiz:

 

r unterrichtliche Veranstaltungen, die außerhalb der Schulen stattfinden (z. B. Schwimm- oder Sportunterricht) wird eine Wegezeit (einfache Strecke) von 30 Minuten als zumutbar angesehen..Aufgrund der Tatsache, dass diese Unterrichtsstätten vielfach nicht fußufig erreicht werden können, wird hierzu angemerkt, dass sich diese Wegezeit insbesondere auf die Nutzung des ÖPNV bezieht. Bei der Berechnung der Schulwegzeiten sind für je 200 m Fußweg drei Minuten sowie bei Benutzung des ÖPNV die fahrplanmäßigen Fahrzeiten anzusetzen (analoge Anwendung § 5 Abs. 2 der Schülerbeförderungssatzung).

 

 

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Erläuterungen und Hinweise