Rat und Stadtbezirksräte
24.02.2023 - 6.3.1 Droht das Aus für den Schwimmunterricht der Sch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Pollmann
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Fr., 24.02.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Frau Braunschweig fragt nach, ob es zu Zumutbarkeit von Wegen Richtlinen gibt. Des weiteren bittet sie darum, die Berechnung der Wege nachvollziehbar zu erläutern.
Protokollnotiz:
Für unterrichtliche Veranstaltungen, die außerhalb der Schulen stattfinden (z. B. Schwimm- oder Sportunterricht) wird eine Wegezeit (einfache Strecke) von 30 Minuten als zumutbar angesehen..Aufgrund der Tatsache, dass diese Unterrichtsstätten vielfach nicht fußläufig erreicht werden können, wird hierzu angemerkt, dass sich diese Wegezeit insbesondere auf die Nutzung des ÖPNV bezieht. Bei der Berechnung der Schulwegzeiten sind für je 200 m Fußweg drei Minuten sowie bei Benutzung des ÖPNV die fahrplanmäßigen Fahrzeiten anzusetzen (analoge Anwendung § 5 Abs. 2 der Schülerbeförderungssatzung).
